Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesAktuell: Bundesverfassungsgericht zu Durchsuchungen

Aktuell: Bundesverfassungsgericht zu Durchsuchungen

Die Prüfung von Durchsuchungsbeschlüssen lohnt sich. Durchsuchungsbeschlüsse weisen nicht ganz selten Fehler auf. Beschuldigte scheuen jedoch oft Rechtsbehelfe gegen derartige Beschlüsse.

In einem der wenigen Ausnahmefälle war dies anders und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Durchsuchungsbeschlüsse mit einstimmigem Beschluss vom 4.4.2017 für grundgesetzwidrig erklärt (2 BvR 2551/12).

Diese Entscheidung des BVerfG wird hoffentlich eine Ausstrahlungswirkung auf diejenigen Strafgerichte haben, die die Voraussetzungen von Durchsuchungen und deren Begründung nicht sorgfältig in eigener Verantwortung geprüft haben. 

Eine weitere Frage sind Verwertungsverbote bei rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlüssen. Insofern sollte beachtet werden: Der BFH verlangt, dass rechtswidrige Durchsuchungsbeschlüsse bereits im Strafverfahren angefochten werden. Es genügt nicht, die Rechtswidrigkeit erst im Klageverfahren beim Finanzgericht zu rügen.

Hinweis der Steueranwälte von LHP: Hier droht also ohne Anfechtung ein Einwendungsausschluss! 

Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt zu dieser neuen Entwicklung Praxishinweise in der Fachzeitschrift NWB Nr. 20/2017. 

RA Lars Kelterborn zu Grenzen der Durchsuchung aufgrund von Steuer-CDs

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte