Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Zwar mag die Beschäftigung mit dem eigenen Tod viele Menschen ängstigen, jedoch ist eine frühzeitige Beschäftigung mit Fragen der Vermögensnachfolge (z.B. Errichtung eines Testaments, Vornahme einer lebzeitigen Schenkung) unerlässlich, um die Erbfolge nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Als Rechtsanwälte für Erbrecht und Steuerberater stehen wir Ihnen in sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Fragen der Vermögensnachfolge als kompetente Ansprechpartner zur Seite. Neben der gestaltenden erbrechtlichen Beratung bildet die Nachlassabwicklung einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir beraten Sie umfassend und kompetent in allen Fragen betreffend der Geltendmachung Ihrer Ansprüche als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer und stehen bei Bedarf als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Wir verstehen uns als Berater bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und im Todesfall. Unser Ziel ist die Begleitung und Vorsorge für einen reibungslosen Übergang von Vermögenswerten auf die nachfolgende Generation oder auch eine Stiftung. Hier können wir unser hervorragendes Know-How zwischen Erbrechtsberatung und Steuerrechtsberatung voll ausspielen.
Auch ohne eigene Regelung sieht das Gesetz zwar vor, wer im Todesfall das eigene Vermögen übernimmt (notfalls der Staat). Die gesetzlichen Regelungen gehen jedoch häufig an einer zutreffenden Risikoanalyse des Einzelnen vorbei. So dürfte es regelmäßig nicht den Interessen von Ehepartnern entsprechen, dass Kinder bereits nach dem Tode des Erstversterbenden Miteigentümer des Familienhauses werden. Gläubiger der Kinder (Bank, geschiedener Ehepartner etc.) können dann beispielsweise in das Haus vollstrecken, das zur Absicherung des überlebenden Ehegatten im Alter gedacht war. Die eigene Planung der Vermögensnachfolge geht daher selbst normal vermögende Personen unmittelbar an, die auf die gesetzlichen Regelungen besser nicht vertrauen sollten.
Ist die eigene Versorgung und Absicherung im Alter und die des Ehegatten/Partners gesichert, bietet sich die Übertragung von (verzichtbarem) Vermögen auf die Kinder zu Lebzeiten an (vorweggenommene Erbfolge). Häufig ist es das Interesse unserer Mandantinnen und Mandanten, „mit warmer Hand“ zu geben . Gehört ein Unternehmen zum Vermögen, gibt es praktisch keine empfehlenswerte Alternative zur lebzeitigen Nachfolgeregelung. In jedem Fall bietet die lebzeitige Übertragung von Vermögen die steuerlich attraktiveren Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei muss Übertragung nicht gleichbedeutend sein mit einer klassischen Schenkung. Vielmehr lässt sich diese auch mit einem Nießbrauch, Auflagen oder Widerrufsvorbehalten verbinden. Bei vorausschauender Gestaltung können die Steuervorteile beträchtlich sein. Wir beraten die zivilrechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten aus einer Hand und können Ihnen so ein individuell auf Ihre Situation zugeschnittenes Paket entwerfen.
Vermögendere Personen ziehen immer häufiger auch die Alternative in Betracht, wesentliche Teile ihres freien Vermögens noch zu Lebzeiten oder auch erst im Todesfall auf eine gemeinnützige Stiftung zu überführen. Unsere Mandantinnen und Mandantin haben mit dieser Gestaltung durchweg sehr gute Erfahrungen gemacht. Das Instrument der Stiftung ist jedoch auch als Familienstiftung ohne gemeinnützigen Zweck eine attraktive Option, um der Familie einen Vermögensstamm zu übergeben. Dessen Erträge stehen der Familie über Generationen hinweg zur Verfügung und stellen insbesondere in Ausbildungszeiten eine erhebliche finanzielle Entlastung dar.
Mit Testament und Erbvertrag lässt sich auch ohne großen Aufwand eine Vermögensnachfolge im Todesfalle gestalten, die den eigenen Wünschen entspricht. Die Notwendigkeit eines solchen Testaments ergibt sich jedoch nicht nur bei bereits fortgeschrittenem Alter. Auch für junge Familien mit minderjährigen Kindern ist die Vorsorge für den unerwarteten Todesfall wichtig. Wir erläutern Ihnen die denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten und beraten Sie zu den Alternativen Testament/Erbvertrag, einseitiges/gemeinschaftliches Testament, privates/notarielles Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung. In der Gestaltung dieser sog. letztwilligen Verfügungen haben wir eine langjährige Erfahrung auch und gerade im Zusammenhang mit unternehmerischem Vermögen. Unser Beratungsziel ist es, dass Ihre Wünsche im Todesfall umsetzbar sind und Streit zwischen Erben vermieden wird.
Sofern erforderlich sind wir Ihnen selbstverständlich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche behilflich. Schließlich bieten wir Ihnen im Falle erbrechtlicher Auseinandersetzungen die Möglichkeit einer einvernehmlichen Streitbeilegung im Wege der Mediation.



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