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Betriebsprüfung

Begleitung von Betriebsprüfungen, Überprüfung der Einnahmen mit rechnerischen Verfahren (digitale Betriebsprüfung) sowie ordnungsgemäße Kassenbuchführung. LHP Rechtsanwälte bieten umfassende Rechtsberatung und Steuerberatung bei Steuerprüfungen u.a. als Rechtsanwalt, Fachanwalt Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater Internationales Steuerrecht.

Unternehmen in Deutschland sind zunehmend immer größeren Risiken im Rahmen von Betriebsprüfungen ausgesetzt. Die Ankündigung einer Betriebsprüfung sorgt daher in vielen Unternehmen für Anspannung. Niemand sieht es gerne, wenn der Fiskus in Form des Steuerprüfers in seinen Unterlagen stöbert. Dazu kommt noch, dass über alldem drohend die Möglichkeit einer saftigen Steuernachzahlung durch Hinzuschätzungen der Betriebsprüfung oder unter Umständen gar eines Steuerstrafverfahrens schwebt. Schließlich gibt es in vielen Punkten Ermessensspielräume. Abgesehen davon kann kein Firmeninhaber und Geschäftsführer sicher davon ausgehen, dass er alle relevanten Gesetze und Verordnungen – inklusive Novellen – auch wirklich kennt und umgesetzt hat.

Lars Kelterborn informiert zur Betriebsprüfung


LHP Rechtsanwälte Steuerberater im Video zum Thema Betriebsprüfung.

Unsere Erfahrung als Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerberater hilft Ihnen bei einer Betriebsprüfung (Steuerprüfung, Außenprüfung)

Bei kleineren Unternehmen stehen insbesondere die sog. Bargeldbranchen (Bäckerei, Fleischerei, Café, Gaststätte, Speisewirtschaft, Konditorei, Solarien, Einzelhandel,  Taxigewerbe) im Focus. Die Prüfer werfen den Unternehmen oft vor, die Kassenaufzeichnungen frei erfunden zu haben und begründen das mit neuen statistischen Prüfungsmethoden wie dem „Chi-Quadrat-Test“, oder „Benfords Gesetz“. Kleine Fehler haben damit große Auswirkungen und erreichen durch computerunterstütze Schätzungen mit Kalkulationsprogrammen oft existenzbedrohende Größen. Gegen die Verantwortlichen im Unternehmen werden zudem nicht selten Steuerstrafverfahren eingeleitet. Leider droht auch gelegentlich dem Steuerberater die Inanspruchnahme als Haftungsschuldner. 

Vorausschauende Planung ist entscheidend für den Ausgang einer Betriebsprüfung - Hinzuschätzung vermeiden

Das Thema Hinzuschätzung bedeutet nicht nur die Gefahr einer finanziellen Mehrbelastung, sondern auch das Risiko steuerstrafrechtlicher Konsequenzen. Findet das Finanzamt gar sogenannte Scheinrechnungen, steht unter Umständen der strafrechtliche Verdacht einer Urkundenfälschung im Raum. In diesen Fällen wird stets die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Spätestens dann ist es Zeit, dass ein Berater/Rechtsanwalt/Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht das steuerliche und steuerstrafrechtliche Verfahren koordiniert. Die einzelnen Prüfungsmethoden können im Einzelfall komplex sein, so dass hier nur ein erster Überblick gegeben werden kann. LHP Rechtsanwälte und Steuerberater sind unter anderem spezialisiert auf die Abwehr von Schätzungen in Betriebsprüfungen.

LHP Rechtsanwälte zu Methoden der Prüfung

Kassenbuchführung

Wie geht der Betriebsprüfer bei der Einnahmenprüfung vor?

Äußerer Betriebsvergleich

Innerer Betriebsvergleich

Vermögenszuwachsrechnung und Geldverkehrsrechnung

Verprobung und Schätzung des Umsatzes

Zeitreihenvergleich

Chi-Quadrat-Test (Chi²-Test)

Benford’s Law

Branchen

Wir bieten als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht umfassende Beratung vor, während und nach Betriebsprüfungen:

  • jederzeit, auch wenn sich noch keine Betriebsprüfung angekündigt hat,
  • nach Ankündigung einer Betriebsprüfung (sollte das Finanzamt eine Betriebsprüfung bisher lediglich telefonisch angekündigt haben, so besteht bis zum Eintreffen einer Prüfungsanordnung ggf. noch die Möglichkeit einer Selbstanzeige).
  • Vor dem Beginn einer Betriebsprüfung sollte eine Analyse der steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Schwächen und der entsprechenden Handlungsmöglichkeiten stattfinden.
  • Wir erarbeiten mit Ihnen eine entsprechende Strategie.
  • Zum Ende einer Betriebsprüfung sorgen wir dafür, dass sie Rechtssicherheit erhalten, z.B. durch die Einholung einer so genannten Zusage oder durch Abschluss einer tatsächlichen Verständigung.
  • Im „Worst-Case“ bieten wir die Durchführung der Einspruchs- und finanzgerichtlichen Verfahren an.

Kontaktformular

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