StartGesellschafts- und Erbrecht

Holding gründen 2026

Steuern, Unternehmensverkauf, Vermögensschutz und Nachfolge

Stand: 22. Juli 2026

Auf einen Blick

  • Eine Holding lohnt sich vor allem, wenn Gewinne reinvestiert, ein Verkauf vorbereitet oder Vermögen und Nachfolge geordnet werden sollen – nicht als pauschales Steuersparmodell.
  • Beteiligungsgewinne können nach § 8b KStG weitgehend steuerfrei bleiben („95 %“); ein privater Zugriff auf die Mittel löst jedoch erneut Steuer aus.
  • Typische Fallen: die Sperrfrist des § 22 UmwStG, die 10-%-/15-%-Grenzen bei Ausschüttungen, schädliche Immobilien-Nebentätigkeiten und die Wegzugsbesteuerung.
  • Transparenter Einstieg: der Holding Quick Check für 499 € netto – das Honorar wird bei einer Folgebeauftragung vollständig angerechnet.

Eine Holding kann Unternehmern helfen, Beteiligungen zu bündeln, Gewinne für neue Investitionen verfügbar zu halten, betriebliche Risiken von aufgebautem Vermögen zu trennen und die Unternehmensnachfolge vorzubereiten. Richtig gestaltet, kann sie außerdem die Steuerbelastung bei Gewinnausschüttungen und einem späteren Unternehmensverkauf erheblich reduzieren. Eine Holding ist jedoch kein pauschales Steuersparmodell. Beteiligungsquoten, Sperrfristen, Finanzierungswege, Immobilien, private Entnahmen und ein möglicher Wegzug entscheiden darüber, ob die Struktur tatsächlich Vorteile bringt oder neue Risiken schafft.

Besonders häufig entstehen Fehler, wenn eine bestehende GmbH erst kurz vor einem Verkauf unter eine neue Holding „gehängt“ wird, wenn die körperschaftsteuerliche 10-%-Grenze mit der gewerbesteuerlichen 15-%-Grenze verwechselt wird oder wenn eine Immobiliengesellschaft nebenbei Tätigkeiten ausübt, die die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gefährden. Auch die oft beworbene Aussage, Erträge seien in einer Holding „zu 95 % steuerfrei“, trifft nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht für jede Anlageklasse zu.

Die Rechtsanwälte und Steuerberater der LHP Gruppe in Köln beraten Unternehmer, Gesellschafter und vermögende Privatpersonen bei der Gründung, Umstrukturierung und laufenden rechtlichen sowie steuerlichen Absicherung von Holdingstrukturen. Dabei verbindet LHP Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, M&A, Unternehmensnachfolge und internationales Steuerrecht zu einer praktisch umsetzbaren Gesamtlösung. Für zentrale Leistungsbausteine – vom Holding Quick Check für pauschal 499 € netto bis zum Holding Premiumpaket – arbeiten wir mit transparenten Pauschalpreisen (Übersicht am Ende dieses Beitrags).

Kosten transparent – planbar ab 499 €

Für klar abgrenzbare Leistungsbausteine gelten feste Pauschalhonorare. Der Einstieg gelingt über den Holding Quick Check (499 € netto, wird bei Folgeauftrag angerechnet).

Zur vollständigen Preisübersicht

Was ist eine Holding?

Eine Holding ist keine eigene Rechtsform. Gemeint ist eine Gesellschaft, deren wesentliche Aufgabe darin besteht, Anteile an einer oder mehreren anderen Gesellschaften zu halten. In der Praxis wird häufig eine GmbH oder – bei geringerem Startkapital – eine UG (haftungsbeschränkt) als Muttergesellschaft eingesetzt.

Ein typischer Aufbau sieht so aus:

  • Der Unternehmer hält die Anteile an der Holding-GmbH.
  • Die Holding-GmbH hält die Anteile an einer oder mehreren operativen Gesellschaften.
  • Daneben können separate Gesellschaften für Immobilien, Beteiligungen, geistiges Eigentum oder weitere Geschäftsbereiche bestehen.

Die Holding kann eine reine Beteiligungsgesellschaft sein. Sie kann aber auch zentrale Aufgaben übernehmen, beispielsweise Finanzierung, Strategie, Controlling oder Managementleistungen. Solche Leistungen sollten vertraglich eindeutig geregelt, tatsächlich erbracht, angemessen vergütet und steuerlich dokumentiert werden. Andernfalls drohen unter anderem verdeckte Gewinnausschüttungen, nicht anerkannte Betriebsausgaben oder umsatzsteuerliche Fehler.

