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Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung: Freiwillige Abschlussprüfung für mittelständische Unternehmen

LHP prüft Jahresabschlüsse mittelständischer Unternehmen auf freiwilliger Basis. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist Georg Griesemann, der jedes Mandat persönlich führt. Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen führen wir nicht durch. Unser Angebot richtet sich an Unternehmen, die sich aus eigenem Entschluss für eine Prüfung entscheiden oder bei denen Gesellschaftsvertrag, Satzung oder ein Finanzierungspartner eine Prüfung verlangen.

Wirtschaftsprüfung mit Blick auf das Unternehmen

Eine gute Abschlussprüfung erschöpft sich nicht im Abgleich von Zahlen und Belegen. Sie setzt voraus, das Unternehmen, sein Geschäftsmodell und seine wesentlichen Abläufe zu verstehen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, wo die Risiken für die Rechnungslegung tatsächlich liegen und an welchen Stellen die Prüfung in die Tiefe gehen muss.

LHP verbindet eine persönliche, mittelständisch geprägte Wirtschaftsprüfung mit der Erfahrung einer auf das Steuerrecht und das Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei. Unser Anspruch ist eine risikoorientierte Prüfung, die für das Unternehmen nachvollziehbar bleibt, mit klaren Ansprechpartnern und kurzen Entscheidungswegen. Wir prüfen Unternehmen in Köln, im Rheinland und im gesamten Bundesgebiet.

Freiwillige Abschlussprüfung: Wann sie sinnvoll ist

Viele mittelständische Unternehmen unterliegen keiner gesetzlichen Prüfungspflicht. Ob der Jahresabschluss geprüft wird, ist dann eine unternehmerische Entscheidung. In der Praxis sprechen vor allem folgende Anlässe für eine freiwillige Prüfung:

  • Absicherung von Geschäftsführung und Gesellschaftern, etwa bei Fremdgeschäftsführung, mehreren Gesellschafterstämmen oder in Familiengesellschaften
  • Anforderungen von Banken, Finanzierungspartnern oder Investoren, insbesondere im Rahmen von Kreditvereinbarungen und Covenants
  • Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs oder der Unternehmensnachfolge, weil geprüfte Abschlüsse Vertrauen beim Erwerber schaffen und die Due Diligence verkürzen
  • Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern sowie Meinungsverschiedenheiten über Fragen der Abfindung oder der Bewertung
  • Vorgaben im Gesellschaftsvertrag, in der Satzung oder in einer Beiratsordnung
  • unabhängige Kontrolle der Rechnungslegung nach einem Wechsel in der kaufmännischen Leitung, bei starkem Wachstum oder nach der Umstellung wesentlicher Systeme

Art und Umfang der Prüfung richten sich nach dem Anlass und dem Informationsbedürfnis des Unternehmens, seiner Gesellschafter und der weiteren Beteiligten. Auf Wunsch führen wir die freiwillige Prüfung nach den Grundsätzen durch, die auch für gesetzliche Abschlussprüfungen gelten (§§ 316 ff. HGB, Prüfungsstandards des IDW). Das Ergebnis wird dann in einem Prüfungsbericht und einem Bestätigungsvermerk dokumentiert, den Sie gegenüber Banken, Investoren oder Erwerbern verwenden können.

Unsere Leistungen in der Wirtschaftsprüfung

  • freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Zwischenabschlüssen
  • prüferische Durchsicht (Review), wenn eine Prüfung in vollem Umfang nicht erforderlich ist
  • vereinbarte Untersuchungshandlungen zu einzelnen Abschlussposten oder Sachverhalten, etwa bei Earn-out-Abrechnungen, Kaufpreisanpassungen oder Covenant-Berechnungen
  • Prüfung ausgewählter Geschäftsprozesse und des internen Kontrollsystems
  • Sonderuntersuchungen bei Auffälligkeiten in Buchführung oder Zahlungsverkehr, bei Bedarf in Abstimmung mit unseren Rechtsanwälten für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
  • prüfungsnahe betriebswirtschaftliche Fragestellungen

So prüfen wir

Ausgangspunkt jeder Prüfung ist das Verständnis des Unternehmens. Wir sehen uns Geschäftsmodell, Prozesse und die für die Rechnungslegung wesentlichen Risiken an und leiten daraus die Prüfungsschwerpunkte ab. Prüfungstiefe entsteht dort, wo wesentliche Risiken bestehen, und nicht nach Schema.

