Neue Steuer-CDs? Profi-Fußballer auf Kontoliste
Laut einem Bericht des Spiegel von heute liegt den Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen eine weitere Kontenliste aus der Schweiz vor. Sie betrifft die Zürcher Tochter der Frankfurter BHF-Bank. Die Probe listet 46 Konten auf. Ein Konto-Inhaber soll ein früherer Profi-Fußballer und deutscher Nationalspieler sein. Die Steuerfahndung NRW soll nach diesem Bericht zurzeit im Besitz von mindestens zwölf neuen Steuer-CDs, die demnächst ausgewertet werden sollen.
Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Spätestens dann, wenn ein Bürger mit hinreichenden Bankinformationen auf einer sog. Steuer-CD verzeichnet ist und der Sachbearbeiter diese Daten durch Abgleich mit den Steuerakten auswertet, ist die Tat entdeckt und die Selbstanzeige gesperrt. Der genaue Zeitpunkt kann jedoch u.U. auch früher liegen und ist umstritten. Aber auch eine verspätete Selbstanzeige hat zumindest in der Praxis u.U. erhebliche strafmildernde Wirkung.,
Zahl der Selbstanzeigen noch mal sprunghaft angestiegen
Laut einer Spiegel-Umfrage in den Bundesländern soll die Zahl der Selbstanzeigen im Januar 2014 noch einmal sprunghaft angestiegen sein. Im Vergleich zum Januar 2013 soll die Anzahl dreimal so hoch gewesen sein. Allein bei den Finanzbehörden in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gingen im Januar 3250 Selbstanzeigen ein.
Alice Schwarzer äußert sich zum Abschluss ihres Steuerverfahrens
Unterdessen gibt es Neuigkeiten im Fall der Alice Schwarzer: Die Journalistin hatte auf ihrer eigenen Internetseite selbst bekanntgegeben, Geld in der Schweiz angelegt zu haben. Nach Medieninformationen soll dort eine Millionensumme gelegen haben. Weiterhin hatte sie auf ihrer Website erläutert, dass ihr Fall durch ihre Selbstanzeige “aus Sicht der Steuerbehörden bereinigt sei”. Nach aktuellen Medieninformationen (Spiegel) soll dies jedoch nicht der Fall sein: Das Steuerstrafverfahren sei noch nicht eingestellt worden, da die Vollständigkeit der Selbstanzeige noch geprüft werde.
Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Alice Schwarzer hatte die Selbstanzeige erst gegen Ende letzten Jahres abgegeben. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass übliche Einleitung des Steuerstrafverfahrens - nach Abgabe der Selbstanzeige - noch nicht wieder eingestellt worden ist. Die normale Bearbeitungsdauer einer Selbstanzeige (Auslandskonto) durch die Steuerbehörden kann aufgrund der hohen Anzahl an Selbstanzeigen durchaus mehr als 6 Monate betragen. Dies hängt von vielen Einzelfallumständen ab. Daher ist es noch zu früh, um im Fall Alice Schwarzer zu spekulieren. Die Medienspekulationen über eine Unvollständigkeit haben daher im Moment noch keine Substanz. Das Strafverfahren muss auch in diesem Fall wieder eingestellt werden, wenn die Selbstanzeige vollständig ist. Dazu prüft das Finanzamt die Qualität der Selbstanzeige. Es ist dringend zu empfehlen, eine Selbstanzeige professionell vorzubereiten. Hierzu muss insbesondere der Sachverhalt so genau wie möglich geklärt werden (Vollständigkeitsgebot).
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