In unserer heute schon weitestgehend globalisierten Welt gehören geschäftliche aber auch private „Cross Boarder“ - Investments über die nationalen Grenzen hinweg zur Tagesordnung. Der Abbau von Zollschranken und die Schaffung von Freihandelszonen (trotz der derzeitigen Gegenbewegung der US-Administration) und die weiter voranschreitende Vernetzung lassen die Welt immer kleiner werden. Die Wege werden immer kürzer und die Kapital- und Investitionsströme fließen schneller denn je – ungeachtet nationaler Grenzen oder nationaler Steuergesetze. Seit vielen Jahren gilt der vielzitierte Satz: „Business goes global, taxes stay local“. Es ist zwar festzuhalten, dass auch die Steuergesetze sich immer häufiger an grenzüberschreitenden Gegebenheiten orientieren, jedoch bleibt es dabei stets bei einem nationalen Blickwinkel. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, denn die Steuergesetzgebung wird jedenfalls bei den Ertragsteuern (z.B. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer) von den Nationalstaaten gemacht. Heute und auch in Zukunft werden also bei internationalen Sachverhalten die unterschiedlichen Rechtsordnungen der Nationalstaaten zu beachten sein.
In einer globalisierten Welt kommt dem Internationalen Steuerrecht eine ganz herausragende Rolle zu. Die Nationalstaaten möchten in einer globalisierten Welt natürlich vermeiden, dass nationales Steuersubstrat sich in „in Luft auflöst“. Davon betroffen sind nicht nur multinationale Konzerne. Es beginnt im Kleinen, bei privaten Investitionen z.B. in eine ausländischen (Ferien-) Immobilie oder dem Erwerb ausländischer Beteiligungen in Form von Fonds oder Aktien. Es ist daher von großer Bedeutung, die eigenen privaten oder unternehmerischen Entscheidungen vor dem Hintergrund des Internationalen Steuerrechts zu beleuchten.
Die Beratung im Internationalen Steuerrecht durch erfahrene Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Internationales Steuerrecht sollte dem Mandanten in mindestens drei Punkten Weiterhelfen.
Es liegt auf der Hand, dass es bei Internationalen Sachverhalten darum geht eine drohende Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Gesamtsteuerlast so gering wie möglich zu halten. Risiken ergeben sich immer dann, wenn sich Betroffene bei internationalen Sachverhalten nicht beraten oder nicht rechtzeitig beraten lassen. Es fehlt häufig am Problembewusstsein für Sachverhaltskonstellationen, die ohne irgendeinen geschäftlichen Anlass und auch ohne Erwerb oder Veräußerung von Wirtschaftsgütern ganz erhebliche Steuerbeträge auslösen können. Die fiktive Aufdeckung stiller Reserven bei Unternehmensverlagerungen oder dem bloßen Wegzug eines Gesellschafters kann existenzbedrohend sein und zur Zahlungsunfähigkeit führen. Dabei ergeben sich auch für den laufenden Steuerberater ganz erhebliche Haftungsrisiken, wenn er bestehende Steuerliche Risiken nicht rechtzeitig erkennt. Anderseits kann er solche Risiken nur erkennen, wenn er von seinem Mandanten über internationale und grenzüberschreitende Sachverhalte frühzeitig informiert wird, besten Falls schon in der Planungsphase.
In einer globalisierten Welt nehmen ebenso internationale Erb- und Schenkungsfälle immer weiter zu – mit den gleichen Herausforderungen, nämlich der Schaffung eines sicheren Rechtsrahmens und einer möglichst steueroptimalen Lösung. Bereits bei der Nachfolgeplanung sollte immer ein auf das Internationale Steuerrecht und das Internationale Erbrecht spezialisierter Fachanwalt für Steuerrecht und Fachberater für Internationales Steuerrecht hinzugezogen werden. Die Europäische Erbrechtsverordnung gibt den Erblassern beispielsweise im Rahmen ihrer Testierfreiheit einen großen Handlungsspielraum bei der Wahl des Rechtsrahmens. Wie und in welcher Form man die Europäische Erbrechtsverordnung und andere internationale Rechtsordnungen nutzt, um die Steuerlast für seine Erben und Begünstigten möglichst klein zu halten, wissen unsere auf das Internationale Steuerrecht und Internationale Erbrecht spezialisierten Fachanwälte für Steuerrecht und Fachberater für Internationales Steuerrecht.
