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Kassenführung: Neue Richtlinien des Bundesfinanzministers

BMF-Schreiben zur Einzelaufzeichnungspflicht für Kasseneinnahmen und -ausgaben

Mit Schreiben vom 19.6.2018 hat das BMF zu der Gesetzesänderung Stellung genommen. Diese Hinweise sind für die Finanzämter verbindlich.

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 war § 146 Abs. 1 AO mit Wirkung zum 29.12.2016 neu geregelt worden.

Hinweis von LHP: Kernpunkt der Neuregelung ist die gesetzliche Einzelaufzeichnungspflicht.

Mit Schreiben v. 19.6.2018 hat das BMF nun den Anwendungserlass der AO zu der Neuregelung des § 146 AO angepasst. Die Klarstellungen betreffen z.B.

  • die Aufzeichnung von Kundendaten sowie
  • die Ausdehnung der Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht auf vergleichbare Dienstleistungen.

Beachten Sie: Eine Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht besteht nicht, wenn eine Speicher-Kasse und keine bloße offene Ladenkasse eingesetzt wird, da dann die Einzelaufzeichnung zumutbar ist.

(BMF, Schreiben v. 19.6.2018 - IV A 4 - S 0316/13/10005)

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