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Gesetzesentwurf zum Manipulationsschutz bei Kassen gestoppt

Gesetzesentwurf vorläufig gestoppt: Klarheit statt Verwirrspiel um Gesetzgebung wäre wünschenswert!

Die Gesetzgebung zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Entwurf v. 5.9.2016) ist vorläufig gestoppt worden. Der Bundestag hat das Gesetz nicht - wie es ursprünglich geplant war - am 10.11.2016 in zweiter und dritter Lesung beraten. Es bleibt abzuwarten, wie die Gesetzgebung weitergeht. Neue Termine stehen noch nicht fest, wie wir  aus dem Bundestag erfahren haben. Der Gesetzesentwurf sieht u.a. spontane Kassenprüfungen und Sicherheitsmechanismen für Kassen vor. Sicherheitsmechanismen würden viele Gastronomen und Lebensmitteleinzelhändler vor Schätzungen in Betriebsprüfungen schützen können. Konkurrenten, welche sich Wettbewerbsvorteile durch extreme Manipulationen verschaffen, würden den ehrlichen Unternehmern weniger wirtschaftlich schaden können als zur Zeit. Im Interesse der meisten Unternehmen wäre das Gesetz zu befürworten. 

Beachten Sie: Wichtige Hinweise zur Betriebsprüfung bei Bargeldbranchen ergeben sich auch aus der Verfügung der OFD NRW. Die OFD NRW gibt ihren Betriebsprüfern Anweisungen, wie Kassen zu prüfen sind. Dies soll selbst dann geschehen, wenn die Betriebsprüfung bereits durch eine Schlussbesprechung beendet wurde. Hierdurch ist dem Rechtsfrieden nicht gedient. RA Dirk Beyer gibt hierzu Hinweise in der Fachzeitschrift AO-StB 12/2016.

Die Steueranwälte von LHP beraten und begleiten Unternehmen in Betriebsprüfungen und wehren Schätzungen ab, wenn diese im Einzelfall unberechtigt und überhöht sind. Oft lohnt sich zunächst eine Erstberatung, um die Situation zu besprechen und ggf. ein Team zusammen mit dem laufenden Steuerberater zu bilden.

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