Kryptowerte: Diskussion um Abschaffung der steuerlichen Haltefrist
Aktuell kommen hierzu Nachrichten aus der Koalition, deren Echtheit bisher jedoch nicht bestätigt sind. Wird tatsächlich die Haltefrist abgeschafft, ergeben sich dann auch nach einem Jahr Haltedauer steuerpflichtige Steuergewinne. Bisher waren Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.
In der Diskussion um die Zukunft der steuerfreien Haltefrist für Kryptowerte wie Bitcoin könnte eine Entscheidung gefallen sein oder bald fallen. Ein auf X (früher: Twitter) veröffentlichter Screenshot einer angeblichen E-Mail eines Bundestagsabgeordneten sorgt gerade für Diskussionen. Darin heißt es, die Bundesregierung habe im Rahmen der Haushaltseckwerte 2027 bereits beschlossen, die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen abzuschaffen. Angesichts des wachsenden strukturellen Haushaltsdefizits wird es laut diesen Diskussionen immer schwieriger zu rechtfertigen, weshalb Gewinne vollständig steuerfrei gestellt sind. Die Echtheit dieser E-Mail konnte bislang nicht unabhängig bestätigt werden. Möglicherweise war dies auch ein Testballon, um die Reaktion der Öffentlichkeit zu überprüfen. Das Bundesfinanzministerium arbeitet nach einer eigenen Mitteilung weiterhin an einem Referentenentwurf und lässt diese Frage offen.
Gegen eine Abschaffung der Haltefrist spricht jedoch, dass Kryptowährungen steuerlich nicht schlechter gestellt werden sollten als Gold oder Fremdwährungen. Ob dieses Argument durch den Gesetzgeber berücksichtigt wird, ist jedoch unklar, da der Gesetzgeber im Steuerrecht öfters keine systematisch überzeugenden Regelungen trifft.
Allerdings ist zu sehen, dass die Abschaffung auch eine Gesetzesänderung erfordert. Für eine Änderung des Steuerrechts wäre ein Gesetzgebungsverfahren mit parlamentarischer Mehrheit erforderlich. Ein entsprechender Gesetzentwurf besteht bisher nicht. Auch bleibt die Frage, ob es eine Übergangsregelung geben soll, um bestehende Investitionen und das Vertrauen in die Steuerfreiheit steuerlich zu schützen.
Die Steueranwälte von LHP behalten die weitere Änderung der Gesetzeslage im Blick. Sollte ein Anleger bisher keine hinreichende Steuererklärung abgegeben haben, so könnte es künftig verstärkt zu Aufdeckungen von Hinterziehungen kommen. Denn die verschärfte Rechtslage bringt nur Mehreinnahmen, wenn der Fiskus die Kontrollmöglichkeiten verschärft und intensiver nutzt. Bei einer Selbstanzeige sollte die persönliche Gesamtsituation genau geprüft und besprochen werden, um die Wirksamkeit der Selbstanzeige möglichst sicherzustellen.





