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Selbstanzeige und Meldepflichten im Außenwirtschaftsrecht

In Deutschland besteht zwar die Freiheit des Zahlungs- und Kapitalverkehrs, jedoch existieren verschiedene Meldeverpflichtungen nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu dessen Überwachung nach § 23 Abs. 1 AWG sowohl die Hauptzollämter als auch die Deutsche Bundesbank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung befugt sind. Diese Meldepflichten sind insbesondere in den §§ 64 ff. AWV normiert.

1. Meldepflicht nach § 67 AWV

2. Weitere Meldepflichten nach dem AWV

3. Verstoß gegen diese Meldepflichten

4. Möglichkeit der Abgabe einer Selbstanzeige nach § 22 Abs. 4 AWG

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