Nach aktuellen Medienberichten hat der Bundesfinanzminister für EUR 2 Mio. Daten aus Dubai von einem Datenhändler gekauft. Es drohen Ermittlungen gegen Kapitalanleger. Es sollten bei Bedarf Selbstanzeigen geprüft werden.
Seit Jahren kauft die Bundesrepublik Deutschland immer wieder so genannte Steuer-CDs aus dem Ausland an. Die Rechtsprechung setzte sich mit den Kriterien für eine Durchsuchung in den letzten Jahren kaum kritisch auseinander - bis zum Beschluss des BVerfG vom 4. April 2017.
Großrazzia gegen UBS-Kunden in Deutschland wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung. LHP Rechtsanwälte zum aktuellen Vorfall sowie empfohlenen Maßnahmen bei Steuerfahndungsprüfung.
Früher undenkbar: Laut Schweizer Medien wirft die deutsche Bundesanwaltschaft einem Schweizer vor, für den Schweizer Geheimdienst Agententätigkeit geleistet zu haben. Er soll den Auftrag gehabt haben, die deutsche Steuerfahndung hinsichtlich des Kaufs von Steuer-CDs auszuspionieren.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich nach aktuellen Medienmeldungen zu Durchsuchungen bei Steuer-CDs geäußert. Hierbei hat es mehrere Gerichtsentscheidungen für verfassungswidrig erklärt.
Nunmehr hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu Durchsuchungen aufgrund von Steuer-CDs geäußert. Die Rechtsprechung verfestigt sich.
RA Dirk Beyer zu aktuellen Aufforderungen zur Erklärung ausländischer Kapitaleinkünfte vor dem Hintergrund erfolgter Urteilen zur Schätzung von Kapitaleinkünften, welche Schätzbescheide aufgrund fehlender oder unzureichender Unterlagen seitens des Finanzamtes aufgehoben hat.
In den Medien wird NRW-Landesfinanzminister Walter Borjans im Zusammenhang mit dem Ankauf von Steuer CDs aktuell als "Deutschlands Steuerjäger Nr. 1" gefeiert. Gibt es jedoch tatsächlich Neues zu berichten?
Aufgrund von Kontrollmaterial wie z.B. Erpresserunterlagen oder Steuer-CDs geraten Bürger in den Fokus. Doch dieser Verdacht hinterzogener Einkünfte ist nicht immer zutreffend, wie nun ein FG entschieden hat.
Der Parteivorstand der SPD hat am 30.5.2016 einen Initiativantrag zur Bekämpfung der sog. Steuervermeidung und Steuerhinterziehung beschlossen. Ist die Herkunft von Vermögen in sog. Steueroasen nicht klar, so soll das Vermögen abgeschöpft werden können.
Der Haushaltsausschuss des saarländischen Landtages hat aktuell die Herausgabe von Daten von Steuer-CDs erstritten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Das Finanzgericht Saarland sieht das Herausgabeverlangen als rechtmäßig an. Betroffene befürchten die Weitergabe an Medien.
LHP Rechtsanwälte weisen auf die Neuregelung zur Datenhehlerei hin. Der Gesetzgeber stellt hiermit auch den Ankauf von Steuer-CDs straffrei. Erste Bundesländer kündigen neue Käufe an.
Die Rechtsprechung zur Tatentdeckung bei Steuer-CDs verfestigt sich. Hierzu weist Rechtsanwalt Dirk Beyer in einer aktuellen Nachricht in NWB 2016, S. 990 hin. In der Selbstanzeigen-Beratung sollten Mandanten daher umfassend auch hierzu informiert werden.
Die zuletzt durch NRW angekaufte Steuer-CD beschäftigt nunmehr auch die Politik. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hinterfragt das Kosten-Nutzen-Verhältnis.
NRW-Behörden ermitteln gegen ausländische Banken. So sollen sie gegen mehr Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermitteln als bisher bekannt. Es gehe um mehr als 30 internationale Banken und deren Filialen (insbesondere auch Schweizer Banken). Dies berichtet der SPIEGEL.
Die aktuelle Steuer-CD, die NRW für 5 Millionen Euro kaufte, sorgt weiter für Medieninteresse und beschäftigt Steueranwälte. Die Steuer-CD soll auch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte betreffen.
NRW kauft erneut eine Steuer-CD: Für 5 Millionen Euro hat NRW die bisher teuersten Daten gekauft. Nach Informationen des SPIEGEL sollen Kunden der Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat (BCEE) in Luxemburg betroffen sein. Eine Selbstanzeige ist für Kapitalanleger in vielen Fällen noch möglich und bei…
Rechtsprechung gibt es hierzu bisher kaum. Umso interessanter ist daher das Urteil des AG Kiel zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Tatentdeckung eintreten kann:
Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, will die Schweiz aufgrund internationalen Drucks künftig Amtshilfe auch dann leisten, wenn die Anfrage auf den Daten einer Steuer-CD beruht. Ausnahme: Sollte die Steuer-CD "aktiv" beschafft worden sein, so werde keine Amtshilfe geleistet.
