Zur Zeit liegt der Referentenentwurf der Bundesregierung vor. Die Wirtschafts- und Berufsverbände werden hierzu angehört.
1. Es wird eine Pflicht eingeführt, dass elektronische Aufzeichnungssysteme künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll hierzu die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung festlegen und zertifizieren. Dieses Zertifikat wirkt dann wie ein "Gütesiegel" und spricht dann für die Vermutung der Richtigkeit der Daten.
2. Zur Kontrolle soll eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Überraschungseffekt: Diese kann unangekündigt erfolgen und stellt ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung dar.
3. Bei Verstößen gegen die neuen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung droht ein Bußgeld (Steuerordnungswidrigkeit). Die Höhe soll bis zu 25.000 Euro betragen und zwar auch dann, wenn kein (!) steuerlicher Schaden entstanden ist. Ob diese Sanktion zulässig ist, dürfte noch näher zu beleuchten sein. Denn es könnte sich um eine strafähnliche Sanktion handeln. Der Gesetzgeber geht immer mehr dazu über, sanktionsgleiche Regelungen vorzusehen (vgl. auch den "Strafzuschlag" i.S.d. § 398a AO bei der Selbstanzeige in bestimmten Fällen).
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