Steuerhinterziehung: Taterfolg bei steuerlichen Grundlagen- und Folgebescheiden
Das Steuerrecht zeichnet sich im Verfahrensrecht durch zahlreiche Besonderheiten aus. Besondere Bedeutung hat die verfahrensrechtliche Trennung zwischen Feststellungs- und Folgebescheidverfahren. Bei Feststellungsbescheiden (Grundlagenbescheiden) stellt sich die Frage, ob diese und/oder auch der Folgebescheid (z.B. Einkommensteuer-Bescheid) ein Taterfolg der Hinterziehung sein können. Diese Frage hat Praxisrelevanz insbesondere bei Publikumsgesellschaften (GmbH & Co. KG). Weitere Fragen in diesem Zusammenhang sind:
Welche Tat ist Gegenstand der Anklage?
Inwiefern kann ein Strafklageverbrauch eintreten wenn der Strafrichter nur für eine der beiden Ebenen (Feststellungs- oder Folgebescheiden) urteilt.
Wann liegt ein großes Ausmaß der Hinterziehung auf der Ebene der Feststellung vor?
Wann beginnt der Versuch der Hinterziehung für beide Ebenen?
Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu Hinweise in der Fachzeitschrift NZWiSt 2017, 172.
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