Eine generelle Aussage „Daten-CD sperrt Selbstanzeige“ ist nach zutreffender Ansicht nicht möglich. Die Praxis der Ermittlungsbehörden sieht die Selbstanzeige allerdings oft als gesperrt an. Die gesicherte Rechtsprechung hierzu fehlt noch.
Die Piratenpartei stellte eine Anfrage an die NRW-Landesregierung zu den Ergebnissen aufgrund des Ankaufs von Steuer-CDs. Nun teilte NRW mit, dass von den 3413 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung bislang 903 abgeschlossen seien. 812 davon seien ohne Folgen für die…
Zebra-Modell: Eine aktuelle Steuer-CD zeige laut Spiegel-Online, dass einige Bankkunden 2 Konten führten, wobei eines bisher versteuert wurde. Eine derartige Verschleierungstaktik kann erheblich strafschärfend sein.
Wie die Financial Times Deutschland heute meldet, sehe Schäuble das Abkommen in der bisherigen Form als gescheitert an. Denn der deutsche Bundesrat werde das Abkommen in der bisherigen Form nicht passieren lassen. Für Widerstand der SPD sprechen auch Informationen der Sozietät KONLUS aus der…
Nach Medienberichten sollen Selbstanzeigen "wegen der Steuer-CDs" gesperrt sein. Es sei Tatentdeckung eingetreten (Sperrgrund der Selbstanzeige gem. § 371 AO).
Nach Medienberichten sollen Selbstanzeigen "wegen der Steuer-CDs" gesperrt sein. Es sei Tatentdeckung eingetreten (Sperrgrund der Selbstanzeige gem. § 371 AO).
Das Handelsblatt v. 16.8.2012 meldet: Nach den jüngsten Steuer-CD-Käufen Nordrhein-Westfalens ist die Zahl der Selbstanzeigen mit Schweizer Konto zwar gestiegen. Eine Flut sei dies allerdings nicht. Im Jahr 2010 wurden bundesweit 26.400 Selbstanzeigen abgegeben. Bis Ende Juli 2012 stieg diese Zahl…
Die Steuer-CD-Informationen beziehen sich nach dem Bericht von Spiegel-Online heute nicht nur auf
- die UBS und
- die Coutts Bank, wie bislang bekannt, sondern
- auch auf die Merrill Lynch Bank Schweiz. ute nicht nur auf
In der "Schweizer Sonntagszeitung" (Zürich) vom heutigen Tage teilte NRW-Finanzminister Walter-Borjans in einem Interview mit: „Wir werden im Notfall weiteres Datenmaterial erwerben“. Es sei „definitiv nicht so“, dass mit dem geplanten deutsch-schweizerischen Steuerabkommen „der Kauf von Steuer-CDs…
Die Süddeutsche Zeitung (SZ) kommentiert heute, dass Deutschland trotz des noch nicht wirksamen Steuerabkommens mit der Schweiz zu Käufen berechtigt sein müsse.
Spiegel-Online meldet, dass der Mittelsmann zur Beschaffund der Steuer-CD per Fax und SMS Konkakt zu deutschen Steuerfahndern hielt. So habe er z.B. am 3.6.2008 per SMS den Termin und Ort für ein weiteres Treffen erfragt. Laut Spiegel Online glauben die Schweizer Behörden damit belegen zu können,…
Gegen einen Durchsuchungsbeschluss des AG Bochum in einem Steuerstrafverfahren, welches sich auf eine Steuer-CD im Fall der LGT Liechtenstein stützte, legte der Betroffene - nach Ausschöpfung des Rechtsweges - Verfassungsbeschwerde ein. Diese hatte keinen Erfolg.
Im Interview der Braunschweiger Zeitung von heute fordert der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, dass der Gesetzgeber den Kauf von Steuer-CDs auf eine gesetzliche Rechtsgrundlage stellen solle.
Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige soll nach einem heutigen Beschluss des Finanzausschusses im Bundesrat erheblich eingeschränkt werden. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Wie die DPA und die Zeitschrift Stern heute melden, kauft der Bund zusammen mit dem Land Niedersachsen die Daten-CD, die Baden-Württemberg nicht erwerben wollte.
Es ist die Frage
1. ob Deutschland die Daten-CD kaufen darf
2. und ob diese Daten nach einem Kauf steuerlich und/oder steuerstrafrechtlich gegen den Bankkunden verwertet werden dürfen.