Gesetzesentwurf sieht Prüfungspflicht vor:
Nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) soll der Steuerpflichtige (Mandant) verpflichtet sein, die Daten unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, die ihm sein Steuerberater bei Anfertigung der Steuererklärung zur Verfügung stellt (§ 87d Abs. 3 letzter Satz AO-E; BT-Drucks. 18/7457 vom 3. 2. 2016).
Es ergibt sich ein Risiko für den Mandanten:
Hieraus kann sich bei Leichtfertigkeit ein Bußgeldrisiko für den Mandanten gem. § 378 AO ergeben. Diese führt auch zu einer verlängerten Festsetzungsfrist. Auch könnte im Einzelfall eher eine Änderungssperre gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (aufgrund groben Verschuldens) eingreifen.
Widerspruch zur Rechtsprechung:
Diese geplante gesetzliche Prüfungspflicht steht im Gegensatz zu aktuellen BFH-Rechtsprechung. Der BFH geht davon aus, dass der Mandant grundsätzlich auf seinen Berater vertrauen darf, wenn er diesem zuvor alle Informationen gegeben hat.
Weitere Hinweise hierzu in der aktuellen Fachzeitschrift NWB: Rechtsanwalt Dirk Beyer, NWB Nr. 12/2016, S. 840.
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