Welche Vorteile kann eine Holding bieten?

Eine Holding kann insbesondere folgende Ziele unterstützen:

  • Reinvestition von Gewinnen: Ausschüttungen aus Tochtergesellschaften können unter den Voraussetzungen des § 8b KStG auf Holdingebene weitgehend steuerfrei vereinnahmt und für Unternehmenskäufe, neue Projekte oder Kapitalanlagen eingesetzt werden.
  • Steueroptimierter Beteiligungsverkauf: Veräußerungsgewinne aus qualifizierenden Kapitalgesellschaftsanteilen bleiben bei einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich außer Ansatz; fünf Prozent gelten regelmäßig als nicht abziehbare Betriebsausgaben.
  • Trennung von Risiken und Vermögen: Operative Risiken können von Immobilien, Liquidität, Markenrechten oder Beteiligungen getrennt werden.
  • Unternehmensnachfolge: Beteiligungen lassen sich in einer Familienholding bündeln und schrittweise übertragen, ohne die operative Gesellschaft unmittelbar auf mehrere Nachfolger aufzuteilen.
  • Klare Governance: Stimmrechte, Gewinnbezugsrechte, Geschäftsführung, Beirat und Verfügungsbeschränkungen können auf Holdingebene gebündelt werden.
  • Mehrere Geschäftsbereiche: Neue Unternehmen oder Beteiligungen können unter einem gemeinsamen Dach aufgebaut, finanziert und später einzeln veräußert werden.

Der Vorteil liegt häufig in einer Steuerstundung und höheren Reinvestitionskraft, nicht in einer endgültigen Steuerfreiheit. Benötigt der Gesellschafter das Geld privat, löst die Ausschüttung aus der Holding an ihn grundsätzlich eine weitere Besteuerung (Kapitalertragsteuer bzw. Teileinkünfteverfahren) aus. Hinzu kommen Gründungs- und Notarkosten, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Buchhaltung, Offenlegung und laufende Beratungskosten.

Warum ist die Aussage „95 % steuerfrei“ nur ein Ausgangspunkt?

Die Vorschrift des § 8b KStG unterscheidet zwischen Dividenden und Veräußerungsgewinnen. Bei qualifizierenden Veräußerungsgewinnen und Ausschüttungen gelten grundsätzlich fünf Prozent als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Bei einem beispielhaften Gesamtsteuersatz der Gesellschaft von rund 30 % kann daraus eine effektive Belastung von ungefähr 1,5 % entstehen. Diese vereinfachte Rechnung gilt jedoch nicht automatisch.

Entscheidend sind insbesondere:

  • die Art des Ertrags: Dividende, Anteilsverkauf, Zins, Fonds- oder Immobilienertrag,
  • die Beteiligungshöhe und der Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs,
  • die gewerbesteuerlichen Voraussetzungen,
  • eine mögliche Quellensteuer bei ausländischen Beteiligungen,
  • Sonderregeln für Kreditinstitute, Versicherungen und bestimmte Finanzunternehmen,
  • die steuerliche Behandlung von Verlusten und Finanzierungskosten sowie
  • die spätere Verwendung oder private Entnahme der Mittel.

Bei Anteilsveräußerungen ist zudem zu beachten, dass mit der Beteiligung zusammenhängende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 KStG grundsätzlich nicht abzugsfähig sind. Das Steuerrecht behandelt Chancen und Verluste einer Beteiligungsgesellschaft daher nicht spiegelbildlich.

Die zehn wichtigsten Fragen zur Holding

Die folgenden zehn Themen stehen bei Gründern, mittelständischen Unternehmern, verkaufsbereiten Gesellschaftern und vermögenden Familien derzeit besonders häufig im Mittelpunkt.

1. Ab wann lohnt sich eine Holding wirklich?

2. Wie lässt sich eine bestehende GmbH nachträglich in eine Holding einbringen?

3. Wie wirkt sich eine Holding beim Unternehmensverkauf aus?

4. Was ist die 10-%-/15-%-Falle bei Ausschüttungen?

5. Welche Besonderheiten gelten bei einer Immobilienholding?

6. Familienholding oder Familienstiftung – was eignet sich für die Nachfolge?

7. Eignet sich eine vermögensverwaltende GmbH für Aktien, ETFs und Beteiligungen?

8. Was passiert mit der Holding bei einem Wegzug ins Ausland?

9. Wie kann eine Holding dem Vermögensschutz dienen?

10. Wann ist es für eine Holding vor dem Exit zu spät?

Welche Fehler treten bei Holdingstrukturen besonders häufig auf?

