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Krypto-Beratung für Berater

Spezialunterstützung für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Auf einen Blick

  • LHP unterstützt Berufskollegen bei komplexen Krypto-Mandaten – von der Zweitmeinung und Datenaufbereitung bis hin zu Selbstanzeigen, Betriebsprüfungen, Steuerstreitigkeiten und Steuerstrafverfahren.
  • Sie bestimmen die Tiefe unserer Einbindung. Das Stammmandat und die laufende Betreuung bleiben bei Ihrer Kanzlei.
  • Die Pflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) gelten erstmals für das Kalenderjahr 2026; zugleich steigen die Anforderungen an Dokumentation und steuerliche Aufarbeitung.
  • Wir rechnen nach Zeitaufwand auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung oder nach den gesetzlichen Gebühren ab und nennen vor Beginn einen Kostenrahmen. Vermittlungsprovisionen zahlen und nehmen wir nicht.

Krypto-Sachverhalte gehören inzwischen auch in Kanzleien zum Alltag, die sich nicht schwerpunktmäßig mit der Besteuerung von Kryptowerten beschäftigen: mehrjährige Handelshistorien auf verschiedenen Börsen und Wallets, Staking- und Lending-Erträge, betriebliche Kryptobestände, Erbfälle mit Hardware-Wallets oder Rückfragen der Finanzverwaltung zu vergangenen Jahren.

Nicht jede Kanzlei muss dafür ein eigenes Krypto-Team aufbauen. LHP unterstützt Berufskollegen bei komplexen Krypto-Mandaten als spezialisierter Partner. Das reicht von der fachlichen Zweitmeinung und der steuerlichen Aufarbeitung bis zu Berichtigungen, Selbstanzeigen, Betriebsprüfungen, Steuerstreit und Steuerstrafverfahren.

Berater für Berater

Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sind für uns keine Wettbewerber, sondern seit Jahren Auftraggeber und Kooperationspartner. LHP wird regelmäßig hinzugezogen, wenn ein Fall außerhalb der täglichen Routine liegt oder eine zweite fachliche Einschätzung gewünscht ist. Das JUVE Handbuch Steuern 2025 beschreibt LHP ausdrücklich als Kanzlei, die bereits seit Längerem als „Berater für Berater“ gefragt ist.

Bei Kryptowerten ist diese Arbeitsteilung besonders sinnvoll. Neben der steuerrechtlichen Beurteilung müssen häufig Wallet- und Börsendaten ausgewertet, unterschiedliche Transaktionsarten eingeordnet und Ergebnisse so dokumentiert werden, dass sie gegenüber Finanzamt, Betriebsprüfung oder Gericht nachvollziehbar bleiben.

Warum Krypto-Mandate besondere Aufmerksamkeit verlangen

KStTG und zunehmende Datentransparenz. Die Pflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) gelten erstmals für das Kalenderjahr 2026. Meldende Kryptowerte-Dienstleister müssen die gesetzlich vorgesehenen Informationen für den vorangegangenen Meldezeitraum grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Damit nimmt die systematische Verfügbarkeit von Kryptodaten für die Finanzverwaltung weiter zu.

BMF-Schreiben vom 6. März 2025. Die Finanzverwaltung hat die ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte sowie Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten weiter konkretisiert. Wallet-Zuordnung, Steuerreports, Kursquellen und die Dokumentation der verwendeten Methode gewinnen dadurch zusätzlich an Bedeutung.

Vergangene Jahre. Bei bislang nicht oder unvollständig erklärten Sachverhalten reicht eine reine Neuberechnung häufig nicht aus. Zusätzlich ist zu prüfen, ob eine Berichtigung nach § 153 AO erforderlich ist, ob steuerstrafrechtliche Risiken bestehen und ob eine Selbstanzeige nach § 371 AO noch möglich und sinnvoll ist.

Wann es sinnvoll ist, uns hinzuzuziehen

Ein Kryptomandat muss nicht vollständig abgegeben werden, nur weil einzelne Fragen außerhalb der täglichen Routine liegen. Eine Einschaltung von LHP bietet sich insbesondere an, wenn die Transaktionshistorie technisch schwierig ist, die steuerliche Einordnung unsicher bleibt, vergangene Jahre betroffen sind, das Finanzamt bereits Fragen stellt oder ein Verfahren droht.

