Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Zwar mag die Beschäftigung mit dem eigenen Tod viele Menschen ängstigen, jedoch ist eine frühzeitige Beschäftigung mit Fragen der Vermögensnachfolge (z.B. Errichtung eines Testaments, Vornahme einer lebzeitigen Schenkung) unerlässlich, um die Erbfolge nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Als Rechtsanwälte für Erbrecht und Steuerberater stehen wir Ihnen in sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Fragen der Vermögensnachfolge als kompetente Ansprechpartner zur Seite. Neben der gestaltenden erbrechtlichen Beratung bildet die Nachlassabwicklung einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir beraten Sie umfassend und kompetent in allen Fragen betreffend der Geltendmachung Ihrer Ansprüche als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer und stehen bei Bedarf als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Sofern erforderlich sind wir Ihnen selbstverständlich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche behilflich. Schließlich bieten wir Ihnen im Falle erbrechtlicher Auseinandersetzungen die Möglichkeit einer einvernehmlichen Streitbeilegung im Wege der Mediation.
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