Fachanwälte rund um das Thema Steuern

LHP – Ihre Steueranwälte, Strafverteidiger & Steuerberater im Steuerstrafrecht

Wir stehen für langjährige Erfahrung im Steuerstrafrecht und steuerliches Fachwissen auf höchstem Niveau.

Als Kanzlei des Jahres für Steuerstrafrecht (2024) gehört LHP zu den führenden Kanzleien, wenn Sie Hilfe in einem Steuerstrafverfahren oder in einem Steuerstreitverfahren benötigen.

Wenn Sie, was im Steuerstrafrecht oft der Fall ist, sofort Hilfe benötigen, dann garantieren wir eine schnelle Terminvergabe (in dringenden Fällen in der Regel am gleichen Tag). Gerne auch per Videokonferenz

Leistungsangebot der LHP Gruppe

Strafverteidigung in Steuerstrafverfahren:

  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Stellungnahmen gegenüber Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
  • Strafverteidigung in einer Hauptverhandlung
  • Unternehmensverteidigung gegen Geldbußen
  • Zeugenbeistand
  • Gespräche mit Behörden und Gerichten

Selbstanzeige & Berichtigungserklärung:

  • Strafbefreiende und bußgeldbefreiende Selbstanzeigen nach § 371 und § 378 Abs. 3 AO
  • Selbstanzeige bei Geldwäsche & Sozialversicherungsbeiträgen
  • Berichtigungserklärungen nach § 153 AO
  • Vermeidung von Hinterziehungszinsen
  • steuerliche Korrektur von Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen

Tax Compliance:

  • Analysieren und Bewerten von Risiken
  • Beratung und Schulung zu Tax Compliance
  • Entwicklung von Kontroll- und Dokumentationssystemen
  • Implementierung von Tax CMS
  • Vermeidung von Bußgeldern, Steuerstrafverfahren und Schätzungen

Durchsuchung, Beschlagnahme & Arrest:

  • Begleitung bei Hausdurchsuchung & Durchsuchung von Geschäftsräumen
  • Abwehr von Beschlagnahmen & Vermögensarresten
  • Vermeidung von Untersuchungshaft
  • Begleitung bei Haftprüfungsterminen

Unsere Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwälte für Steuerrecht waren vielfach selbst in der Finanzverwaltung, bei der Steuerfahndung, als Betriebsprüfer oder in der Finanzgerichtsbarkeit tätig.

Kundenstimmen

  • "Die Strategie ist aufgegangen. Die Kölner Kanzlei hat sich mit der (steuer-)strafrechtlichen Beratung rund um Kryptowährungen wie nur wenige eine Nische im Markt erobert, in der ihr so leicht niemand etwas vormacht. Dazu vergrößerte die Kanzlei konsequent nicht nur das anwaltliche Team um Namenspartner Dr. Ingo Heuel"

    JUVE HANDBUCH STEUERN 2024 / Auszeichnung als Kanzlei des Jahres für Steuerstrafrecht 2024

  • “Auszeichnung von Dr. Ingo Heuel als „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ im Bereich Steuerstrafrecht basierend auf einer Erhebung des US-Verlags Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt.”

    HANDELSBLATT

  • “Die Kölner Kanzlei ist für Steuerstreitigkeiten eine bekannte Adresse im Markt. Viel Aufmerksamkeit zieht sie zwar durch die – in der Regel steuerstrafrechtliche – Verteidigung rund um Cum-Ex-Transaktionen auf sich, genauso rege zeigt sie sich aber auch regelmäßig in steuerstreitigen Sachverhalten. ”

    JUVE HANDBUCH STEUERN 2023

  • “Auszeichnung von Dr. Ingo Heuel als „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ im Bereich Steuerstrafrecht basierend auf einer Erhebung des US-Verlags Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt.”

    HANDELSBLATT, Deutschlands Beste Anwälte 2024

  • Tausende von juristischen Fachkräften vertrauen weltweit auf diesen maßgeblichen Guide, der auch für Deutschland eine herausragende Bedeutung hat. Laut The Legal 500 gehört LHP zum vierten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im Steuerstrafrecht.

    THE LEGAL 500

  • LHP wurde in der renommierten F.A.Z.-Rangliste der Top Kanzleien in Deutschland 2024 als eine der ausgewählten Kanzleien aufgeführt. Unsere Empfehlungen erstrecken sich über die Bereiche Internationale Steuerberatung, Steuerstrafrecht, Vertretung und Durchsetzung gegenüber Finanzämtern, Prüfen von Verwaltungsakten.

    Empfehlung der F.A.Z

Auszeichnungen

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Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

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