Bitcoin-Portal wurde durch Steuerfahndung abgeschöpft: Selbstanzeigen jetzt ein Thema
Krypto-Steuersünder erhalten keine Schonfrist mehr. Die Steuerfahndung NRW (konkret Bielefeld für das Bundesgebiet) ist aktiv tätig in der Ermittlung von Kryptoanlegern. Die ermittelten Daten werden dann mit den persönlichen Steuererklärungen abgeglichen.
Steuerfahndung ermittelt: Sammelauskunftsersuchen Bitcoin
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wertet seit Juni 2023 ein Datenpaket mit Informationen zu Krypto-Anlegern aus, die ihre Gewinne häufig nicht korrekt versteuert haben. Hierbei handelt es sich um ein Sammelauskunftsersuchen. Dieses umfasst Trading-Daten aus dem gesamten Bundesgebiet, einer bekannten und weltweit gehandelten Kryptowährung (konkret: Bitcoin).
Etwa 4000 Krypto-Anleger im Fokus
Dieser Beitrag beschreibt das erste Krypto-Sammelauskunftsersuchen aus dem Jahr 2023. Nach Angaben des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW waren die daraus hervorgegangenen Fälle in Nordrhein-Westfalen im August 2025 bereits zu großen Teilen abgeschlossen. Seit September 2025 wird ein zweites Datenpaket mit knapp 4.000 Steuerfällen bundesweit ausgewertet. Ob eine Selbstanzeige im Einzelfall noch strafbefreiend möglich ist, hängt insbesondere vom konkreten Kenntnis- und Ermittlungsstand ab.
Die Finanzverwaltung NRW sichtete die Daten des ersten Ersuchens und leitete sie an die jeweils zuständigen Finanzbehörden weiter. Für die damalige Auswertung setzte die Finanzverwaltung NRW nach eigenen Angaben eine neu entwickelte Software ein. Es sollen ca. 4.000 Krypto-Anleger in die nähere Betrachtung geraten sein, wobei unklar ist, ob jeder dieser Anleger auch ein Steuersünder ist. Dem Vernehmen nach soll die Anlageschwelle bei EUR 50.000 gelegen haben. Es ist künftig jedoch damit zu rechnen, dass sämtliche Anleger in den Fokus geraten werden, da Sammelauskunftsersuchen inzwischen ein erprobtes Mittel sind.
Zu konkreten Einzelfällen will sich das Ministerium mit Berufung auf das Steuergeheimnis nicht äußern. Recherchen des Handelsblatts liefern Details. Demnach stammen die Daten von der deutschen Kryptobörse Bitcoin.de aus dem Zeitraum zwischen 2015 und 2017. Die Finanzverwaltung NRW konzentriere sich dabei auf Nutzer, die mindestens 50.000 Euro pro Jahr über den Handelsplatz umgesetzt haben. Etwa 4.000 Nutzer fielen in das Raster.
Das Finanzministerium NRW empfiehlt die Prüfung von Selbstanzeigen, wenn Einkünfte aus Krypto-Geschäften unzutreffend versteuert worden sind. Die Politik fordert zudem verstärkt, dass Krypto-Anleger nicht mehr anonym bleiben.
Praxishinweis: LHP Rechtsanwälte Steuerberater möchten diese Empfehlung im Grundsatz unterstreichen, wobei die Voraussetzungen und die Durchführung der Selbstanzeige im Einzelfall besprochen und geprüft werden sollten. Beispielsweise gilt das Gebot der Vollständigkeit (Korrektur für alle strafrechtlich unverjährten Jahre, mindestens aber für die letzten 10 Kalenderjahre). Bei Tatentdeckung ist die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend. Diese Frage kann bei Sammelauskunftsersuchen vorab in den meisten Fällen nicht klar beantwortet werden. Jedenfalls hat eine maximale Kooperation den Vorteil, dass die Möglichkeit einer Strafmilderung bleibt. Wir erstellen sogenannte Herkunftsnachweise für Kryptowährungen und vertreten Sie im Einspruchs- und im finanzgerichtlichen Verfahren sowie gegenüber Strafverfolgungsbehörden.





