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StartUmsatzsteuerUmsatzsteuer in der Finanzbranche (FinTech u. Financial Services)

Umsatzsteuerliche Behandlung von Finanzdienstleistungen und (digitalen) FinTech-Geschäftsmodellen

Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Finanzdienstleistungen (Financial Services) sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten. So findet sich zum Beispiel in § 4 Nr. 8 UStG eine Aufzählung verschiedener Finanzdienstleistungen, welche von der Umsatzsteuer befreit sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Gewährung und Vermittlung von Krediten, die Umsätze und Vermittlung von gesetzlichen Zahlungsmitteln sowie Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren.

Darüber hinaus sind in § 22g UStG besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister normiert. Die in diesem Zusammenhang immer wieder auftretenden umsatzsteuerlichen Fragestellungen sollen im Folgenden überblicksartig dargestellt werden.

1. Umsatzsteuerfreie Finanzdienstleistungen und Optionsmöglichkeit

2. Mehrstufige Vertriebsstrukturen

3. Neue CESOP-Aufzeichnungspflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g UStG

Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen im Überblick die komplexen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen und Problemfelder in der FinTech- und Finanzdienstleistungsbranche. 

Insbesondere neue digitale Geschäftsmodelle sog. FinTech-Unternehmen (z.B. White-Label-Produkte, Bezahl-Lösungen, Social-Trading-Modelle im Anlagebereich) beinhalten häufig komplexe umsatzsteuerliche Fragestellungen, welche nicht vernachlässigt werden sollten.

Das Umsatzsteuer-Kompetenzteam von LHP bestehend aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bietet umfassende Beratung und Unterstützung in allen umsatzsteuerlichen Fragen rund um Finanzdienstleistungen an.

Speziell für Finanzdienstleister und FinTech-Unternehmen bieten wir insbesondere die folgenden Leistungen an:

  • Begleitung von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Umsatzsteuernachschauen 

  • Begleitung und Durchführung von umsatzsteuerlichen Einspruchs- und Klageverfahren im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Finanzdienstleistungen

  • „Beratung für Berater“: rund um die komplexe Materie der umsatzsteuerlichen Behandlung von Finanzprodukten unterstützen wir Steuerberaterkollegen gern punktuell. Mandatsschutz sichern wir gern schriftlich zu.

  • Gutachterliche Beurteilung von nationalen und internationalen umsatzsteuerlichen Fragestellungen speziell für Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche und FinTech-Unternehmen,

  • Umsatzsteuerliche Analyse neuer – insbesondere digitaler – Geschäftsmodelle insbesondere für FinTech-Unternehmen,

  • Umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland von im Ausland ansässigen Finanzdienstleistern 

  • Erstellung und Abgabe von umsatzsteuerlichen Meldungen (UStVA, UStJE, CESOP-Meldungen, OSS-Meldungen, Zusammenfassende Meldungen, INTRASTAT-Meldungen).

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