Die Ermittlungen in den sog. Cum-Ex-Verfahren erhalten laut einem Medienbericht eine neue Wendung. Eine fachlich führende Staatswältin in diesem Bereich scheidet aus.
Das Landgericht Frankfurt a.M. verurteilte einen Rechtsanwalt wegen Beihilfe zur Steuerhinzerziehung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten.
Der Verdacht der Steuerhinterziehung mit rechtswidrigen Geschäftspraktiken wie Cum-cum besteht nun auch gegenüber Verantwortlichen einiger französicher Banken. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Das BMF hat selbst in einem "Beipackzettel" zur Richtsatzsammlung Zurückhaltung bei Schätzungen angemahnt. Dies muss erst recht in Steuerstrafverfahren gelten.
Cum Ex und kein Ende. Nun muss sich ein Rechtsanwalt, der von der Staatsanwaltschaft als eine Schlüsselfigur angesehen wird, dem Vorwurf der Steuerhinterziehung stellen. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Laut Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Köln bestätigt, dass heute Räumlichkeiten in Hamburg (auch in der Finanzverwaltung) durchsucht worden sein sollen.
Der Gesetzgeber hat in 2020/2021 durch mehrere Gesetzesentwürfe und -änderungen für Unklarheit gesorgt. Daher gibt es hier ein aktuelles Update für Vermögensabschöpfung bei Steuerhinterziehung.
Die Große Koalition verfolgt mit einem aktuellen Gesetzesentwurf das Ziel, Unternehmen bei Fehlverhalten aus dem Unternehmen heraus künftig effektiver sanktionieren und zur Vermeidung und Sachverhaltsaufklärung motivieren zu können.
Die sog. Corona-Krise verlangt oft die Einführung von Kurzarbeit. Jede Subventionierung im großen Stil ist mit Leistungsmissbrauch verbunden. Der Strafbarkeitsvorwurf kann auch unberechtigt sein. Wir als Strafverteidiger stellen hier im Überblick die Strafbarkeitsrisiken dar.
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Schätzungen in Steuerstrafverfahren sollte bekannt sein, um die Möglichkeiten einer Verteidigung effektiv nutzen zu können.
Nach aktueller Rechtsprechung des FG Köln kann der Kläger an Aussagen im Strafprozess gebunden sein. Diese Ansicht ist zu kritisieren, jedoch sollte diese Rechtsprechung gesehen werden.
Durch gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 1.12.2019 wurden die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) - AStBV (St) 2020 – geändert. Die Neuregelungen der AStBV werden von unserem Rechtsanwalt Dirk Beyer in der Fachzeitschrift AO-StB vorgestellt.
Nicht nur beschuldigte Steuerberater müssen im Einzelfall mit einer Mitteilung an die Berufskammer rechnen. Auch sonstige Beschuldigte sollten wissen, welche Behörden über "ihr" Steuerstrafverfahren informiert werden. Über diese sonstigen Behörden informieren wir hier.
Muss nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens noch eine Steuererklärung abgegeben werden? Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu einen Überblick über die Rechtsprechung.
Cum-Ex-Geschäfte beschäftigen seit langem die Politik, Ermittlungsbehörden sowie Finanz- und zunehmend Strafgerichte. LHP Rechtsanwälte Steuerberater gehen davon aus, dass sich der Druck erhöhen wird und erwarten weitere Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft.
Nach Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen mehrere Mitarbeiter einer Bank in Deutschland wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. RA Dirk Beyer zum Missbrauch von Phantom-Aktien bzw. ADR-Papieren (American Depositary Receipts).
Eine gesetzliche Neuregelung wertet bestimmte Angaben Dritter als Erklärungsabgabe. Diese Regelung kann für den Beschuldigten im Steuerstrafverfahren evtl. eine entlastende Wirkung ergeben. Rechtsanwalt Dirk Beyer untersuchte diese Fälle.
Die StPO wurde in 2017 geändert. Nun besteht für den Zeugen eine Pflicht zum Erscheinen nicht nur bei der Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder Strafsachenstelle.
Nach einer Ansicht soll im Steuerstrafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ein Anscheinsbeweis gelten, der dafür spreche, dass eine elektronisch übermittelte Steuererklärung dem Steuerpflichtigen zuzurechnen sei. Diese Sichtweise ist unzutreffend.
Mandanten machen in Steuerstrafverfahren nicht selten die Erfahrung, dass sie Schätzungen nicht nachvollziehen können. "Ich bin wie im falschen Film" ist eine häufige Aussage. Methodisch falsche Schätzungen sind zwangsläufig nicht überzeugend.
