Selbstanzeigen bei Erbschaften und Schenkungen
Vollständigkeit bei Vorschenkungen
Das "Ankreuz-Feld" zu Vorschenkungen in Erklärungs-Vordrucken hat eine besondere Brisanz. Unrichtige Angaben zu Vorschenkungen haben nach Ansicht des BGH eine doppelte strafrechtliche Wirkung:
- Es handelt sich um eine Hinterziehung auf den Letzterwerb
- und gleichzeitig um eine Hinterziehung betreffend die Vorschenkungen.
Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer hat hierzu aktuell in der Fachzeitschrift Betriebs-Berater 2015, S. 3040, das BGH-Urteil v. 10.2.2015 besprochen. Auch bei der Abgabe von Selbstanzeigen sollte diese neue Rechtsprechung unbedingt beachtet werden. Denn das Vollständigkeitsgebot bezieht sich auf alle Hinterziehungen im Rahmen der Fristenregelung des § 371 Abs. 1 S. 1, S. 2 AO.





