Leichtfertige Steuerverkürzung und Festsetzungsfrist
Die leichtfertige Verletzung der einem Notar nach § 18 GrEStG obliegenden Anzeigepflicht führt nicht zu einer Verlängerung der Frist für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer gegenüber dem Steuerpflichtigen auf fünf Jahre.
BFH v. 3.3.2015 – II R 30/13
Diese Entscheidung wird besprochen durch Rechtsanwalt Dirk Beyer in der nächsten Ausgabe des AO-StB 8/2015.
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