In Deutschland besteht zwar die Freiheit des Zahlungs- und Kapitalverkehrs, jedoch existieren verschiedene Meldeverpflichtungen nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu dessen Überwachung nach § 23 Abs. 1 AWG sowohl die Hauptzollämter als auch die Deutsche Bundesbank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung befugt sind. Diese Meldepflichten sind insbesondere in den §§ 64 ff. AWV normiert.
Unternehmen und Privatpersonen, die Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland haben, sind zuweilen umfangreichen und risikoreichen Verpflichtungen ausgesetzt.
Unsere Boutique-Kanzlei LHP Tax GmbH ist hoch spezialisiert. Der unabhängige JUVE-Verlag hat uns als Deutschlands Kanzlei des Jahres 2024 für Steuerstrafrecht ausgezeichnet.
Ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Steuerberater aus unserem Haus berät sie gerne, wenn Sie Beratungsbedarf im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige nach dem Außenwirtschaftsgesetz haben. Wir vertreten Sie deutschlandweit gegenüber den Finanzbehörden, dem Zoll und den Gerichten.
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