In der Praxis begegnen uns insbesondere folgende Fehler:

  • Die „95-%-Steuerfreiheit“ wird auf Dividenden, Aktien, ETFs, Zinsen und Immobilien undifferenziert übertragen.
  • Die 10-%-Grenze des KStG und die 15-%-Grenze des GewStG werden verwechselt.
  • Eine bestehende GmbH wird ohne Bewertung und Sperrfristplanung auf die Holding übertragen.
  • Nach einem Anteilstausch werden die jährlichen Nachweise nach § 22 UmwStG nicht rechtzeitig geführt.
  • Ein geplanter Exit wird erst nach Beginn des Verkaufsprozesses steuerlich strukturiert.
  • Share Deal und Asset Deal werden in der Steuerrechnung gleichbehandelt.
  • In einer Immobiliengesellschaft werden schädliche Nebentätigkeiten ausgeübt.
  • Private Immobilien oder andere Vermögenswerte werden ohne Prüfung von Ertrag- und Grunderwerbsteuer in den Konzern übertragen.
  • Konzerninterne Darlehen, Managementvergütungen und Lizenzen werden nicht fremdüblich vereinbart oder tatsächlich durchgeführt.
  • Die spätere private Entnahme des Verkaufserlöses wird in der Vorteilskalkulation ausgeblendet.
  • Gesellschaftsvertrag, Testament, Ehevertrag und Vollmachten widersprechen sich.
  • Ein Auslandsumzug wird erst nach dem Wegzug steuerlich geprüft.

Wie lässt sich eine Holding sicher planen?

Ein praxistauglicher Strukturcheck umfasst mindestens acht Schritte:

  • Ziele definieren: Reinvestition, Unternehmenskauf, Exit, Immobilien, Vermögensschutz oder Nachfolge?
  • Ist-Struktur aufnehmen: Gesellschafter, Beteiligungen, stille Reserven, Immobilien, Darlehen, Verlustvorträge und Auslandsbezug.
  • Steuerszenarien rechnen: Direkte Beteiligung, Holding mit Reinvestition und Holding mit realistischen privaten Entnahmen vergleichen.
  • Einbringungsweg festlegen: Gründung, Kauf, Anteilstausch, Verschmelzung oder andere Umwandlung einschließlich Bewertung und Anträgen prüfen.
  • Rechtliche Struktur gestalten: Satzung, Gesellschaftervereinbarung, Geschäftsführung, Zustimmungsvorbehalte, Nachfolge und Konfliktregeln abstimmen.
  • Finanzierung und Zahlungsströme planen: Ausschüttungen, Darlehen, Cash-Pooling, Sicherheiten und Managementleistungen strukturieren.
  • Fristen und Nachweise absichern: Sperrfristen, Steueranträge, Grunderwerbsteueranzeigen, Registervollzug und jährliche Nachweise dokumentieren.
  • Laufendes Monitoring einrichten: Ausschüttungen, Verkäufe, Umwandlungen, Wegzug, Immobilien-Nebentätigkeiten und Änderungen im Gesellschafterkreis vorab prüfen.

Die Struktur sollte nicht nur am Tag der Gründung funktionieren. Sie muss auch zu den wahrscheinlichen Entscheidungen der nächsten fünf bis zehn Jahre passen.

Wann sollte fachlicher Rat eingeholt werden?

Eine rechtliche und steuerliche Prüfung empfiehlt sich insbesondere, wenn

  • erstmals eine Holding gegründet werden soll,
  • eine bestehende GmbH unter eine Holding gebracht werden soll,
  • Ausschüttungen noch im Jahr der Umstrukturierung geplant sind,
  • ein Unternehmensverkauf in den nächsten Jahren möglich ist,
  • Immobilien oder grundbesitzende Gesellschaften betroffen sind,
  • mehrere Familienmitglieder beteiligt oder Anteile übertragen werden sollen,
  • eine Familienstiftung erwogen wird,
  • größere Wertpapier- oder Fondsvermögen in einer GmbH aufgebaut werden sollen,
  • Vermögenswerte aus dem operativen Risiko herausgelöst werden sollen,
  • Gesellschafter ins Ausland ziehen oder im Ausland leben,
  • eine Betriebsprüfung die Steuerfreiheit, den Buchwertansatz oder konzerninterne Verträge beanstandet oder
  • Einspruchs-, Finanzgerichts- oder BFH-Verfahren drohen.