Auch bei einem einzelnen Spezialproblem kann eine kurze Zweitmeinung sinnvoller sein als eine zeitaufwendige eigene Recherche. Umgekehrt können wir bei umfangreichen oder streitigen Fällen einen klar abgegrenzten Teil des Mandats vollständig übernehmen.

Für wen unser Angebot gedacht ist

Steuerkanzleien ohne eigenen Krypto-Schwerpunkt

Kanzleien mit Berichtigungs- oder Selbstanzeigefällen

Kanzleien in Betriebsprüfung, Steuerfahndung oder Steuerstreit

Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer mit Krypto-Bezug

Berufskollegen mit Haftungs- oder Regressfragen

Unsere Leistungen für Berufskollegen

Zweitmeinung und Gutachten

Datenaufbereitung und Plausibilisierung

Berichtigung, Nacherklärung und Selbstanzeige

Betriebsprüfung, Steuerfahndung und Strafverfahren

Einspruch, Klage und Revision

Herkunftsnachweise und Geldwäschefragen

Internationale Sachverhalte und Vermögensnachfolge

Fortbildung für Ihr Team

So unterstützen wir Sie. So viel wie nötig, so wenig wie möglich

Der Umfang unserer Einbindung richtet sich nach Ihrem Bedarf. Sie behalten die Gesamtsteuerung des Mandats; wir ergänzen Ihre Beratung dort, wo spezielles Krypto-, Steuerstreit- oder Steuerstrafrechtswissen benötigt wird.

Punktuelle Unterstützung

Sie schicken uns eine konkrete Frage oder einen abgegrenzten Sachverhalt. Wir prüfen ihn und liefern Ihnen eine schriftliche Einschätzung, ein Gutachten, eine Plausibilisierung oder eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Der Kontakt zum Mandanten kann vollständig über Ihre Kanzlei laufen.

Arbeitsteilige Bearbeitung

Bei größeren Sachverhalten teilen wir die Aufgaben. Beispielsweise übernehmen wir die Aufarbeitung der Wallet- und Börsendaten sowie die kryptospezifische steuerliche Würdigung; Jahresabschluss, Steuererklärung und laufende Betreuung verbleiben bei Ihnen. Wer gegenüber dem Mandanten kommuniziert, legen wir vor Beginn gemeinsam fest.

Übernahme des Spezial- oder Verfahrensbereichs

Sobald eine Berichtigung, Selbstanzeige, Betriebsprüfung, Steuerfahndung, ein Einspruchs- oder Gerichtsverfahren im Raum steht, können wir diesen abgegrenzten Bereich unmittelbar übernehmen. Sie bleiben für das Stammmandat zuständig und werden in die wesentlichen Schritte einbezogen.

Ihr Mandat bleibt Ihr Mandat

  • Wir bearbeiten ausschließlich den Bereich, den Sie uns übertragen.
  • Die laufende steuerliche Betreuung und alle nicht übertragenen Beratungsbereiche verbleiben bei Ihrer Kanzlei.
  • Auf Wunsch halten wir Aufgabenabgrenzung und Mandantenschutz vor Beginn der Zusammenarbeit schriftlich fest.
  • Soweit wir ausschließlich intern für Sie tätig werden, erfolgt die Kommunikation mit dem Mandanten über Ihre Kanzlei. Eine unmittelbare Beratung oder Vertretung durch LHP stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Auch als fachlicher Sparringspartner

Nicht jeder Fall braucht ein Gutachten oder die Übernahme eines größeren Teilmandats. Häufig genügt ein kurzer fachlicher Austausch zu einer steuerlichen Einordnung, einer Verfahrensstrategie oder der Frage, ob eine weitere Aufarbeitung überhaupt erforderlich ist.

