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Typische Prüfungsschwerpunkte bei Betriebsprüfungen

Prüfungspunkte ändern sich zeitweise und hängen auch von der Größe und Branche des Unternehmens ab. Zu den möglichen Prüfungspunkten zählen beispielsweise:

  • Sämtliche Themen rund um eine ordnungsmäßige Kassenführung (besonders relevant für bargeldintensive Betriebe wie z.B. Gastronomie, Taxiunternehmen, Friseurbetriebe, Handel usw.); insbesondere die Einzelaufzeichnungspflicht;
  • Ordnungsprinzip: Dieses setzt voraus, dass auf die gespeicherten Geschäftsvorfälle jederzeit zugegriffen werden kann;
  • Verarbeitungskontrolle: Der Weg von der maschinellen Eingabe bis zur einzelnen Auswertung muss nachvollzogen werden; können.
  • Interne Kontrollen: Manuell oder durch technische Verprobung muss sichergestellt werden, dass die Daten vollständig erfasst werden, die Kontenordnung richtig ist und die Auswertung korrekt erfolgt;
  • Dokumentationspflicht: Das Unternehmen muss alle Bereiche seiner Buchhaltung dokumentieren. Nur dann, wenn ein sachverständiger Dritter das Buchhaltungssystem nachvollziehen und bewerten kann, ist es ordnungsgemäß;
  • Geldverkehr und Umsatz: Sind die Betriebseinnahmen vollständig?
  • Abgrenzung Betriebs- und Privatvermögen, betriebliche und private Kosten (§ 4 Abs. 5 EStG );
  • Entnahmen, z. B. Grundstück wird in das Privatvermögen überführt (Folge: Aufdeckung stiller Reserven);
  • Hohe Lebenshaltungskosten, aber nur geringe Privatentnahmen;
  • Ungeklärter Vermögenszuwachs, z. B. privater Grundstückskauf;
  • die Rohgewinnaufschlagsätze sind verglichen mit anderen Betrieben sehr niedrig oder sind von Jahr zu Jahr sprunghaft;
  • Trennung zwischen privaten Kosten und betrieblichen Ausgaben: Prüfung der Aufwandskonten, z. B. niedrige Privatanteile bei Telefon und Internet;
  • Hoher Betriebskostenanteil im Verhältnis zum Umsatz verglichen mit Unternehmen derselben Branche;
  • Verlagerung von Verlusten aus dem privaten in den betrieblichen Bereich (z. B. aus Spekulationsgeschäften);
  • Verträge mit Angehörigen, vor allem Arbeits-, Miet- und Darlehensverträge (die Verträge müssen dem sog. Fremdvergleich standhalten);
  • Wie wird das Vorratsvermögen bewertet (z. B. Teilwertabschreibung)?
  • Welche AfA-Sätze werden bei Anlagegütern genutzt?
  • Investitionszulagen;
  • hohe Rückstellungen, z. B. Schadenersatz- und Pensionsrückstellungen;
  • Welche Wirtschaftsgüter werden nicht aktiviert?
  • VGA und verdeckte Einlagen bei GmbH und anderen juristischen Personen;
  • Grundstücksgeschäfte;
  • Gesellschaftsverträge (z. B. Gesellschafterwechsel, Familienangehörige, Sondervergütungen);
  • Betriebserwerb, -veräußerung, -umwandlung, -verpachtung;
  • Auslandsbeziehungen (Gewinnverlagerung);
  • neben den betrieblichen werden bei Einzelunternehmern/Freiberuflern auch die bedeutenden nicht betrieblichen Einkünfte geprüft: Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen;
  • Abgrenzung zwischen nicht gewerblichen und gewerblichen Tätigkeiten (Folge: Gewerbesteuer).

Die Steueranwälte von LHP besprechen im Einzelfall die Problematiken rund um eine Betriebsprüfung und suchen nach Absprache auch das Gespräch mit den Prüfern. 

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