Das Gesetz zur Neugestaltung des Rechts der Vermögensabschöpfung stellt eine erhebliche Gesetzesverschärfung mit gestiegenen Risiken für Unternehmen und Unternehmer dar. RA Lars Kelterborn zu den wichtigsten Änderungen, Risiken und Handlungsoptionen.
Strafrichter beurteilen den Fall unterschiedlich. Die aktuelle Rechtsprechung hierzu ist brisant, weil den Finanzämtern immer öfter auf andere Weise Informationen vorliegen (z.B. durch Versicherungen).
In der Praxis nutzen Ermittlungsbehörden öfters die Richtsatzsammlung des BMF, um Hinzuschätzungen zu Gewinn und Umsatz zu rechtfertigen. Doch ist dies im Steuerstrafverfahren zulässig?
Wenn die Betriebsprüfung Unterlagen auswertet, die aus einem Steuerstrafverfahren stammen, sollten zunächst etwaige Verwertungsverbote geprüft werden. Dazu ist aber Eile geboten, wie ein Beschluss des Landgerichts Köln zeigt.
Der Schritt von einem Betriebsprüfungsverfahren zu einem Steuerstrafverfahren ist nicht immer weit. LHP Rechtsanwälte zu Verfahrenseinleitung bei Betriebsprüfung mit konkreten Handlungsempfehlungen für Betroffene.
Wenn Berater in den Fokus der Steuerfahndung geraten, sollte der Tatvorwurf im Einzelfall geprüft werden. Ein behaupteter Tatvorwurf der Beihilfe zur Hinterziehung ist oftmals unbegründet.
Banken können ins Visier der Steuerfahndung geraten. In manchen Fällen erhalten sie ein sog.
Informationsschreiben der Steuerfahndung. Mit diesem Schreiben wird die Bank über Ermittlungen unterrichtet.
Schätzungen in Betriebsprüfungen führen nicht selten auch zu Schätzungen in einem Steuerstrafverfahren. Zahlreiche Gastronomen, Taxiunternehmen und andere Branchen sind aktuell betroffen. Wichtig ist: Schätzungen dürfen nicht ohne weiteres in das Strafverfahren übernommen werden.
Unternehmer können in einer Betriebsprüfung des Finanzamtes mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahren konfrontiert werden. In welchen Fällen droht ein solches Strafverfahren? Die Steueranwälte von LHP geben hier erste Hinweise.
In der Verteidigungspraxis kommt es insbesondere auch bei größeren Wirtschaftsstrafsachen mit mehreren Angeklagten und Verteidigern zu Verzögerungen im Gerichtsverfahren. Aber bereits im Ermittlungsverfahren gilt der Beschleunigungsgrundsatz. Der BGH hat sich hierzu in einer neueren Entscheidung…
Befindet sich ein Mandant wegen des Vorwurfs einer Steuerhinterziehung in U-Haft, wird der Verteidiger in dieser psychischen Ausnahmesituation seines Mandanten alle Ansatzpunkte schnellstmöglichen prüfen und den effektivsten Weg gehen. Hierzu gehört auch die Diskussion der steuerrechtlichen Lage.
"Der objektive Tatbestand indiziert den Vorsatz." Dieser Satz mancher Ermittlungsbehörde ist genauso alt wie unzutreffend wie z.B. der Satz "jede Nacherklärung ist eine Selbstanzeige". Verteidigung setzt auch im Vorsatzbereich an. Rechtsanwalt Dirk Beyer weist auf Praxisfälle von Irrtümern hin.
Kommt es zu einer Nacherklärung, besteht gelegentlich die Diskussion mit dem Finanzamt, ob es sich um eine schlichte Berichtigung oder um eine Selbstanzeige handelt. Die unzutreffende Einordnung hat bedeutende Konsequenzen. LHP hat sich in einem aktuellen Fall durchgesetzt.
Das Urteil des AG Trier v. 22.5.2017 zum zweifelhaften Ort der Geschäftsleitung einer schweizerischen GmbH hat Praxisbedeutung für Unternehmer, die im Ausland tätig sind. Der Freispruch wurde von LHP erstritten. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.
Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend Durchsuchungsbeschlüsse ist Anlass für Hinweise zum Rechtsschutz bei rechtswidrigen Durchsuchungen.
Durchsuchungsbeschlüsse sind teilweise lückenhaft. Die richterliche Prüfung ist in der Praxis nicht immer sorgfältig. Dies zeigt die Erfahrung als Verteidiger. Eine Prüfung und ggf. Anfechtung im Strafverfahren kann auch im Hinblick auf Verwertungsverbote im Steuerrecht geboten sein.
Der BGH weist darauf hin, dass eine Steuerhinterziehung nicht schon automatisch bei einer vGA vorliegt. Leider wird die vGA in der Praxis teilweise falsch gewertet. Verteidiger können dieses Urteil in Steuerstrafverfahren ihrer Mandanten nutzen.