Für Kanzleien, die regelmäßig Krypto-Fälle haben, stehen wir deshalb auch als fachlicher Sparringspartner zur Verfügung. Der Umfang richtet sich nach dem konkreten Bedarf. Abgerechnet wird nach Zeitaufwand.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Kollegengespräch: Sie schildern den Fall auf Wunsch zunächst ohne Nennung des Mandanten. Wir klären, ob und in welchem Umfang wir helfen können.
  2. Aufgaben abgrenzen: Wir legen fest, welche Fragen oder Verfahrensbereiche LHP übernimmt, wer Ansprechpartner bleibt und welcher Kostenrahmen gilt.
  3. Unterlagen: Wir teilen Ihnen mit, welche Steuerreports, Börsenexporte, Wallet-Informationen, Erklärungen oder Behördenunterlagen benötigt werden.
  4. Bearbeitung: Technische Aufarbeitung, steuerliche Würdigung und, soweit erforderlich, verfahrens- oder steuerstrafrechtliche Prüfung.
  5. Ergebnis und Rückgabe: Sie erhalten die vereinbarten Arbeitsergebnisse; das Stammmandat und die laufende Betreuung verbleiben bei Ihnen.

Wann Sie uns einschalten sollten

  • Das Finanzamt fragt nach Kryptowerten oder verlangt zusätzliche Unterlagen.
  • Die Transaktionshistorie ist unvollständig oder verteilt sich auf mehrere Börsen und Wallets.
  • Ein Steuerreport ist technisch vorhanden, aber steuerlich nicht ohne Weiteres plausibel.
  • Es geht um Staking, Lending, Mining, DeFi, NFTs, Airdrops oder andere Sondervorgänge.
  • Vergangene Jahre wurden möglicherweise nicht vollständig erklärt.
  • Eine Betriebsprüfung, Steuerfahndung oder ein Steuerstrafverfahren hat bereits begonnen.
  • Der Mandant ist weggezogen, zieht weg oder hat grenzüberschreitende Krypto-Sachverhalte.
  • Eine Bank oder ein Kryptodienstleister verlangt einen Herkunftsnachweis.
  • Ein Erbfall oder eine Schenkung mit Wallets und Kryptowerten liegt vor.
  • Sie benötigen eine belastbare Zweitmeinung oder möchten ein eigenes Haftungsrisiko prüfen.

Warum LHP?

  • Rechtsanwälte und Steuerberater in einer Kanzlei: materielle Steuerfrage, Verfahren und Verteidigung können abgestimmt bearbeitet werden.
  • Eigenes Krypto-Expertenteam für die technische Aufarbeitung von Wallet- und Börsendaten.
  • Fachanwälte für Steuerrecht und für Strafrecht sowie besondere Erfahrung im Steuerstrafrecht und in der Strafverteidigung.
  • Ehemalige Finanzbeamte und Benno Scharpenberg, Präsident des Finanzgerichts a.D., als Of Counsel.
  • JUVE Handbuch Steuern 2024: Kanzlei des Jahres für Steuerstrafrecht; JUVE Handbuch Steuern 2025: Kanzlei des Jahres für Steuerstreit.
  • JUVE beschreibt LHP 2025 ausdrücklich als Kanzlei, die bereits seit Längerem als „Berater für Berater“ gefragt ist.
  • Standorte Köln und Zürich; bundesweite und internationale Beratung.

Häufige Fragen von Berufskollegen

Übernehmen Sie das gesamte Mandat?

Können Sie ausschließlich im Hintergrund arbeiten?

Darf ich Ihnen Mandantendaten übermitteln?

Was benötigen Sie für die technische Aufarbeitung?

Was passiert bei Datenlücken?

Ist nach einem Schreiben des Finanzamts noch eine Selbstanzeige möglich?

Beraten Sie auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer?

Können Sie unser Team schulen?

Was kostet die Zusammenarbeit?

Ihre Ansprechpartner

Krypto-Fall mit uns besprechen

Schildern Sie uns den Sachverhalt auf Wunsch zunächst ohne Nennung des Mandanten. Wir klären mit Ihnen, welche Leistungen benötigt werden und wie die Zusammenarbeit sinnvoll abgegrenzt werden kann. In dringenden Fällen bemühen wir uns um eine kurzfristige Abstimmung, in der Regel noch am selben Tag.

Kontaktformular

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular für Ihre Anfrage – wir werden uns zeitnah bei Ihnen zurückmelden. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter +49 221 39 09 770.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

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