LHP Rechtsanwälte berichten über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen rund um Steuerstrafrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht und informieren zu ausgesuchten Fachthemen. Lesen Sie im Fachblog fundierte Berichte und Analysen zu Neuregelungen der Selbstanzeige, bleiben Sie am Laufenden bei Internationalem Steuerrecht und Informationsaustausch oder informieren Sie sich über Rechte und Pflichten bei Betriebsprüfung.
Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von ertragsteuerrechtlichen Besteuerungsgrundlagen einer Personengesellschaft musste der BFH folgende Frage beantworten
Im Revisionsverfahren machte der Revisionsführer die Verfassungswidrigkeit der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte geltend (§ 89 Abs. 3 AO). Das Revisionsverfahren endete ohne Sachentscheidung, wie der BFH am 28.10.2009 öffentlich mitteilte (VIII R 22/08).
§ 129 AO ermöglicht dem Finanzamt die Änderung eines Steuerbescheides bei einer sog. offenbaren Unrichtigkeit, z.B. wenn sich der Sachbearbeiter vertippt. Dann kann das FA den günstigen Steuerbescheid zu Lasten des Bürgers ändern. Umgekehrt ist auch eine Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen…
Wenn ein Angeklagter rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist, so hat er auch dann nicht das Recht auf Wiederaufnahme seines Verfahrens, wenn das Finanzamt nachträglich seine Rechtsauffassung, auf der die Verurteilung beruhte, korrigiert (OLG Zweibrücken, Beschluss v.…
Das BVerfG stellte klar, dass das Finanzamt dann keine Sicherheitsleistung für die AdV verlangen darf, wenn diese eine "unbillige Härte" für den Steuerpflichtigen darstellen würde (1 BvR 1305/09). Das Finanzamt muss den Sachverhalt entsprechend aufklären und sich hierzu substantiiert mit den…
In der Praxis wird oftmals nur "die Einkommensteuer" mittels Einspruchs und Klage angefochten. Dies bedeutet, dass sämtliche anderen Festsetzungen im Steuerbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist unanfechtbar werden.
Eine Außenprüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungfrist gemäß § 171 Abs. 4 Satz 3 AO, bis die aufgrund der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind.
Die OFD Hannover legt mit Verfügung vom 7.8.2009 fest, in welchen Fällen Finanzämter Informationen an die Sozialversicherungsträger weitergeben müssen (!) (S 0131- 33 - StO 142).
Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 2.7.2009 festgestellt, dass Beweismittel grundsätzlich auch nach einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung im Strafverfahren verwertet werden können (2 BvR 2225/08).
Der BFH hat mit zwei Beschlüssen v. 9.4.09 und 15.5.09 festgestellt, dass die Bestimmung des Betriebsprüfernamens in der Prüfungsanordnung nicht anfechtbar ist (Az: IV S 5/09 und IV V 3/09).
Das FG Düsseldorf stellte fest, dass jedenfalls eine Klageerhebung im Land NRW durch eine schlichte E-mail ohne qualifizierte digitale Signatur zulässig ist (Az. 16 K 572/09 E).
In NRW werden im Rahmen der BP für Großbetriebe oftmals sog. zeitnahe Betriebsprüfungen durchgeführt. Dabei prüft das FA jeweils nur einen Veranlagungszeitraum.
Das OLG München stellte mit Urteil v. 19.6.08 fest, dass eine falsche persönliche Steuererklärung des Steuerberaters (in eigener Sache) in besonderem Maße geeignet ist, die Achtung und das Vertrauen in einer für das Ansehen des Berufes bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (2 StO 2/2008,…
Verschiedene Medien haben über Eckpunkte des neuen DBA Schweiz-USA berichtet, welches nun paraphiert worden ist (vgl. z.B. die Schweizer Zeitung NZZ am 10.8.09). Die Gesetzgebungsorgane beider Staaten müssen noch zustimmen.
Der BFH hat mit seinem aktuellen Urteil v. 12.5.2009 in den Urteilsgründen inzident seine Rechtsprechung bestätigt, dass der Buch- und Belegnachweis für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung keine materielle Voraussetzung ist (Az: V R 65/06).
Die USA und die Schweizer Bank haben einen Vergleich zur Mitteilung von Kundendaten der Schweizer Bank geschlossen. Die Einzelheiten dieses Vergleichs sind jedoch noch nicht bekannt, wie die NZZ am 10.8.09 mitteilte. Das Zivilverfahren der US-Steuerbehörde gegen die UBS werde bald eingestellt.
