Mittlerweile gibt es mehr als 1.600 verschiedene virtuelle Währungen (Bitcoin, Ehter, Dash, Ripple, Monero, u.v.m.). Aufgrund dieser Vielfalt fällt nicht nur Nutzern und Investoren die Unterscheidung und Einschätzung der Risiken schwerer. Auch die Behörden halten im Moment kaum Schritt mit der rasanten Entwicklung. Sicherheitslücken entstehen - Geldwäsche mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen nimmt zu. Die Financial Action Task Force (FATF - Gremium zur weltweiten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) plant daher die Einführung eines einheitlichen Regelwerks für Transaktionen mit Kryptowährungen. Die strafrechtlichen Folgen sind jedenfalls im Auge zu behalten.
Die Kontrolle der Transaktionen wird bisher durch die einzelnen Staaten selbst gehandhabt. Eine zentral verwaltende Stelle (wie z.B. eine Bank) existiert bei dem Handel mit Kryptowährungen nicht. Die vermeintlich intransparenten Transaktionen auf den Handelsplattformen (sog. Exchanges) ermöglichen es den Beteiligten dabei scheinbar komplett anonym zu bleiben, es bedarf keiner fremden und teuren Hilfe von Mittelsmännern mehr, um die Herkunft illegal erworbenen Geldes zu verschleiern. Allerdings erkennen auch die nationalen Regierungen und Ermittlungsbehörden diese Risiken und versuchen die bestehenden Sicherheitslücken schnellstmöglich und global im Wege einer Regulierung zu schließen. Die Bundesregierung befasst sich aktuell mit einer Risikoanalyse, die sich u.a. auch mit Kryptowährungen und dem einhergehenden Risiko in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung befasst. Der Abschluss dieser Analyse ist für das Jahr 2019 geplant.
Den großen Vorteil, den Transaktionen mit Kryptowährungen bieten soll, ist die Entziehung der staatlichen Überwachung. Die Nutzer bleiben anonym und die Wege des Geldflusses bleiben unbekannt. Niemand erfährt, wem eine bestimmte Kryptowährungsadresse gehört. Allerdings ist bereits vor der Nutzung der meisten Handelsplattformen ein Identitätsnachweis durch Upload eines Passes und eines Adressnachweises erforderlich. Die Identifizierung der Nutzer wird dabei sogar von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft. Zudem ist zu bedenken, dass die meistens Datenblöcke (sog, Blockchains) zu 100 % transparent sind, die Transaktionen können bis zum sog. Mining zurückverfolgt werden. Die Handelsplattformen werden durch das Geldwäschegesetz verpflichtet, den Verdacht der Geldwäsche zu kontrollieren und an staatliche Behörden zu übermitteln. Nutzer mit kriminellen Absichten flüchten an dieser Stelle häufig ins Dark-Net oder versuchen sich virtuelle Währungen außerhalb von anerkannten Handelsplattformen zu beschaffen. Die zunehmende Praxis zeigt allerdings, dass auch Geldflüsse auf solchem Wege teilweise leicht nachverfolgt werden können. Eine öffentliche Einsehbarkeit und die Rückverfolgbarkeit der Blockchain bieten daher vielmehr einen möglichen Ansatzpunkt für die Ermittlungsbehörden, vermutlich aber auch den einzigen. Mangels zentral verwaltender Stelle sind klassische Methoden bei der Verfolgung von Geldflüssen (wie die Durchsuchung und Beschlagnahme von Bankunterlagen oder die Vernehmung von Bankangestellten als Zeugen) nicht möglich.
Das Verfahren der Geldwäsche mithilfe von Kryptowährungen bezweckt die Rückführung illegal erwirtschaftete Gelder über Handelsplattformen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Die Geldwäsche stellt einen Straftatbestand gemäß § 261 StGB dar, der im Einzelfall mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Um den Verdacht der Geldwäsche zu umgehen, investieren Geldwäscher große Summen in Kryptowährungs-Systeme auf mehreren Handelsplattformen. Anschließend werden die Kryptowährungen wieder in gesetzliche Zahlungsmittel (sog. Fiatgeld) konvertiert. Die Transaktionen können dabei problemlos grenzüberschreitend ausgeführt werden, der Eintausch von Kryptowährungen in gesetzliche Zahlungsmittel ist weltweit möglich und kann sogar zwischen Privatleuten gegen Bargeld erfolgen.
Um dabei die Rückverfolgung der Transaktionen zu unterbinden oder zumindest zu erschweren, haben sich spezialisierte illegale Anonymisierungsdienste eingerichtet, die zur rechtswidrigen Verschleierung des Transaktionswegs eingesetzt werden. Es werden bspw. durch sog. Mixer Kryptowährungen verschiedener Nutzer vermischt und an neue Adressen in unterschiedlichen Zeitabständen ausgezahlt. Es ist zu erwarten und zu hoffen, dass Behörden diese Tätigkeiten in den Fokus nehmen und unterbinden werden.
Seit Juni 2017 existiert die Financial Intelligence Unit (FIU) als deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Ihre Aufgabe ist die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Transaktionen, die auf das Vorliegen einer Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung hindeuten. Bis Ende 2017 sind dort insgesamt 195 Verdachtsmeldungen, zwischen Januar und Mai 2017 sogar weitere 280 Meldungen (BT-Drs. 19/2452 v. 04.06.2018). Die Ermittlungsbehörden beobachten damit zunehmend, dass Kryptowährungen zur Verschleierung von Zahlungsströmen und somit zur Erleichterung der Geldwäsche eingesetzt werden.
Die Financial Action Task Force (FATF; Gremium zur weltweiten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) plant die Einführung eines einheitlichen Regelwerks für Transaktionen mit Kryptowährungen. Damit soll der Geldwäsche mithilfe von virtuellen Zahlungsmitteln ausdrücklich und aktiv entgegengewirkt werden, indem ein einheitliches Niveau der Überwachung der Aktivitäten gewährleistet wird. Die Betreiber der Handelsplattformen sowie bestimmte Anbieter von Währungskonten sollen den Handel mit Kryptowährungen in Zukunft nur noch mit Besitz einer staatlichen Lizenz ermöglichen dürfen. Weiterhin soll eine strenge Pflicht zur Verifikation der Identität der Nutzer der Plattformen („Know your Costumer“) durchgesetzt werden. Staaten, die diese Standards missachten oder nicht ordnungsgemäß umsetzen, droht ein Platz auf der Schwarzen Liste der FATF, wodurch eine Beschränkung der Teilhabe am globalen Finanzsystem droht.
Unsere erfahrenen Fachanwälte verfolgen seit Jahren intensiv die Entwicklungen der komplexen Materie der Kryptowährungen. Hierzu zählt insbesondere auch die Beobachtung der von der FATF geplanten globalen Bekämpfung der Geldwäsche. Durch umfassende Kompetenzen sowohl hinsichtlich digitaler Währungen als auch im Strafrecht können dabei die Schnittstellen zwischen diesen Bereichen effizient erfasst werden.
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