Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesEuropäischer Steuerzahlerbund (TAE): Kritik am geplanten Vermögensregister

Europäischer Steuerzahlerbund (TAE): Kritik am geplanten Vermögensregister

Die Taxpayers Association of Europe (TAE, gegründet 1969 mit Sitz in München) erneuert ihre Kritik an den Planungen für ein EU-weites Vermögensregister, da die Privatsphäre aller Bürger erheblich beeinträchtigt würde. 

Dieses Register hätte beispielsweise durch den Zugriff der Finanzverwaltung eine erhebliche Bedeutung für die Aufdeckung von unbekannten Steuerfällen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Schenkungs- und Erbschaftsteuer). Die ordnungsgemäße Besteuerung durch den Fiskus ist selbstverständlich nicht zu beanstanden. Die Frage ist jedoch: muss dies um jeden Preis geschehen? Nicht zuletzt macht dieses Projekt auch steuerehrlichen Bürgern Sorgen, da sich die staatliche Macht durch dieses umfangreiche Datenmaterial erheblich ausweiten würde (wer kontrolliert das Register und dessen Nutzung?).

Die Vereinigung TAE führt aus: Mehr Regeln und mehr Kontrolle drohen, statt sich auf den Bürokratieabbau und die Stärkung der Wirtschaft in Europa zu konzentrieren. Konkret geht es um die Diskussion eines EU-weiten Vermögensregisters. „Das, was da jetzt kommen könnte, hätte totalitäre Züge“, so der Präsident der Europäischen Steuerzahlerorganisation Michael Jäger. „Wir fordern Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, dieses Vorhaben sofort und endgültig zu begraben!“ (Quelle: www.taxpayers-europe.org/).

Hintergrund: Bereits in der Vergangenheit wurde die Idee einer Machbarkeitsstudie für die Einführung eines europaweiten Vermögensregisters diskutiert. Der öffentliche Widerstand war enorm und die Diskussion wurde dann scheinbar nicht weiter geführt. Doch das Thema ist längst nicht vom Tisch, wie sich jetzt zeigt. Die EU erwartet nun alsbald konkrete Pläne zur weiteren Umsetzung eines Vermögensregisters.

Eine derart große Datensammlung (mehr als 400 Millionen Einwohner) würde jeden Datenschutz aushöhlen und ad absurdum führen. Die Machtfülle durch diese Daten wäre enorm. Welche Pläne hat die EU und welche Absichten werden die Mitgliedstaaten verfolgen? Die Privatsphäre würde erheblich ausgehöhlt, wenn vom Bild, über den Goldring bis zur Eigentumswohnung alle Veremögensgegenstände der EU gemeldet würden. 

Der Europäische Steuerzahlerbund (TAE) warnt ausdrücklich vor diesem Vorhaben und ruft alle Abgeordneten in den Länder- und Bundesparlamenten, sowie im Europaparlament auf, sich kritisch an der Diskussion zu beteiligen. Steuerzahlerpräsident Michael Jäger führt aus: „Wenn dieses Vorhaben von der EU-Kommission weiterverfolgt wird, läuft sie Gefahr, den letzten Rest an Glaubwürdigkeit zu verlieren. Es droht die totale Überwachung, der „gläserne Bürger“, ganz zu schweigen von der möglichen Willkür durch Behörden aufgrund dieser übermäßiegn Machtfülle. Ich bin überzeugt davon, dass die Menschen sich einen derartigen Eingriff in ihre Freiheitsrechte und Verletzung ihres Datenschutzes nicht gefallen lassen werden. " Der TAE diskutiert daher die Idee, die Diskussion zu beleben und in der Öffentlichkeit Bewusstsein für die Problematik zu schaffen. 

Es geht hier bei dieser Kritik nicht um den Schutz von Steuerhinterziehung, sondern um den Schutz der Privatsphäre gegenüber der wachsenden Machtfülle staatlicher Stellen. Bereits heute können Ermittlungsbehörden das organisierte Verbrechen bekämpfen und bestimmte Vermögen arrestieren, also stillegen.  Das EU-Vermögensregister ist hierfür nicht notwendig und daher verstößt es gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Zur Begrenzung sollten die Regelungen, wenn sie denn eingeführt würden, jedenfalls großzügige Freigrenzen für Meldepflichten vorsehen. Gleichzeitig müsste auch politisch gesichert sein, dass die Freigrenzen nicht später abgeschmolzen werden (durch Neuregelungen oder Inflation).

Der geplante deutsche Koalitionsvertrag (Stand April 2025) sieht eine Beweislastumkehr für die Vermögensabschöpfung bei vermuteten "illegalen Quellen” vor (die Einzelheiten sind noch unbekannt). Es zeigt sich somit auch in diesem Punkt,  dass ein EU-Vermögensregister erhebliche Auswirkungen in verschiedenen Bereichen haben kann.  Sicherlich wird ein EU-Vermögensregister auch eine neue Welle von Selbstanzeigen bewirken und diese sollten rechtzeitig geprüft werden.

Tax GmbH und LHP Legal GmbH
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte