Prüfungspunkte ändern sich zeitweise und hängen auch von der Größe und Branche des Unternehmens ab. Zu den möglichen Prüfungspunkten zählen beispielsweise:
- Sämtliche Themen rund um eine ordnungsmäßige Kassenführung (besonders relevant für bargeldintensive Betriebe wie z.B. Gastronomie, Taxiunternehmen, Friseurbetriebe, Handel usw.); insbesondere die Einzelaufzeichnungspflicht;
- Ordnungsprinzip: Dieses setzt voraus, dass auf die gespeicherten Geschäftsvorfälle jederzeit zugegriffen werden kann;
- Verarbeitungskontrolle: Der Weg von der maschinellen Eingabe bis zur einzelnen Auswertung muss nachvollzogen werden; können.
- Interne Kontrollen: Manuell oder durch technische Verprobung muss sichergestellt werden, dass die Daten vollständig erfasst werden, die Kontenordnung richtig ist und die Auswertung korrekt erfolgt;
- Dokumentationspflicht: Das Unternehmen muss alle Bereiche seiner Buchhaltung dokumentieren. Nur dann, wenn ein sachverständiger Dritter das Buchhaltungssystem nachvollziehen und bewerten kann, ist es ordnungsgemäß;
- Geldverkehr und Umsatz: Sind die Betriebseinnahmen vollständig?
- Abgrenzung Betriebs- und Privatvermögen, betriebliche und private Kosten (§ 4 Abs. 5 EStG );
- Entnahmen, z. B. Grundstück wird in das Privatvermögen überführt (Folge: Aufdeckung stiller Reserven);
- Hohe Lebenshaltungskosten, aber nur geringe Privatentnahmen;
- Ungeklärter Vermögenszuwachs, z. B. privater Grundstückskauf;
- die Rohgewinnaufschlagsätze sind verglichen mit anderen Betrieben sehr niedrig oder sind von Jahr zu Jahr sprunghaft;
- Trennung zwischen privaten Kosten und betrieblichen Ausgaben: Prüfung der Aufwandskonten, z. B. niedrige Privatanteile bei Telefon und Internet;
- Hoher Betriebskostenanteil im Verhältnis zum Umsatz verglichen mit Unternehmen derselben Branche;
- Verlagerung von Verlusten aus dem privaten in den betrieblichen Bereich (z. B. aus Spekulationsgeschäften);
- Verträge mit Angehörigen, vor allem Arbeits-, Miet- und Darlehensverträge (die Verträge müssen dem sog. Fremdvergleich standhalten);
- Wie wird das Vorratsvermögen bewertet (z. B. Teilwertabschreibung)?
- Welche AfA-Sätze werden bei Anlagegütern genutzt?
- Investitionszulagen;
- hohe Rückstellungen, z. B. Schadenersatz- und Pensionsrückstellungen;
- Welche Wirtschaftsgüter werden nicht aktiviert?
- VGA und verdeckte Einlagen bei GmbH und anderen juristischen Personen;
- Grundstücksgeschäfte;
- Gesellschaftsverträge (z. B. Gesellschafterwechsel, Familienangehörige, Sondervergütungen);
- Betriebserwerb, -veräußerung, -umwandlung, -verpachtung;
- Auslandsbeziehungen (Gewinnverlagerung);
- neben den betrieblichen werden bei Einzelunternehmern/Freiberuflern auch die bedeutenden nicht betrieblichen Einkünfte geprüft: Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen;
- Abgrenzung zwischen nicht gewerblichen und gewerblichen Tätigkeiten (Folge: Gewerbesteuer).
Die Steueranwälte von LHP besprechen im Einzelfall die Problematiken rund um eine Betriebsprüfung und suchen nach Absprache auch das Gespräch mit den Prüfern.