Zum 01.01.2005 wurde das System zur Rentenbesteuerung umgestellt. Zu diesem Zweck werden ab Oktober 2010 sog. Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter versandt. Diese solten ab dem I. Quartal 2010 ausgewertet werden.
Der BFH hat mit Urteil v. 13.5.2009 klargestellt, dass ein FA in bestimtmen Fällen berechtigt ist, auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen Steuerbescheid für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung zu erlassen.
Als eine Konsequenz aus der sog. Liechtenstein-Steueraffäre wurde die strafrechtliche Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung für besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung von 5 Jahren auf 10 Jahre verlängert.
Eine deutsche Versicherungsgesellschaft bietet ein sog. "U-Haft-Package" an:
Es soll für Führungskräfte eine Ergänzung zum Universal-Straf-Rechtsschutz sein.
Sagt der Informant die Unwahrheit, verbieten es weder das Steuergeheimnis noch das Persönlichkeitsrecht des Anzeigeerstatters die Preisgabe seiner Identität.
Im Besteuerungsverfahren ist im Einzelnen streitig, inwieweit der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt: Darf das Finanzgericht eine Steuerhinterziehung annehmen, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat?
BGH, Urteil vom 12.05.2009, 1 StR 718/08
Leitsatz: Zu den Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von Besteuerungsgrundlagen in steuerstrafrechtlichen Urteilen.
Steuerforderungen des Finanzamtes, die im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren stehen, schließen nach Ansicht des BFH die Restschuldbefreiung nach Insolvenzordnung nicht aus (Urteil vom 19.8.2008, VII R 6/07).
Die AStBV sind eine Verwaltungsvorschrift für die einheitliche Gesetzesanwendung und die reibungslose Zusammenarbeit der Steuerfahndungsstellen mit den Finanzämtern, Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen Behörden.
Aus dem Beschluss des BGH v. 17.3.2009 ergibt sich der Handlungsdruck, eine bereits begangene Steuerhinterziehung richtig zu stellen, wenn sie nicht wissentlich begangen aber billigend in Kauf genommen wurde (1 StR 479/08).
Das Niedersächsische FG stellte fest:
Sicherheitsbedenken bei der elektronischen Übermittlung von Steueranmeldungen im ELSTER-Verfahren und ein geringfügiger Mehraufwand rechtfertigen keine Ausnahme von der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung (Urteil. v. 17.3.2009, 5 K 303/08).
Der BFH stellt mit Urteil vom 19.2.2009 fest:
Der subjektive Tatbestand einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) kann nicht mit dem bloßen Unterlassen einer Anzeige nach § 19 GrEStG verneint werden. Den Steuerpflichtigen treffen vielmehr Informations- und Erkundigungspflichten auch über…
Die österreichische Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Lockerung des Bankgeheimnisses vorgelegt. Politisch zeichnet sich eine Zustimmung zu der Gesetzesänderung ab: Eine Zweidrittel-Mehrheit ist für die Änderung notwendig, da das Bankgeheimnis in Österreich Verfassungsrang hat.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) bittet seine Länderkollegen in einem Brief, gegenüber krisengeschüttelten Betrieben kulanter zu entscheiden. Dies teilte das BMF am 28.5.2009 durch eine Pressemitteilung mit.
Wenn sich ein Steuerstrafverfahren übermäßig lange hinzieht, besteht für den Verteidiger die Möglichkeit, eine Strafmilderung zu erreichen. Eine entsprechende Argumentationshilfe ist der aktuelle Beschluss des BGH v. 30.4.2009 (Az: 1 StR 90/09)
Im Mai 2009 berichteten deutsche Medien, dass Kunden aus Deutschland mit systematischer Hilfe einer Schweizer Großbank Geld in die Schweiz geschleust haben sollen.
Nach Ansicht der ESt-Referenten des Bundes und der Länder (OFD Koblenz, Verfügung v. 31.3.2009, S 2137 A - St 31 4) sind Rückstellungen für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung zu berücksichtigen.
Das Bundeskabinett hat am 22. April 2009 dem Gesetzentwurf für ein Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz in der vom Bundesministerium für Finanzen vorgelegten Fassung zugestimmt. Das Gesetz soll die Bekämpfung von schädlichen Steuerpraktiken erleichtern und Steuerhinterziehungen verhindern.
Am 19.3.2009 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und zur Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen in zweiter und dritter Lesung beraten und entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses verabschiedet.