Unternehmensstrafrecht: NRW-Justizminister stellt Eckpunkte vor
Der Justizminister von NRW, Thomas Kutschaty, hat die wesentlichen Punkte des Gesetzesentwurfes zum Unternehmensstrafrecht vorgestellt. Alle unmittelbaren Nachbarländer der BRD verfügen über ein Unternehmensstrafrecht. In der BRD können hingegen nur natürliche Personen strafrechtlich belangt werden.
Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen angeklagt werden können und es soll eine Ermittlungspflicht der Strafverfolgungsbehörden eingeführt werden. Neben Geldstrafen sollen der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen oder Subventionen sowie die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung bis zur Auflösung des Unternehmens als Strafe möglich sein. Es soll - wie in Strafverfahren gegen natürliche Personen - Strafmilderung gewährt werden, wenn mit der Justiz zusammen gearbeitet wird. Die Eckpunkte werden auf der Justizministerkonferenz am 12.6.2013 vorgestellt