Bereits auf der Ebene von Feststellungsbescheiden (z.B. bei GbR, KG) kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung drohen. Es muss nicht zur Festsetzung der Einkommensteuer kommen. LHP gibt zu dieser nachteiligen Rechtsprechung Hinweise aus Verteidigersicht.
Die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2017 sind veröffentlicht worden. Eine erste Durchsicht führt bei zahlreichen Lesern zur Enttäuschung. Der zweite Blick relativiert diese Einschätzung, da keine Quadratur des Kreises zu erwarten ist.
Der EuGH äußerte sich zum Steuerstrafrecht, obwohl er nur in einer umsatzsteuerlichen Frage angerufen worden war. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass sich ein Strafbarkeitsrisiko ergeben könne, wenn nicht ordnungsgemäße Rechnungen verwendet werden.
Der Bundesgerichtshof bestätigt mit aktuellem Beschluss gängige LHP Beratungspraxis: Drohende berufsrechtlichen Folgen (v.a. Berufsverbot) sind strafmildernd im Rahmen der Strafzumessungserwägungen geltend zu machen. RA Kersten zur BGH Entscheidung vom 27.07.2016.
Unternehmer, Geschäftsführer und Leiter von Steuerabteilungen geraten in der Praxis verstärkt in den Fokus der Steuerfahndung. Auch der Steuerberater des Unternehmens kann betroffen sein. Praktische Hinweise zum Steuerstrafverfahren in Unternehmen von RA Dirk Beyer.
Sammelauskunftsersuchen werden bei Finanzämtern immer beliebter. Ein aktuelles BFH-Urteil betrifft erneut diese neue Form der Ermittlung durch Finanzbehörden.
Das OLG Koblenz hat sich zum Kompensationsverbot bei der Umsatzsteuer im Steuerstrafverfahren geäußert. Der Strafrichter muss sich trotzdem in seinem Urteil mit Vorsteuern auseinandersetzen.
Betriebsprüfungen und Einleitungen von Steuerstrafverfahren zeigen: Es besteht keine Rechtssicherheit beim Vorsteuerabzug und der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen. Ein aktuelles BGH-Urteil zu betrügerischen Umsatzketten wurde von unserem Steueranwalt Dirk Beyer kommentiert.
In der Praxis haben sich goldene Regeln für Organe, Mitarbeiter und Berater bewährt. Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Hinweise in der aktuellen Fachzeitschrift NWB BBK.
Die Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße ist in manchen Fällen eine Lösung. Doch dieses "Angebot" sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Der Verteidiger sollte den Einzelfall mit dem Mandanten besprechen.
Eine Prüfung durch die Steuerfahndung kann nach der BFH-Rechtsprechung zu einer langen steuerlichen Verjährung führen. LHP Rechtsanwälte zu den Regelungen der steuerrechtlichen Verjährung.
Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt Praxishinweise aus Verteidigersicht in der aktuellen Fachzeitschrift NWB. Steuerhinterziehung ist aus Sicht der meisten Richter und Staatsanwälte längst kein Kavaliersdelikt mehr. Diese Beobachtung ist für Strafverteidiger natürlich nicht neu.
Die Gerichtspraxis erlaubt es Steuerfahndern, sich vorab die Ermittlungsakten anzuschauen, bevor sie als sog. sachverständige Zeugen im Strafprozess aussagen. Diese starke Stellung der Steuerfahnder als Zeugen ist nach unserer Ansicht nicht zu rechtfertigen.
In der Praxis wurde dieses Mittel angewandt, um ggf. Sperrgründe bei der Selbstanzeige zu umgehen oder andere Personen in den "Genuss" der Selbstanzeige kommen zu lassen, ohne dass diese selbst hierbei auftreten.
Im Zusammenhang mit den nun diskutierten Regelungen des Verfahrensrechtsmodernierungsgesetzes zur elektronischen Veranlagung sollte m.E. die Gelegenheit genutzt werden, Unklarheiten im Rahmen der seit 2011 bestehenden Neuregelung zur gesetzlichen Selbstanzeige i.S.d. § 371 AO zu nutzen.
Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden zunächst nicht verlängert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP lehnten am 26.6.2013 im Finanzausschuss den Gesetzentwurf zur Änderungen der Verjährungsfristen (BT-Drs. 17/13664) ab. Der Entwurf sah eine generelle Verlängerung der…
Im Kern besteht die Änderung aus einer Neuregelung der Nr. 132 Abs. 2, welche zu einer Vereinfachung bei der Berichtigung/Nacherklärung der USt und LSt führen soll:
Im Zuge der jüngst gekauften SteuerCD´s wird uns als Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Köln im Rahmen der Beratungsgespräche immer die Frage nach der strafrechtlichen Verjährung der Steuerhinterziehung (sog. Verfolgungsverjährung) und der steuerlichen Verjährung der…
Schwarzarbeit ist Arbeiten gegen Entgelt und ohne diese Arbeit zu melden bzw. ohne staatliche Abgaben abzuführen. Die Arbeitsverträge werden in der Regel mündlich vereinbart und die Entgelte bar gezahlt.
§ 100a StPO ermächtigt die Staatsanwaltschaft bei bestimmten Straftaten, wozu teilweise auch eine Steuerhinterziehung gehören kann, beim zuständigen Gericht, eine die Genehmigung zum Abhören des Telekommunikationsverkehrs (u.a. Telefon, Internet, Email, Fax, sonstige Kommunikation mit…
Mit Beschluss vom 22.12.2011 (Az: V R 29/10) hat der BFH dem EUGH Zweifelsfragen zur Stellungnahme vorgelegt, die sich damit beschäftigen, ob ein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten möglich ist, wenn der strafrechtliche Vorwurf im betrieblichen/unternehmerischen Bereich aus diesem Bereich…
Mit Urteil vom 11.10.2011 hat sich das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zur vorläufigen Dienstenthebung eines Finanzamtes-Vorstehers geäußert. Dieser war wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden.
Mit Urteil vom 23.09.2011, 16 K 41/11 gab das Finanzgericht Niedersachsen einem Schrotthändler Recht und gewährte diesem einen Vorsteuerabzug, den das Finanzamt zunächst mit übertriebenen Anforderungen versagte.
Nach einer Steuerhinterziehung fragen sich die Betroffenen oft, ob Sie die Steuerschulden im Wege der Restschuldbefreiung wieder loswerden können. Hinsichtlich der Hinterziehungszinsen auf die hinterzogenen Steuern hat der BFH jetzt einiges klargestellt...
Bei Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung sind wir durch die vermehrte Verwendung von Smartphones in der Vergangenheit öfters gefragt worden, ob die Fahnder Bilder anfertigen dürfen. Hinweise von Rechtsanwalt, Steuerberater aus Köln:
Es besteht kein steuerrechtliches Beweisverwertungsverbot bezüglich einer im Ausland erworbenen Daten-CD. Zulässigkeit einer Steuerschätzung bei vermuteter Steuerhinterziehung.
Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 8. April 2011 wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen – insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen – zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Dieses Urteil hat der…
Das JStG 2010 berachte Änderungen für die AO, so z.B. im Bereich der Umsatzsteuerhinterziehung zu Lasten der Haushalte anderer EU-Mitgliedstaaten. Bisher wurde diese Steuerhinterziehung in Deutschland faktisch nicht geahndet, weil die Gegenseitigkeit der Strafverfolgung fehlte. Diese Bedingung ist…
Das FG Rheinland-Pfalz hat in seinem Beschluss v. 17.12.2010 festgestellt, dass eine Steuerfestsetzung nach einer fast 10 jährigen Unterbrechung eines Steuerstrafverfahrens u.U. wegen Festsetzungsverjährung unzulässig sein kann.
Das FG Düsseldorf stellte fest, dass jedenfalls eine Klageerhebung im Land NRW durch eine schlichte E-mail ohne qualifizierte digitale Signatur zulässig ist (Az. 16 K 572/09 E).
Zum 01.01.2005 wurde das System zur Rentenbesteuerung umgestellt. Zu diesem Zweck werden ab Oktober 2010 sog. Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter versandt. Diese solten ab dem I. Quartal 2010 ausgewertet werden.
Sagt der Informant die Unwahrheit, verbieten es weder das Steuergeheimnis noch das Persönlichkeitsrecht des Anzeigeerstatters die Preisgabe seiner Identität.
Die AStBV sind eine Verwaltungsvorschrift für die einheitliche Gesetzesanwendung und die reibungslose Zusammenarbeit der Steuerfahndungsstellen mit den Finanzämtern, Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen Behörden.
Wenn sich ein Steuerstrafverfahren übermäßig lange hinzieht, besteht für den Verteidiger die Möglichkeit, eine Strafmilderung zu erreichen. Eine entsprechende Argumentationshilfe ist der aktuelle Beschluss des BGH v. 30.4.2009 (Az: 1 StR 90/09)
Im Mai 2009 berichteten deutsche Medien, dass Kunden aus Deutschland mit systematischer Hilfe einer Schweizer Großbank Geld in die Schweiz geschleust haben sollen.
Am 19.3.2009 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und zur Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen in zweiter und dritter Lesung beraten und entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses verabschiedet.