Mittlerweile gibt es zahlreiche Gelegenheiten, auf Plattformen etc. Geld im Internet zu verdienen, wie z.B. als Produkttester. Hier können die steuerlichen Regelungen bei einer Betriebsprüfung oft zu einem bösen Erwachen führen.
Aufgrund von Betriebsprüfungen ergehen mitunter Schätzbescheide. Dies betrifft besonders die sog. bargeldintensiven Branchen wie z.B. die Gastronomie, Taxiunternehmen, Friseurbetriebe und Handel.
Eine aktuelle Entscheidung des BFH setzt sich im Fall der Geschäftsführer-Haftung mit dem Grundsatz der anteiligen Tilgung auseinander. Dieser Grundsatz ist ein Gesichtspunkt neben anderen, um den Haftungsbescheid zu überprüfen und ggf. anzufechten.
In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen von GmbH-Geschäftsführen wegen der Haftung für GmbH-Steuern. An dieser Stelle möchten wir daher allgemeine Informationen zur notwendigen Pflichtverletzung geben und auf eine aktuelle Rechtsprechung hinweisen.
In einem ungewöhnlichen Fall wollte der Beschuldigte die Freigabe von Vermögen erreichen, um mit der Steuerzahlung dann die Wirksamkeit der Selbstanzeige zu erreichen. Das Gericht lehnte die Freigabe des arrestierten Vermögens ab.
Gespräche während der Betriebsprüfung und spätestens die Schlussbesprechung bieten die Chance, langwierige Rechtsstreitigkeiten bei unterschiedliche Sichtweisen zu vermeiden. Hierzu sollten bestimmte Punkte beachtet werden.
Mandaten fragen oft nach typischen Prüfungspunkten in Betriebsprüfungen der Finanzämter. Hier möchten wir eine Übersicht geben, die sich ständig fortentwickelt. Insbesondere Kassen-Themen sind seit einigen Jahren ein wichtiger Prüfungspunkt.
Vermehrt gibt es in der Praxis unterschiedliche Fälle des sog. Identitätsdiebstahls. Ein betrügerisches Vorgehen ist z.B. das Abgreifen fremder persönlicher Daten durch einen Dritten, der unter dieser falschen Identität Handel auf Internetplattformen treibt.
Prüfungen der Sozialversicherungen können im Einzelfall in ein Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt münden (§ 266a StGB). Hier geben wir einen kurzen Überblick über den Verfahrensablauf.
In Prüfungen der Hauptzollämter bzw. der Deutschen Rentenversicherung machen Säumniszuschläge oft einen erheblichen Teil der Nachforderung aus. In Prüfungen kann dieser Aspekt mit einem Rechtsanwalt und der Behörde besprochen werden. Dies geschieht dann möglichst vor Ergehen des Prüfungsberichts.
In Betriebsprüfungen sind Prüferanfragen und Aufforderungen zur Vorlage von Belegen und Daten gesetzlich möglich. Die Grenzen für diese Maßnahmen sollten im Einzelfall geprüft werden.
In Besprechungen mit der Betriebsprüfung sollte ein konstruktives Gesprächsklima bevorzugt werden. Ein Einspruchs- und Klageverfahren als "Plan B" ist später immer noch möglich. Gespräche können diesen streitigen Weg oft vermeiden.
In der Praxis fragen sich betroffene Unternehmer, ob eine oder mehrere Anschlussprüfungen rechtmäßig sind und ob hier eine Gleichbehandlung besteht. Der BFH wird zu einem besonderen Fall entscheiden und aus der Entscheidung lassen sich dann ggf. allgemeine Kriterien ableiten.
Unsere Steueranwälte prüfen die Konsequenzen aus dem Urteil, welches der BMF-Richtsatzsammlung in ihrer jetzigen Form faktisch für die meisten Fälle den Boden entzogen hat.
Während sich das Verzögerungsgeld in Betriebsprüfungen wegen seiner zahlreichen streitanfälligen Fallstricke nie auf breiter Front durchsetzen konnte, ist künftig eine (weitere) Neuregelung zur Mitwirkung in der Betriebsprüfung zu beachten.
Seit Jahren wird in Besprechungen mit Betriebsprüfungen und in sonstigen Fachkreisen diskutiert, ob die BMF-Richtsatzsammlung eine repräsentative Datenbasis zur Schätzung geprüfter Betriebe ist. Nunmehr hat der BFH die Gelegenheit genutzt, hierzu ausführlich Stellung zu nehmen.
Wenn der Prüfer in einer Betriebsprüfung beanstandet, dass Belege und Aufzeichnungen nicht elektronisch aufbewahrt worden sind, stellt sich die Frage, ob trotz vorhandener Papierbelege eine Schätzung gem. § 162 AO zulässig ist.
Nachdem nun die wesentlichen Wahlen in der EU durchgeführt wurden, wendet sich die EU wieder dem umstrittenen Projekt eines Vermögensregisters zu. Die Erfassung von mehr als 400 Millionen Menschen samt Ihres Vermögens wäre ein riesiges Datenprojekt mit unabsehbaren Folgen.
Die Finanzverwaltung wertet zur Zeit Daten aus einer Steuer-CD aus, die sie 2021 mit Daten aus Dubai erworben hat. Es kommt nun Schritt für Schritt zu Ermittlungen gegen Deutsche. Die Nachfrage nach der Beratung von Selbstanzeigen steigt.
Anzeigen durch Dritte an Steuerbehörden sind nichts Neues (z.B. ehemalige Mitgesellschafter, Ex-Partner). Neu ist nun, dass Bundesländer beginnen, Anzeigen Dritter in anonymer Form durch Meldestellen im Internet zu erleichtern.