Je früher die Beratung beginnt, desto mehr rechtlich und steuerlich belastbare Alternativen stehen regelmäßig zur Verfügung.

Wie unterstützt die LHP Gruppe bei Holdingstrukturen?

Die LHP Gruppe in Köln berät Unternehmen, Unternehmer und Familien bei gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Holdinggestaltungen. Unsere Unterstützung kann insbesondere umfassen:

  • Holding-Eignungscheck und steuerliche Szenariorechnung,
  • Gründung von Holding-GmbH oder UG und Gestaltung der Gesellschaftsverträge,
  • Einbringung bestehender GmbH-Anteile nach §§ 21, 22 UmwStG,
  • Bewertung und Dokumentation von Umstrukturierungen,
  • Sperrfrist- und Nachweismanagement,
  • Vorbereitung und Begleitung von Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen,
  • Gestaltung von Ausschüttungen, Finanzierungen und konzerninternen Verträgen,
  • Immobilienholding, erweiterte Grundstückskürzung und Grunderwerbsteuer,
  • Familienholding, Unternehmensnachfolge und Familienstiftung,
  • vermögensverwaltende GmbH und steuerliche Einordnung von Kapitalanlagen,
  • internationales Steuerrecht, Wegzug und ausländische Beteiligungen,
  • verbindliche Auskünfte und Abstimmung mit der Finanzverwaltung,
  • Begleitung von Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren sowie
  • Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

Unsere Beratung verbindet steuerliche Gestaltung mit Gesellschaftsrecht, Erbrecht und M&A. Dadurch können nicht nur einzelne Steuerfolgen, sondern auch Kontrolle, Finanzierung, Haftung, Nachfolge und spätere Veräußerbarkeit der Struktur berücksichtigt werden. Für die wichtigsten Leistungsbausteine gilt dabei: Sie kennen die Kosten, bevor Sie uns beauftragen.

Was kostet die Holding-Beratung? Unsere Pauschalpreise im Überblick

Viele Mandanten möchten vor der Beauftragung wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Für klar abgrenzbare Leistungsbausteine arbeiten wir deshalb mit transparenten Pauschalhonoraren. Der Einstieg gelingt regelmäßig über den Holding Quick Check: In einem strukturierten Gespräch mit einem unserer Rechtsanwälte und Steuerberater klären wir, ob eine Holding zu Ihren Zielen passt, wo Stolpersteine liegen – etwa Sperrfristen, die 10-%-/15-%-Grenzen, Immobilien oder ein möglicher Wegzug – und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

EMPFOHLENER EINSTIEG

Holding Quick Check: 499 € netto

Rund 60-minütiges Beratungsgespräch (vor Ort oder per Video) mit Rechtsanwalt/Steuerberater, strukturierte Ersteinschätzung zu Zielen, Struktur und Risiken sowie schriftliche Kurzzusammenfassung mit Handlungsempfehlung. Das Honorar wird bei Beauftragung eines weiterführenden Bausteins innerhalb von sechs Monaten vollständig angerechnet.

Weitere Leistungsbausteine und Pauschalen im Überblick:

LeistungsbausteinEnthaltene LeistungenPauschale (netto)
Holding Quick CheckRund 60-minütiges Beratungsgespräch (vor Ort oder per Video) mit Rechtsanwalt/Steuerberater, strukturierte Ersteinschätzung zu Zielen, Struktur und Risiken sowie schriftliche Kurzzusammenfassung mit Handlungsempfehlung.499 €
Zweitmeinung zur bestehenden HoldingDurchsicht der vorhandenen Struktur- und Vertragsunterlagen, schriftliche Stellungnahme zu Risiken (u. a. § 8b KStG, Sperrfristen, verdeckte Gewinnausschüttungen) und Optimierungsansätzen.990 €
Holding-SzenariorechnungMehrjähriger Steuer- und Liquiditätsvergleich der drei Kernszenarien (Direktbeteiligung, Holding mit Reinvestition, Holding mit geplanten Entnahmen) einschließlich Ergebnisbesprechung.1.490 €
Gründungspaket Holding-GmbH (Bargründung)Struktur- und Satzungsgestaltung, Abstimmung des Gesellschaftsvertrags, Koordination von Notartermin und Handelsregisteranmeldung sowie steuerliche Ersterfassung der neuen Gesellschaft.2.490 €
Immobilienholding-CheckPrüfung der erweiterten Grundstückskürzung (Tätigkeitskatalog, 5-%- und 20-%-Grenzen) sowie grunderwerbsteuerlicher Risiken der geplanten Struktur mit Maßnahmenempfehlung.1.990 €
Exit-Readiness-CheckAnalyse bestehender Sperrfristen, Vergleich Share Deal / Asset Deal, Netto-Erlös-Betrachtung und Fahrplan für die steuerliche Verkaufsvorbereitung.2.490 €
Einbringungspaket „GmbH in Holding“ (§§ 21, 22 UmwStG)Prüfung des qualifizierten Anteilstauschs, Gestaltung und Abstimmung der Einbringungsdokumentation, Antrag auf Buchwertansatz und Einrichtung des Sperrfristkalenders.ab 4.900 €
Sperrfrist- und Nachweisservice (§ 22 UmwStG)Fristgerechte jährliche Nachweisführung zum 31. Mai, Fristen- und Erinnerungsmanagement sowie Kurzprüfung sperrfristrelevanter Vorgänge.490 € p. a.
Familienholding- und NachfolgekonzeptIndividuelles Konzept zu Governance, Übertragungswegen, Nießbrauch und Erbschaft-/Schenkungsteuer – abgestimmt auf Familie und Vermögensstruktur.individuell

Für die Pauschalen gilt:

  • Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Stand: Juli 2026).
  • Die Pauschalen gelten für den beschriebenen Leistungsumfang bei üblicher Komplexität, insbesondere für inländische Strukturen mit überschaubarem Gesellschafterkreis. Zeichnet sich Mehraufwand ab – etwa durch mehrere Gesellschafter, Auslandsbezug, Immobilienvermögen oder laufende Transaktionen –, erhalten Sie vorab ein transparentes Individualangebot.
  • Grundlage ist jeweils eine Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 4 StBVV bzw. § 3a RVG), die den Leistungsumfang verbindlich beschreibt.
  • Notar-, Gerichts-, Register- und Veröffentlichungskosten, Auslagen sowie Steuern sind nicht Bestandteil der Pauschalen.
  • Das Honorar für den Holding Quick Check wird bei Beauftragung eines weiterführenden Leistungsbausteins innerhalb von sechs Monaten vollständig angerechnet.
  • Laufende Leistungen wie Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen für Holding- und Tochtergesellschaften übernehmen wir auf Wunsch ebenfalls zu planbaren Konditionen; der Umfang richtet sich nach Struktur und Belegvolumen.

Holding prüfen lassen – bevor aus einem Steuervorteil eine Sperrfrist wird

Eine Holding kann die Reinvestitionskraft erhöhen, Unternehmensverkäufe erleichtern, Vermögen schützen und die Nachfolge ordnen. Der Nutzen entsteht aber nur, wenn Beteiligungsgrenzen, Sperrfristen, Immobilienrisiken, private Entnahmen und internationale Folgen von Anfang an mitgedacht werden.

Sie möchten eine Holding gründen, eine bestehende GmbH einbringen, einen Exit vorbereiten oder Ihre vorhandene Struktur überprüfen lassen? Sprechen Sie die Rechtsanwälte und Steuerberater der LHP Gruppe in Köln an. Ein niedrigschwelliger Einstieg ist der Holding Quick Check für pauschal 499 € netto – das Honorar wird bei einer Folgebeauftragung vollständig angerechnet. Wir analysieren Ihre Ziele und die bestehende Beteiligungsstruktur, vergleichen die steuerlichen Szenarien und entwickeln eine rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle und praktisch umsetzbare Lösung.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Die Behandlung einer Holding hängt insbesondere von Beteiligungsquoten, Rechtsform, Vermögensarten, Gesellschafterstruktur, Transaktionszeitpunkt, Auslandsbezug und der tatsächlichen Durchführung ab. Gesetzgebung, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung können sich ändern.

Quellen und weiterführende amtliche Grundlagen

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