Die Sozialversicherung/Rentenversicherung tritt oftmals parallel neben Prüfungen durch das Finanzamt (z.B. Lohnsteuer) auf den Plan. Arbeitgeber sollten die Prüfungsschwerpunkte kennen.
Wenn die Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung Auswirkungen auf andere Steuererklärungen haben, so kann nach der Neufassung des § 153 Abs. 4 AO hierfür eine Anzeige und Berichtigungspflicht bestehen.
Geprüfte Unternehmer können nach Betriebsprüfungen aufgrund einer Neuregelung verstärkt zu Anzeigen und Berichtigungen verpflichtet sein. Dies gilt insbesondere auch bei einvernehmlich beendeten Betriebsprüfungen.
Influencer im Internet/Youtube geraten immer öfter in den steuerlichen Fokus. Inzwischen nutzen die Finanzämter zahlreiche Möglichkeiten zur Überprüfung.
Nicht selten investieren Steuerpflichtige mit der Kryptowährung in sog. Futures oder CFDs. Das heißt, der Steuerpflichtige investiert indirekt in derivative Finanzinstrumente oder Zertifikate, wobei die Kryptowährungen lediglich als Basiswert des Finanzinstrumente gelten.
In Betriebsprüfung fertigen Betriebsprüfer mittels der Software IDEA Auswertungen in der Summarischen Risikoprüfung an. Um sich mit diesen Auswertungen auseinandersetzen zu können, muss das gepüfte Unternehmen wissen, wie der Prüfer zu seinen Ergebnissen gelangt ist.
Das Finanzgericht Niedersachsen hat sich kritisch mit der Ansicht mancher Betriebsprüfungsstellen auseinandergesetzt, dass bereits die Nutzung einer manipulierbaren Software und kleinere Fehler zu einer hohen Hinzuschätzung führen (Urteil v. 03.06.2021 -11 K 87/20).
Nachdem der Gesetzgeber nun im Juli 2022 nur die Zinshöhe für Nachzahlungszinsen reduziert hat, besteht zur Zeit keine Hoffnung auf eine marktübliche Anpassung von Aussetzungszinsen.
Im Rahmen eines Pilotprojekts wird Bayern in Betriebsprüfungen gezielt Compliance-Systeme in Unternehmen einbeziehen. Damit steigt die Bedeutung von steuerlichen Compliance-Systemen.
Der BFH stellte fest, dass die Aufforderung zur Herausgabe von Daten "nach GdPDU" rechtswidrig ist. Im Einzelfall sollte geprüft werden, welche Folgen sich hieraus zugunsten des Unternehmens ergeben können.
Die Rechtsprechung erleichtert Schätzungen dem Grunde nach in sog. Bargeldbranchen. Restaurantbetriebe sind von einer aktuellen BFH-Entscheidung betroffen. Gegenüber der Betriebsprüfung sollte dennoch auf Schätzungsfehler geachtet werden.
Branchenprüfungen im Tankstellengewerbe führen dazu, dass letztlich jeder Tankstellenpächter/-betreiber durch das Finanzamt geprüft wird. Im Einzelfall kann es zu hohen Schätzungen kommen, die kritisch zu hinterfragen sind (Schätzungsabwehr).
Unternehmer, Geschäftsführer und Leiter von Steuerabteilungen geraten in der Praxis verstärkt in den Fokus der Steuerfahndung. Auch der Steuerberater des Unternehmens kann betroffen sein. Praktische Hinweise zum Steuerstrafverfahren in Unternehmen von RA Dirk Beyer.
Berichtigungserklärungen im Unternehmensbereich gem. § 153 AO sind üblich, weisen aber wegen der Gesetzesänderungen im Bereich der Selbstanzeige zahlreiche Fallstricke auf. Unsere RA/StB Ingo Heuel und RA Dirk Beyer haben die Problematik der Berichtigungen im Unternehmensbereich erläutert.
Das FG Berlin-Brandenburg stellt klar, dass eine tatsächliche Verständigung grundsätzlich auch bei einer Täuschung durch den Steuerpflichtigen bindend ist, aber u.U. durch das Finanzamt angefochten werden kann (FG Berlin-Brandenburg v. 16.7.2015, Az: 13 K 13063/13).
Der BFH schränkt den elektronischen Datenzugriff durch Hinweis auf den Datenschutz ein. Prüfungsanordnungen müssen nach dieser Rechtsprechung den Datenschutz vorsehen.
Der Gesetzgeber wird aktiv: Der sog. "Fiskalchip" soll gesetzlich geregelt werden. Ehrliche Unternehmer sollen so in der Betriebsprüfung geschützt werden. "Schwarze Schafe" will der Gesetzgeber durch eine Kassennachschau aus dem Verkehr ziehen.
Die Ermittlung der Steuerfahndung kann im Einzelfall auch einmal zugunsten eines Unternehmens wirken. Das aktuelle BFH-Urteil zur Ablaufhemmung bei einer Fahndungsprüfung ging zugunsten des Steuerpflichtigen aus (vgl. Beyer, AO-StB 2016, 71).
Zur jährlichen Information der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bezüglich aktueller Schwerpunkte Von Betriebsprüfungen und Außenprüfungen. Fazit und Hinweise, im Besonderen zur Selbstanzeige.
Erhebliche Auswirkungen auf Betriebsprüfungen bei Apotheken durch aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BHF): Risiko der Steuerstrafanzeige bei Außenprüfung gestiegen!
Seit der Einführung der Prüfungssoftware „IDEA“ können Betriebsprüfer Kassen- und Fahrtenbücher auf Grundlage von mathematisch - statistischen Methoden kontrollieren.
Das BVerfG stellte klar, dass das Finanzamt dann keine Sicherheitsleistung für die AdV verlangen darf, wenn diese eine "unbillige Härte" für den Steuerpflichtigen darstellen würde (1 BvR 1305/09). Das Finanzamt muss den Sachverhalt entsprechend aufklären und sich hierzu substantiiert mit den…