Start›Krypto›Krypto und Betriebsvermögen

Krypto und Betriebsvermögen im Überblick

Von und · LHP Gruppe

Stand: 15. Oktober 2026

Wer Kryptowerte im Betriebsvermögen hält, verlässt die vertrauten Regeln des Privatanlegers. Die einjährige Haltefrist gibt es im Betrieb nicht, jeder Tausch wird zum Geschäftsvorfall, Transaktionen müssen aufgezeichnet und steuerlich bewertet werden. Gewerbesteuer kann bei gewerblichen Betrieben hinzukommen. Bei Schenkung oder Erbfall entscheidet unter anderem die Zusammensetzung des Unternehmensvermögens darüber, ob die Begünstigung für Betriebsvermögen überhaupt greift. Diese Fragen stellen sich Händlern und Minern, Freiberuflern mit Kryptoguthaben, Gesellschaftern einer GmbH und den Beratern, die solche Mandate betreuen.

Wir haben das Thema in vier Beiträge aufgeteilt, damit jede Frage an einem Ort vertieft beantwortet wird. Diese Seite zeigt, welcher Beitrag zu Ihrer Situation passt.

Krypto gewerblich oder privat: Die Abgrenzung zur Vermögensverwaltung

Die Frage, die vor allen anderen steht: Ist häufiges Trading schon ein Gewerbe? Wann werden Mining, Staking oder der Betrieb eines Validators zur gewerblichen Tätigkeit, und was heißt das für Gewerbesteuer und Buchführung? Der Beitrag erläutert die Maßstäbe der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung, die abweichenden Auffassungen in der Literatur und die Folgen einer Fehleinordnung in beide Richtungen. Zum Beitrag: Krypto gewerblich oder privat

Krypto-GmbH und Bitcoin-GmbH gründen

Für alle, die überlegen, Kryptowerte über eine Gesellschaft zu halten. Der Beitrag rechnet die Steuerbelastung mit und ohne Ausschüttung durch, zeigt, warum neben dem Steuersatz auch die Herkunft des Kapitals zählt, erklärt die Wege, auf denen private Coins in eine GmbH gelangen, und benennt die Fallen bei Holding, Ausschüttung in Coins, Nachfolge und Wegzug. Zum Beitrag: Krypto-GmbH und Bitcoin-GmbH gründen

So hängen die vier Beiträge zusammen

Die Abgrenzung und die Zuordnung der einzelnen Coins entscheiden, ob die betrieblichen Regeln überhaupt gelten. Der Grundlagenbeitrag beschreibt diese Regeln für den laufenden Betrieb. Der GmbH-Beitrag hilft bei der Entscheidung, ob eine Gesellschaft der richtige Rahmen ist. Der Nachfolgebeitrag zeigt, was von dieser Entscheidung bei Schenkung und Erbfall abhängt. Wer eine Gesellschaft für Kryptowerte plant, sollte deshalb alle vier Beiträge lesen, bevor Coins auf die Gesellschaft übertragen werden. Für private Bestände gelten andere Regeln. Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite Steuerberatung für Kryptowährungen.

Häufige Einstiegsfragen

Gilt die einjährige Haltefrist auch für Bitcoin im Unternehmen?

Muss ich eine GmbH gründen, um Kryptowerte gewerblich zu handeln?

Sind Bitcoin in der GmbH bei Erbschaft und Schenkung steuerfrei?

Beratung zu Kryptowerten im Unternehmen

Wir prüfen als Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Einordnung Ihrer Tätigkeit, richten die Krypto-Buchhaltung ein, begleiten Jahresabschluss und Steuererklärungen, rechnen die Alternativen für eine Gesellschaft mit denselben Annahmen durch und prüfen vor Übertragungen, ob die Begünstigung für Betriebsvermögen erreichbar ist. Kommt es zur Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, vertreten wir Sie in Betriebsprüfung, Einspruch und Klage.

Sie halten Kryptowerte im Unternehmen oder planen es?Vereinbaren Sie ein Gespräch mit LHP.

Ihre Ansprechpartner

Kontaktformular

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular für Ihre Anfrage – wir werden uns zeitnah bei Ihnen zurückmelden. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter +49 221 39 09 770.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

LHP Tax GmbH und LHP Legal GmbH

Köln
An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
T: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
T: +41 44 212 3535