Wer Bitcoin im Privatvermögen nach mehr als einem Jahr seit der Anschaffung verkauft, muss den Gewinn nicht erklären. Warum Nachweise trotzdem unverzichtbar sind, was die Meldungen der Börsen ab 2027 ändern und wann ein freiwilliger Satz in der Steuererklärung Rückfragen erspart.
Dr. Ingo Heuel begleitete Nicole Nowak im Petitionsausschuss des Bundestages als fachlicher Beistand. Er hinterfragte die milliardenschweren Krypto-Steuerschätzungen, warnte vor Nachteilen für inländische Anbieter und kritisierte die Belastung langfristiger Sparer. Die wichtigsten Argumente aus der…
Mit dem Wegzug von Personen oder der Verlagerung von Unternehmen ins Ausland können erhebliche steuerliche Konsequenzen für das Halten von Kryptowährungen und den Handel mit ihnen einhergehen und die sog. Wegzugssteuer – auch Exit Tax genannt - auslösen. Lars Kelterborn über die steuerliche…
Wer Kryptogeschäfte in der Steuererklärung angibt, muss seine Daten aufbereiten, zum ersten Mal oder wie jedes Jahr. Wir erläutern, was dazu gehört, wer es übernimmt und was gilt, wenn Vorjahre nachzuholen sind.
Dr. Ingo Heuel hat beim Blocktrainer-Event die geplante Abschaffung der Haltefrist deutlich kritisiert. Im Panel ging es um die Belastung langfristiger Sparer, den Vergleich mit Gold und die praktischen Folgen für Bitcoinhalter. Hier finden Sie seine Argumente und das Video.
Das Thema Kryptowährungen ist steuerlich hochbrisant. Immer mehr Anleger investieren in Kryptowährungen. Diese sollten sich frühzeitig mit der Frage befassen, inwiefern sich daraus steuerrechtliche und u.U. auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen ergeben können. Mit diesem Beitrag soll eine kurze…
Nicht selten investieren Steuerpflichtige mit der Kryptowährung in sog. Futures oder CFDs. Das heißt, der Steuerpflichtige investiert indirekt in derivative Finanzinstrumente oder Zertifikate, wobei die Kryptowährungen lediglich als Basiswert des Finanzinstrumente gelten.
Der Kampf gegen Geldwäsche hat zu immer strengeren Regulierungen zahlreicher Branchen geführt. Adressaten der gesetzlichen Regelungen sind dabei Banken, Krypto-Börsen, Glücksspielanbieter und Güterhändler (bspw. Juweliere oder Autohändler), aber auch Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte.
Ein Token als Gehalt, nach einem Jahr Rückkauf zum Vielfachen: Das Modell wird uns regelmäßig vorgeschlagen. Auch der Umweg über eine Stiftung hilft nicht. Es scheitert aus sieben Gründen, keiner davon betrifft die Technik.
Seit Januar 2026 erfassen meldepflichtige Kryptobörsen Daten für den automatischen Informationsaustausch, Anbieter fordern dafür Selbstauskünfte an. Welche Fristen gelten und warum eine Berichtigung nicht bis zur ersten Meldung warten sollte.
Aktuell wird die Selbstanzeigemöglichkeit noch oft eingesetzt, um Straffreiheit zu erreichen (z.B. bei nicht erklärten Einkünften aus Kryptowerten). Nach Medienberichten diskutiert die Politik über eine Einschränkung.
Die nordrhein-westfälische Steuerfahndung intensiviert ihre Bemühungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Gewinnen aus Kryptowährungen.
Die Finanzverwaltung wertet zur Zeit Daten aus einer Steuer-CD aus, die sie 2021 mit Daten aus Dubai erworben hat. Es kommt nun Schritt für Schritt zu Ermittlungen gegen Deutsche. Die Nachfrage nach der Beratung von Selbstanzeigen steigt.
Der am 30. September 2026 veröffentlichte BMF-Referentenentwurf sieht für bestimmte ab 2027 erworbene Kryptowerte einen Wechsel zu den Einkünften aus Kapitalvermögen vor. Die einjährige Haltefrist gilt derzeit unverändert; die Reform ist noch nicht beschlossen.
