NRW kauft seit Jahren Steuer-CDs, um unversteuerte Kapitaleinkünfte im Ausland zu ermitteln. Nun ist es die neunte CD seit 2010 - und gilt mit kolportierten 5 Millionen als bislang teuerste Daten-CD.
Im konkreten Fall der Bank BCEE berichtet der SPIEGEL, dass die BCEE auf ihrer Homepage damit werbe, Partner für "besondere Projekte" zu sein. Die BCEE hat auch Filialen an der Grenze zu Deutschland und ist eine staatliche Bank. Luxemburger Politiker sind im Verwaltungsrat der Bank vertreten. Daher bekommt dieser Kauf eine besondere politische Note. Die Bank wollte sich auf Anfrage des SPIEGEL nicht äußern. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Berichte bestätigen.
Laut SPIEGEL sollen – wie auch in früheren CD-Fällen – Durchsuchungen drohen. Zuständig sind die Kölner Staatsanwaltschaft und die Wuppertaler Steuerfahndung.
Laut SPIEGEL sollen Ermittler bestätigt haben, dass die CD Unterlagen mit besonderer Qualität enthalte. Es soll sich um mehr als 50.000 Vorgänge und Hinweise handeln.
Seit 2010 haben etwa 120.000 Deutsche eine Selbstanzeige wegen Kapitaleinkünften im Ausland abgegeben. Eine Selbstanzeige ist grundsätzlich auch nach der Neuregelung zum 1.1.2015 möglich. Es sind aber Besonderheiten der Neuregelung zu beachten, die aber bei professionellem Management der Selbstanzeige geklärt werden können. Zu beachten ist, dass keine Sperrgründe, wie z.B. eine Tatentdeckung, bestehen dürfen. Nach Ansicht von LHP genügt es für die Tatentdeckung grundsätzlich nicht, dass ein Kunde auf der CD verzeichnet ist. Vielmehr ist ein Abgleich mit den persönlichen Steuerakten erforderlich. Fazit: Eine Selbstanzeige ist für Kapitalanleger in vielen Fällen noch möglich.
Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer hat hierzu in der Fachzeitschrift NWB aktuell das Urteil des Amtsgerichts Kiel zu Steuer-CDs kommentiert.
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