Unsere Steueranwälte bieten Ihnen bis zu 20 Jahren Praxiserfahrung im Steuerrecht. Neben dem Praxis-Know-How gehört hierzu auch unsere ständige umfassende Fortbildung, die bei der Komplexität des Steuerrechts für unsere Sozietät selbstverständlich ist. Wir können als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater mit unserem aktuellen Wissen sicherstellen, auch komplexe steuerrechtliche Regelungen für unsere Mandanten zutreffend anzuwenden.
Hierbei ist es selbstverständlich, dass gesetzlich vorhandene Handlungs- und Gestaltungsspielräume für unsere Mandanten genutzt werden können. Wir schaffen Klarheit im steuerrechtlichen „Dschungel“ und entlasten auf diese Weise gleichzeitig unsere Mandanten auch zeitlich.
Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmen unmittelbar selbst oder werden durch Steuerberater als Spezialisten im Einzelfall hinzugezogen. Hierzu bieten wir an:
Unsere Beratung orientiert sich daran, dass das Steuerrecht umfassend und die Interessen unserer Mandanten vielfältig sind. Wir beraten unsere Mandanten im Steuerrecht hinsichtlich
Der Gesetzgeber hat besondere Regelungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Kapitalgesellschaften vorgesehen. Das Einkommensteuergesetz (für natürliche Personen wie z.B. Selbständige, Gesellschafter oder Arbeitnehmer) unterscheidet sich wesentlich von den Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes (für Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH oder AG).
Deutsches Steuerrecht gilt für natürliche Personen bereits dann, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§ 1 Einkommensteuergesetz). Sollte dies nicht der Fall sein, so kann bei bestimmten Tätigkeiten in Deutschland die sog. beschränkte Steuerpflicht eingreifen (§ 49 Einkommensteuergesetz) und es gelten Sonderregelungen wie z.B. das Außensteuergesetz (bei Wegzug aus Deutschland)
Für Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften usw. ist deutsches Steuerrecht schon dann anwendbar, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland haben (§ 1 Körperschaftsteuergesetz).
Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann bei inländischen Einkünften ebenfalls eine beschränkte Steuerpflicht bestehen. Das deutsche Steuerrecht ist somit umfassend (entsprechende Regelungen treffen die meisten ausländischen Staaten allerdings analog für „ihre“ Steuerpflichtigen). Gleichzeitig sollte im Steuerrecht jedoch auch das internationale Steuerrecht im Blick behalten werden, wenn sich hierzu Anlässe im Einzelfall ergeben.
Aufgrund dieses breiten Feldes des Steuerrechts ist es für uns selbstverständlich, dass wir umfassend die Branchen des Wirtschaftslebens beraten: z.B. Ärzte, Automobilindustrie, Bankdienstleistungen, Bauwirtschaft, Chemie, Dienstleistung, Handel, Immobilienwirtschaft, Maschinenbau, Medienunternehmen, Transportunternehmen, Vermittlungstätigkeiten (z.B. Versicherungen). Daneben beraten wir auch Arbeitnehmer. Dies bietet sich z.B. an bei angestellten Familienangehörigen in einem Familienbetrieb.
Zur Beratung im Steuerrecht zählt für uns zusammenfassend die Beratung in allen Steuerfragen, also die Abgabe von Steuererklärungen einschließlich der Durchsetzung zutreffender Rechtsansichten, die Klärung von Einzelsachverhalten, die steuerlich optimierte Gestaltung von Geschäftsvorfällen, Transaktionen oder Umstrukturierungen oder die Beratung wegen steuerlicher Auswirkungen eines Vorhabens sowohl im Inland als auch im Ausland. Wir verhandeln auch gerne effektiv zugunsten unserer Mandanten mit dem Finanzamt. Ist auf diese Weise keine Lösung herbeizuführen, gehört die Führung von Einspruchs- und Klageverfahren zu unserem täglichen Werkzeug, um für unsere Mandanten optimale Ergebnisse zu erzielen. Beratung ist Vertrauenssache. Dies gilt sowohl für Einzelfragen oder –projekte als auch die laufende Steuerberatung. Alle Mandanten genießen bei uns die notwendige Sorgfalt und den Vertrauensschutz, die persönliche Angelegenheit bestmöglich zu klären. Hierbei achten wir besonders auch auf den Gesamtkontext, also z.B. den Zusammenhang einer Frage mit sonstigen betrieblichen oder persönlichen/familiären Umständen. So können wir sämtliche steuerrechtlichen Aspekte optimal angehen. Bei Bedarf ziehen wir unsere hauseigenen Rechtsanwälte aus dem Bereich Zivilrecht/Unternehmensrecht hinzu, um ergänzende Fragestellungen ohne Umwege effektiv besprechen und klären zu können. LHP Rechtsanwälte kooperieren fachübergreifend u.a. mit Birkenheuer Steuerberater & Wirtschaftsprüfer Köln.
Kaum ein Rechtsgebiet wandelt sich so schnell und für Laien undurchschaubar wie das Steuerrecht. Ob mittelständische oder börsennotierte Unternehmen, Selbständige, Angehörige freier Berufe, Gewerbetreibende, Handwerker oder Arbeitnehmer: Alle Mandanten möchten selbstverständlich ihren wirtschaftlichen Erfolg steuerrechtlich absichern. Dies gelingt nur mit individueller fundierter Beratung durch den Fachanwalt für Steuerrecht. Unsere Sozietät verfügt über umfassendes Wissen und die notwendige Praxiserfahrung als Steueranwalt und Steuerberater, um im Einzelfall bestmöglich zu helfen. Dieses fundierte Wissen wird in unserer Sozietät gesichert durch laufende Fortbildung unserer Partner und Mitarbeiter. Wir verfolgen die aktuelle Rechtsprechung und die maßgeblichen Fachzeitschriften. Für unsere Tätigkeit haben wir Zugang zu den führenden Datenbanken (online) mit Urteilen, Fachzeitschriften und Fachbüchern.
Nur durch diese ständige Fortbildung und Recherchemöglichkeit kann dem ständigen Wandel im Steuerrecht der „Zahn gezogen“ werden. Unsere Mandanten profitieren zudem davon, dass wir uns laufend mit neuen steuerlichen Rechtsfragen auseinandersetzen, weil wir Vorträge halten (u.a. für Steuerberater als Zuhörer) und in führenden Fachzeitschriften Aufsätze publizieren (z.B. im steuerlichen Verfahrensrecht).
Ein großer Teil unseres Teams war früher auch einmal in Finanzbehörden tätig und vereint zu diesem Fachwissen die Kompetenzen als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater. LHP Rechtsanwälte kennen somit wesentliche Abläufe in den Finanzbehörden und wissen, wie Ziele optimal erreicht werden können.











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