In dem FG-Verfahren ging es um die Hinzuschätzung bei einem Gastronomiebetrieb (Döner-Imbiss). Das Finanzamt stützte seine Hinzuschätzung auf eine Kalkulation der Speisen und u.a. auf Videoaufnahmen eines Monats, die Fehler der Mitarbeiter bei der Kassenführung zeigen.
Die Entscheidung des FG Hamburg lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Hinweis von LHP Rechtsanwälte: Ob Videoaufnahmen zu Lasten des Unternehmers verwertet werden dürfen, ist durch den BFH noch nicht abschließend geklärt. Aus Sicht der Verteidigung spricht in Betriebsprüfungs- und Steuerstrafverfahren möglicherweise ein Beweisverwertungsverbot gegen die Zulässigkeit des Videobeweises. Hierzu nimmt unser Rechtsanwalt Dirk Beyer demnächst in der Fachzeitschrift NWB Stellung.
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