Die Finanzbehörden haben zahlreiche Möglichkeiten zur Aufdeckung bisher steuerlich nicht erklärter Einkünfte (z.B. Kryptos, Vermietung). Nach diesen Befugnissen werden wir in der Praxis immer wieder gefragt, so dass es erkennbar ein Interesse gibt. Wir führen diese hier (unvollständig) im Überblick…
Die Finanzämter nutzen verstärkt die Möglichkeit von Sammelauskunftsersuchen und decken so bisher steuerlich nicht erklärte Einnahmen auf. Hier einige Beispiele aus der Rechtsprechung.
Der 29. September 2023 war die Frist zur Anmeldung von Kundenforderungen im FTX-Insolvenzverfahren, nicht das Ende des Zugangs zur Transaktionshistorie. Nach Angaben von FTX können historische Transaktionsdaten weiterhin über das FTX Claims Portal abgerufen und als CSV heruntergeladen werden.
Die Steueraufsicht der Steuerfahndung hat die Möglichkeit, Sammelauskunftsersuchen zu starten. Anleger sollten prüfen, ob steuerliche Nacherklärungen geboten sind. Die Steuerfahndung Bielefeld ermittelt zentral.
Bittensor ist ein dezentralisiertes Netzwerk und eine open-source Plattform für maschinelles Lernen, das auf der Blockchain-Technologie basiert. Es ist darauf ausgelegt, eine offene, sichere und skalierbare Infrastruktur für maschinelles Lernen zu bieten, bei der Miner für die Verarbeitung von Daten…
Mit Urteil vom 14.02.2023 hat der BFH (IX R 3/22) die Steuerpflichtigkeit von Swap und Verkauf von Kryptocoins für den Fall von Bitcoin, Ethereum und Monero bestätigt, sofern ein Swap und/oder Verkauf innerhalb eines Jahres seit Anschaffung des Coins erfolgt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Coin of the Month: Bittensor ist ein Open-Source-Protokoll, das ein dezentrales, Blockchain-basiertes Netzwerk für maschinelles Lernen betreibt. Das Protokoll erleichtert das kollaborative Training von Machine-Learning-Modellen und belohnt diese in TAO, der nativen Währung des Bittensor-Netzwerks.
Durch das mittlerweile zweite Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Mai 2022 wird die ertragssteuerliche Einordnung von Kryptowährungen immer klarer. Was jedoch in allen 90 Randziffern nicht einmal erwähnt wird, sind Non-Fungible-Token (NFT).
Zur Zeit stimmen Bund und Länder eine neue Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben) zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen (Kryptowährungen) ab. Aufgrund dieses Schreibens kann im Einzelfall eine Nacherklärung gem. § 153 AO oder gar eine Selbstanzeige zu prüfen sein.
Nachdem das FG Baden-Württemberg im Rahmen seines Urteils vom 02. März 2018 (5 K 2508/17) bereits (am Rande) angemerkt hatte, dass nach aktueller Rechtslage erhebliche Zweifel an einer Steuerpflicht für Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen bestehen, hat sich nun auch das FG Nürnberg mit…
Geldwäsche bei den Kryptowährungen nimmt zu. Doch die Regulierungsbehörden kündigen an, global gegen die Krypto-Geldwäsche vorzugehen. LHP Rechtsanwälte Steuerberater zu aktuellen Entwicklungen, geplanten Maßnahmen und steuerrechtlichen Aspekten.
LHP Rechtsanwälte Steuerberater über Umsatzsteuer bei Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, Mining, Verwendung als Entgelt für den Erwerb bzw. die Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen, grenzüberschreitende Transaktionen sowie Anbieten von Wallets.
Kryptowährungen und Einfuhrbestimmungen: LHP Rechtsanwälte Steuerberater zu Pflichten bei Ein- oder Ausreise in die Europäische Gemeinschaft und bei Überschreiten der Binnengrenzen der Europäischen Gemeinschaft sowie zur Meldepflicht nach § 11 AWG i.V.m. § 67 AWV.