LHP Rechtsanwälte Steuerberater ist eine renommierte Kanzlei auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts mit langjähriger Erfahrung aus zahlreichen Strafverfahren und erfolgreichen strafbefreienden Selbstanzeigen. Unsere Steuerstrafrecht-Experten, welche sowohl als Rechtsanwalt als auch als Fachanwalt tätig sind und vielfach selbst in der Finanzverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit tätig waren, stehen Ihnen zur Seite. Unsere auch zum Steuerberater bestellten Fachanwälte für Steuerrecht bieten Ihnen bundesweit eine qualifizierte steuerstrafrechtliche Beratung und übernehmen als Strafverteidiger Ihre Verteidigung auch vor Gericht.
Wegen Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben macht, oder die Behörden über solche Tatsachen wissentlich in Unkenntnis lässt, oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Wir verfügen über ein hohes Maß an steuerstrafrechtlicher Kompetenz sowie Durchsetzungsfähigkeit im Steuerstrafverfahren. Unsere Schwerpunkte sind:
LHP Rechtsanwälte bieten eine umfassende Beratung vom Beginn bis zum Abschluss des Verfahrens. Sie haben stets einen kompetenten Ansprechpartner für Fragen und werden jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens unaufgefordert informiert.
Der mit der Einleitung eines Strafverfahrens verbundenen Belastung unserer Mandanten tragen wir Rechnung, indem wir diese Verfahren diskret und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen führen. Dies insbesondere im Anschluss an eine psychisch sehr belastende Durchsuchung durch die Steuerfahndung. In dieser Zeit tritt oft eine für den Mandanten nur schwer zu ertragende scheinbare Ruhe ein, in der die Steuerfahnder die beschlagnahmten Unterlagen auswerten. Wir sind mit solchen Situationen vertraut und stehen Ihnen als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater zur Seite.
Die Verteidigung beginnt - anders als in anderen Strafrechtsfällen - sofort. Der Steuerfahnder sollte von Beginn an unter dem Eindruck ermitteln, dass alle seine Tätigkeiten überprüft werden. In Steuerstrafverfahren sollte daher so früh wie möglich ein versierter Verteidiger hinzugezogen werden, um eine Verteidigungsstrategie (siehe: Selbstanzeige) zu erarbeiten. Denn in vielen Fällen kann bereits zu Beginn des Verfahrens der Grundstein für spätere Strafmilderungsgründe gelegt werden.
In dringenden Notfällen, wie etwa bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung, können Sie uns außerhalb unserer Bürozeiten unter der
Notrufnummer 0170/9685513
erreichen. Unser Büro ist werktags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr telefonisch errreichbar. Sollten wir für Sie - ausnahmsweise - nicht erreichbar sein, steht Ihnen der anwaltliche Notdienst des Kölner Anwaltvereins unter der Rufnummer 0221 / 42 63 82 rund um die Uhr zur Verfügung.
Insbesondere auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts und einer Selbstanzeige konsultieren uns häufig Berufskollegen (Rechtsanwälte und Steuerberater), denen wir dann unterstützend (auf Wunsch auch nur im Hintergrund) zur Seite stehen. So wird ein Verteidigungsteam gebildet, dass dem Mandanten größtmöglichen Rechtsschutz gewährleistet.
Eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, aber auch die Entscheidung über die Abgabe einer Selbstanzeige sind für die Betroffenen äußerst belastende Situationen. Wir tragen dem Rechnung, indem wir diese Verfahren diskret und mit dem erforderlichen Einfühlungsvermögen führen. Wichtig ist die frühzeitige Einschaltung eines versierten Verteidigers, um eine effektive Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Um Ihnen diesen Schritt zu erleichtern, setzen wir auch auf transparente Honorarstrukturen. Zu den Kosten einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung haben wir einen eigenen Beitrag verfasst.
Die erfolgreiche Verteidigung eines Beschuldigen in einem Steuerstrafverfahren, der sich in Untersuchungshaft befindet, stellt den Rechtsanwalt /Strafverteidiger vor große Herausforderungen. Eine erfolgreiche Verteidigung des in Untersuchungshaft sitzenden Steuerhinterziehers ist – in vielerlei Hinsicht - die schwerste Aufgabe, die einem Steuerstrafverteidiger gestellt werden kann:
Eine erfolgreiche Steuerstrafrechtsverteidigung setzt exzellente Kenntnisse des Verfahrensrechts voraus. Meistens beginnt die Strafverfolgung mit einer oder mehreren Durchsuchungshandlungen. Bereits hier gilt es Fehler zu vermeiden, denn die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Steuerfahndung) dürfen viel, aber nicht alles. Bei unserer täglichen Arbeit stellen wir fest, dass sich die Behörden dabei leider des Öfteren nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Hier gilt es Grenzen aufzuzeigen und die Rechte des Mandanten zu wahren. Laufende Strafverfahren können sehr oft durch einen „Deal“ beendet werden, ohne dass es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommen muss. Hier gilt es in ständiger Kommunikation mit den Behörden zu stehen.
Im gerichtlichen Verfahren ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ihr Strafverteidiger nicht nur über strafrechtliche Kenntnisse, sondern in gleichem Maße über detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts verfügt. Sehr häufig gelingt es uns daher, den vorgeworfenen Steuerschaden - die Bemessungsgrundlage für die spätere Strafe - durch eigene Berechnungen teilweise erheblich zu mindern und so das Strafmaß deutlich zu senken. Dies gilt insbesondere bei (Auslands-) Sachverhalten, bei denen die Betriebsprüfung / Steuerfahndung mit ungerechtfertigten Hinzuschätzungen arbeitet.
Da viele unsere Rechtsanwälte und Steuerstrafrechtsexperten ehemalige Finanzbeamte waren, fällt uns der Umgang mit den Behörden sehr leicht, denn wir wissen wie die Gegenseite arbeitet. Sollte sich eine Anklage vor einem Gericht nicht vermeiden lassen, stehen wir Ihnen auch dort mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, das gilt insbesondere für etwaige Berufungs- und auch Revisionsverfahren.









Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular für Ihre Anfrage – wir werden uns zeitnah bei Ihnen zurückmelden. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter +49 221 39 09 770.
Köln
An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
T: +49 221 39 09 770
Niederlassung Zürich
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
T: +41 44 212 3535




