Neue Regeln zum automatischen Auskunftsverkehr mit den USA im Bereich der Kapitaleinkünfte
FATCA ist die Abkürzung für ein in 2010 in Kraft getretenen US-Gesetz, mit dem weltweit ausländische Finanzinstitute zur Informationsmitteilung an die US-Steuerverwaltung Internal Revenue Service (IRS) verpflichtet worden sind („Foreign Account Tax Compliance Act“; mehr lesen zu Tax Compliance).
Wichtig ist: Seit 2012 ist FATCA keine Einbahnstraße mehr, sondern dient dem gegenseitigen Informationsaustausch mit den USA. Frühere Medienberichte sind damit überholt. Somit liefern auch die USA anderen Staaten Informationen über Finanzkonten, wobei ein entsprechendes FATCA-Abkommen mit den USA Voraussetzung ist. Deutschland hat die entsprechenden Regelungen geschaffen.
Ursprüngliches Ziel war es, zu verhindern, dass in den USA Steuerpflichtige Kapitalvermögen in ausländische Steueroasen verlagern. Nachdem FATCA seit 2012 aber vorsieht, dass auch die USA Auskunft erteilen (Prinzip der Gegenseitigkeit), erhalten beteiligte Staaten durch FATCA auch Informationen aus den USA zur Überprüfung der Kapitaleinkünfte Ihrer Steuerpflichtigen.
Die teilnehmenden Staaten verpflichten sich jeweils, die relevanten Daten für die Besteuerung in den beiden Staaten von den Finanzinstituten zu erheben und auszutauschen. Die Steuerehrlichkeit soll vor allem durch eine Ausweitung der Berichtsverpflichtungen (sog. Reporting) verbessert werden:
Die USA kündigten im Jahr 2012 mit Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien an, FATCA in diesen sogenannten „FATCA-Partnerländern“ auf der Grundlage zweiseitiger Vereinbarungen umzusetzen. Hierfür stellten diese Staaten ein Musterabkommen vor. Dieses Musterabkommen sieht einen gegenseitigen Informationsaustausch vor. Entsprechend haben die USA und Deutschland eine Regelung getroffen, welche für den Austausch Deutschland/USA folgendes vorsieht:
Die Informationen sollen nach dem Abkommen USA/Deutschland für Zeiträume ab 2014 ausgetauscht werden. Mit dem praktischen Vollzug ist in 2015 zu rechnen. Das Abkommen ersetzt keine bestehende Regelung, sondern ergänzt das bereits zwischen den USA und Deutschland bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA USA). Deutschland setzte FATCA u. a. durch das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes um.
Die Umsetzungs-Verordnung für das FATCA (FATCA-USA-UmsV) regelt in Deutschland die Erhebung der erforderlichen Daten durch die Finanzinstitute und deren Übermittlungsform:
Großbritannien paraphierte in 2013 als erstes Partnerland das Abkommen mit den USA.
Mittlerweile haben über 20 Staaten ein entsprechendes Abkommen mit den USA vereinbart. Weitere mehr 30 Staaten verhandeln zurzeit mit den USA über die Einführung.









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