Digitale Prüfungsverfahren und Datenanalysen unterstützen diese Arbeit. Sie erlauben es, große Datenbestände vollständig auszuwerten, Auffälligkeiten gezielt nachzugehen und die Zeit zu verkürzen, die das Unternehmen selbst für die Prüfung aufwenden muss.

Die Prüfungsplanung stimmen wir vorab mit Ihnen ab, einschließlich der benötigten Unterlagen und der Termine. Feststellungen besprechen wir, sobald sie vorliegen, und nicht erst zum Abschluss der Prüfung. So bleibt der Aufwand für das Unternehmen auf das notwendige Maß begrenzt, und es gibt am Ende keine Überraschungen.Ausgangspunkt jeder Prüfung ist das Verständnis des Unternehmens. Wir sehen uns Geschäftsmodell, Prozesse und die für die Rechnungslegung wesentlichen Risiken an und leiten daraus die Prüfungsschwerpunkte ab. Prüfungstiefe entsteht dort, wo wesentliche Risiken bestehen, und nicht nach Schema.

Digitale Prüfungsverfahren und Datenanalysen unterstützen diese Arbeit. Sie erlauben es, große Datenbestände vollständig auszuwerten, Auffälligkeiten gezielt nachzugehen und die Zeit zu verkürzen, die das Unternehmen selbst für die Prüfung aufwenden muss.

Die Prüfungsplanung stimmen wir vorab mit Ihnen ab, einschließlich der benötigten Unterlagen und der Termine. Feststellungen besprechen wir, sobald sie vorliegen, und nicht erst zum Abschluss der Prüfung. So bleibt der Aufwand für das Unternehmen auf das notwendige Maß begrenzt, und es gibt am Ende keine Überraschungen.

Mehr als das Prüfungsergebnis

Eine freiwillige Prüfung schafft Sicherheit über die Rechnungslegung und die zugrunde liegenden Prozesse. Sie zeigt zugleich, wo Abläufe, Rechnungslegung oder interne Kontrollen Schwächen haben. Wo wir Auffälligkeiten oder Verbesserungsbedarf erkennen, sprechen wir diese klar und nachvollziehbar an, auf Wunsch auch in einem gesonderten Schreiben an die Geschäftsführung.

Unser Ziel ist nicht, aus jeder Prüfung ein Beratungsprojekt zu machen. Entscheidend ist, dass Geschäftsführung und Gesellschafter nach Abschluss der Prüfung ein belastbares Bild der geprüften Sachverhalte haben und wissen, welche Themen besondere Aufmerksamkeit verlangen.

Wirtschaftsprüfung im Zusammenspiel mit Steuerberatung und Rechtsberatung

Unternehmerische Sachverhalte lassen sich selten rein bilanziell betrachten. Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Rechnungslegung greifen ineinander. LHP verfügt neben der Wirtschaftsprüfung über besondere Kompetenz im Steuerrecht, in der Steuerberatung und in der wirtschaftsnahen Rechtsberatung. Gerade bei Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen, Transaktionen oder außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen können wir die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen deshalb gemeinsam betrachten.

Die Grenze zieht das Berufsrecht. Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers haben Vorrang. Prüfung und Beratung halten wir deshalb auseinander: Einen Jahresabschluss, an dessen Aufstellung LHP mitgewirkt hat, prüfen wir nicht.

Persönliche Verantwortung statt anonymer Prüfungsprozesse

Mittelständische Unternehmen brauchen keine vielstufigen Prüfungsstrukturen mit wechselnden Teams. Sie brauchen einen Prüfer, der das Unternehmen kennt, seine Entscheidungen erklärt und erreichbar ist. Bei LHP wird die Wirtschaftsprüfung deshalb persönlich geführt. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer begleitet das Mandat von der Planung bis zum Abschlussgespräch und steht Geschäftsführung, Gesellschaftern und den zuständigen Mitarbeitern unmittelbar als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Kontakt – Ihr nächster Schritt

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihren Jahresabschluss freiwillig prüfen lassen möchten, eine prüferische Durchsicht wünschen oder eine konkrete prüfungsnahe Fragestellung besprechen wollen. In einem ersten Gespräch klären wir Anlass, Umfang und Zeitplan der Prüfung und nennen Ihnen den voraussichtlichen Aufwand.

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