Einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit bildet die Erstellung und Überprüfung von Verträgen aller Art. Eine für den Mandanten vorteilhafte und rechtlich durchsetzbare Vertragsgestaltung erfordert nicht nur anwaltliches Geschick und umfassende Rechtskenntnisse, sondern auch ein besonderes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie ein Gespür für die Situation und die Interessenlage der künftigen Vertragsparteien.
Bei einer Vertragsprüfung weisen wir Sie auf die möglichen Fallstricke, unwirksame oder für Sie rechtlich nachteilige Vertragsklauseln hin und geben Ihnen alternative Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand. Gerne begleiten wir Sie auch bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen, um auf diese Weise das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Die Begleitung durch einen kompetenten, lösungsorientierten Rechtsanwalt bereits bei den Vertragsverhandlungen wird von Ihrem künftigen Vertragspartner keinesfalls als Anzeichen von Misstrauen, sondern vielmehr als Zeichen von Zuverlässigkeit und Kompetenz gewertet. Aufgrund unserer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit verschiedenen Notariaten ist uns eine kurzfristige und flexible Umsetzung formbedürftiger Verträge (z.B. Grundstückskauf-, Gesellschafts-, Erbverträge) ohne Weiteres möglich.
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