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Liechtenstein: Amtshilfe nach OECD-Standard ab 2010

I. Vereinbarung

Nach Pressemitteilungen haben sich Liechtenstein und Deutschland auf eine Vereinbarung über Amtshilfe nach OECD-Standard geeinigt. Dies bedeutet:

- Informationsaustausch nur auf Anfrage
- Geltung ab 2010

II. Folge für das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz

Dies bedeutet: Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, welches am 10.7.09 endgültig beschlossen wurde und - in Teilen - ab 1.1.2010 gelten wird, wird nicht für Liechtenstein anwendbar sein. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass der ausländische Staat nicht den OECD-Standard erfüllt.

III. Rückwirkung?

Unklar ist zur Zeit, ob die Geltung der Amtshilfevereinbarung "ab 2010" bedeutet, dass 

- die Amtshilfe ab 2010 (auch für frühere Sachverhalte) geleistet wird oder 
- ob nur Sachverhalte ab 2010 betroffen sind. 

Nach früheren Presseberichten beabsichtigen die sog. Steueroasen, die eine Auskunftsvereinbarung mit Deutschland aufgrund des politischen Drucks schließen wollen, eine Rückwirkung auszuschließen.  

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