Im Internationalen Steuerrecht geht es zunehmend nicht mehr „nur“ um die Vermeidung einer möglichen Doppelbesteuerung bzw. Minimierung der Gesamtsteuerbelastung eines Einzelnen. Dem Internationalen Steuerrecht kommt mehr und mehr die Rolle zu, einen internationalen Rahmen für einen fairen Wettbewerb zu schaffen. Waren vor wenigen Jahren die riesigen Lagerhallen mit mehreren Tausend Beschäftigten keine Betriebstätten im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen und damit ertragsteuerlich nicht existent, hat die Internationale Gemeinschaft darauf reagiert. Internationale Großkonzerne haben sich dadurch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschafft, in dem sie ihre nationale Steuerquote bis zu 20% geringer „gestalten“ konnte, als national tätige Unternehmen. Wer seine Waren und Dienstleistungen aufgrund eines Steuervorteils dauerhaft 20% niedriger anbieten kann als die nationalen Wettbewerber, wird damit irgendwann zum Monopolisten. Die richtige steuerliche Gestaltung ist also auch für die Erhaltung und Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit essentiell.
LHP Rechtsanwälte Steuerberater helfen als auf das Internationale Steuerrecht spezialisierte Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater (Fachberater für Internationales Steuerrecht) ungewollte steuerliche Überraschungen zu vermeiden. In unserer täglichen Praxis begleiten wir inländische Unternehmen und Privatpersonen in sog. Out-Bound Fällen bei der Planung und steuerlichen Optimierung ihrer internationalen Aktivitäten und Umstrukturierungen, bei Investitionen und Erweiterungen der Geschäftstätigkeit ins Ausland. Bei sog. In-Bound Fällen helfen wir ausländischen Unternehmen und Privatpersonen ihre Tätigkeiten im inländischen Markt steuerlich optimiert zu gestalten.
Privatpersonen können von einer steuerlichen Beratung im internationalen Steuerrecht bei der Planung des Wegzugs ins Ausland, bei internationalen Erb- und Schenkungssachverhalten, der Gestaltung und Berücksichtigung ausländischer Einkünfte sowie bei der Erklärung inländischer Einkünfte durch in Deutschland beschränkt Steuerpflichtige, profitieren.
Häufig werden steuerliche Pflichten im Inland bei der Gestaltung von Auslandsbeziehungen übersehen, so dass es (auch ungewollt) zur Steuerverkürzung oder zur Steuerhinterziehung kommt. Hier kann mit Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Steuerrecht durch die Nacherklärung und Selbstanzeige ausländischer Einkünfte bei den deutschen Finanzbehörden ein Strafverfahren vermieden werden.
Kompetente und individuelle Beratung bieten LHP Rechtsanwälte Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht insbesondere zu den folgenden Themenschwerpunkten an:
LHP Rechtsanwälte Steuerberater sind seit zwei Jahrzehnten für Unternehmen und Privatpersonen weltweit zu Fragen des internationalen Steuerrechts tätig. Durch unser internationales Netzwerk können wir zusätzlich Kolleginnen und Kollegen im jeweiligen Land hinzuziehen oder vermitteln.
Im Rahmen unserer Beratung begleiten wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens sowie der Lösung möglicher Konflikte mit den Finanzbehörden. Die Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht können Sie durch das Erstellen von Gutachten, Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten, Erstellen individueller Checklisten, Projektbegleitung und das Erstellen verbindlicher Auskünfte unterstützen.
Selbstverständlich bieten unsere Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht die individuelle Beratung auch auf Englisch an.






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