Der Baden-Württembergische Finanzminister Nils Schmid soll gefordert haben, diesen Stichpunkt auf die Unterzeichnung des Änderungsabkommens vom 5.4.2012 vorzuverlegen. Dann müsste das Abkommen aber erneut geändert werden, da dieses Art 5 des gegenwärtigen Abkommens widersprechen würde.
Der Finanz- und Rechtsausschuss des Bundesrates (Drucksache 254/12 vom 5.6.2012) hat ebenfalls gefordert, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Art 9 des Abkommen, wonach eine freiwillige Meldung als Selbstanzeige gelte, unterlaufe die jüngste durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz beschlossenen Verschärfungen zur Selbstanzeige, da die Wirksamkeit der Selbstanzeige (freiwilligen Meldung) fingiert werde.
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