Fachanwälte rund um das Thema Steuern

LHP – Ihre Steueranwälte & Steuerberater für steuerliche Korrekturerklärungen und steuerstrafrechtliche Selbstanzeigen im Unternehmensbereich

Wir beraten Vorstände, Geschäftsführer, Gesellschafter und verantwortliche Organe zu den Chancen einer Selbstanzeige im Unternehmenskontext.

Als Kanzlei des Jahres für Steuerstrafrecht (2024) gehört LHP zu den führenden Kanzleien für straf- und steuerrechtliche Prävention im Unternehmen.

Wenn Sie, was im bei Selbstanzeigen oft der Fall ist, sofort Hilfe benötigen, dann garantieren wir eine schnelle Terminvergabe (in dringenden Fällen in der Regel am gleichen Tag). Gerne auch per Videokonferenz.

 

Leistungsangebot der LHP Gruppe

Selbstanzeige im Unternehmen:

  • Beratung der Organpersonen einschließlich der Koordinierung bei mehreren Beteiligten
  • Erstellung und Abgabe einer Selbstanzeige
  • Rückwirkende Berichtigung
  • Straffreiheit durch Selbstanzeige
  • Risikoeinschätzung

Unternehmensbezogene Sonderberatung:

  • Selbstanzeige bei Umsatzsteuerkarussell
  • Selbstanzeige bei AWV-Meldepflichten
  • Selbstanzeige bei Gewerbesteueroasen
  • Selbstanzeige bei Schwarzlohn & Abdeckrechnungen
  • Selbstanzeige Sozialversicherung

Unterstützung Ihrer Berater:

  • Strategie für Sockelverteidigung
  • Strafrechtliche Risiken erkennen
  • Koordination Ihres Beraterteams
  • Kommunikation mit Ermittlungsbehörden
  • Präventionsberatung / Compliance

Risikoberatung zu:

  • Haftungsrisiken & Schadensersatz
  • Berufsausübungsverbot
  • Bußgeldern & Geldbußen
  • Zinsnachzahlungen
  • Vermögensarrest

Vertretung im Ermittlungsverfahren:

  • Strafverteidigung
  • Zeugenbeistand Ihrer Mitarbeiter
  • Verteidigungsschriftsätze
  • Verhindern von Berufsausübungsverboten
  • Durchsuchung von Geschäftsräumen
  • Gespräche mit Behöden und Gerichten

Unternehmenssanktionen verhindern:

  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen
  • Einträgen im Wettbewerbsregister
  • Reputationsschäden
  • Einziehung von Vermögenswerten
  • Öffentliche Bekanntmachung
  • Gewerberechtliche Zuverlässigkeit

Unsere Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwälte für Steuerrecht waren vielfach selbst in Konzernen oder als Leitungs- und Führungskraft tätig. Darüber hinaus waren einige unserer Berater in der Finanzverwaltung, bei der Steuerfahndung, als Betriebsprüfer und auch in der Finanzgerichtsbarkeit tätig.

Kundenstimmen

  • “Die Strategie ist aufgegangen. Die Kölner Kanzlei hat sich mit der (steuer-)strafrechtlichen Beratung … wie nur wenige eine Nische im Markt erobert, in der ihr so leicht niemand etwas vormacht. Dazu vergrößerte die Kanzlei konsequent nicht nur das anwaltliche Team um Namenspartner Dr. Ingo Heuel”

    JUVE HANDBUCH STEUERN 2024 / Auszeichnung als Kanzlei des Jahres für Steuerstrafrecht 2024

  • “Auszeichnung von Dr. Ingo Heuel als „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ im Bereich Steuerstrafrecht basierend auf einer Erhebung des US-Verlags Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt.”

    HANDELSBLATT

  • “Die Kölner Kanzlei ist für Steuerstreitigkeiten eine bekannte Adresse im Markt. Viel Aufmerksamkeit zieht sie zwar durch die – in der Regel steuerstrafrechtliche – Verteidigung rund um Cum-Ex-Transaktionen auf sich, genauso rege zeigt sie sich aber auch regelmäßig in steuerstreitigen Sachverhalten. So vertritt sie eine ganze Reihe von Personen unter anderem wegen Haftungsfragen, wird aber auch regelmäßig von Unternehmen oder externen Steuerberatern hinzugezogen, wenn es zu streitigen Betriebsprüfungen oder Verfahren vor den Finanzgerichten kommt.”

    JUVE HANDBUCH STEUERN 2023

  • “Auszeichnung von Dr. Ingo Heuel als „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ im Bereich Steuerstrafrecht basierend auf einer Erhebung des US-Verlags Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt.”

    HANDELSBLATT, Deutschlands Beste Anwälte 2024

  • Tausende von juristischen Fachkräften vertrauen weltweit auf diesen maßgeblichen Guide, der auch für Deutschland eine herausragende Bedeutung hat. Laut The Legal 500 gehört LHP zum vierten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im Steuerstrafrecht.

    THE LEGAL 500

  • LHP wurde in der renommierten F.A.Z.-Rangliste der Top Kanzleien in Deutschland 2024 als eine der ausgewählten Kanzleien aufgeführt. Unsere Empfehlungen erstrecken sich über die Bereiche Internationale Steuerberatung, Steuerstrafrecht, Vertretung und Durchsetzung gegenüber Finanzämtern, Prüfen von Verwaltungsakten.

    Empfehlung der F.A.Z.

Auszeichnungen

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