Dem deutschen Fiskus fallen Informationen über ausländische Einkünfte wie reife Äpfel vom Baum in den Korb. LHP Rechtsanwälte informieren und beraten zum automatischen Informationsaustausch.
Der automatische Informationsaustausch ist ein besonders effektives Werkzeug des Fiskus zur Informationsgewinnung. Das Finanzamt muss sich hierbei nicht um die jeweiligen einzelnen Informationen im Ausland bemühen, sondern erhält diese jährlich schwungweise automatisch. Dies betrifft zwar zurzeit noch nicht alle Einkunftsarten. Der Zug fährt aber unaufhaltsam in die Richtung des verstärkten automatisierten Informationsaustausches. Da der Betroffene erst im Nachhinein von der Auskunft erfährt, kann der Zeitpunkt dann für eine Selbstanzeige u.U. zu spät sein. Im Einzelfall bietet es sich an, die Möglichkeit einer Selbstanzeige zu besprechen. Hierbei sollten die neue Rechtslage und auch etwaige Sperrgründe berücksichtigt werden. Beispielsweise würde die Tatentdeckung die Selbstanzeige sperren.
Seit 2005 existiert der automatische Informationsaustausch in der EU. LHP Rechtsanwälte informieren zu Bedeutung, den Kreis der betroffenen Personen und Historie des automatischen Informationsaustausches aufgrund der EU-Richtlinie von 2003.
Der automatische Informationsaustausch ist eine effektive Möglichkeit der Amtshilfe. Der ausländische Staat teilt bestimmte steuerlich relevante Informationen über deutsche Steuerpflichtige an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern mit. Diese Behörde verteilt die Informationen an die zuständigen Finanzämter. Umgekehrt leistet Deutschland gegenüber dem Ausland auch in dieser Weise Amtshilfe (Prinzip der Gegenseitigkeit).
Im Einzelnen gibt es verschiedene Regelungen des automatischen Informationsaustausches: Je nach Staat können abweichende Regelungen vorliegen, wobei im Rahmen der EU einheitliche Standards gelten. Es sind nach der jeweiligen Regelung jeweils unterschiedliche Einkunftsarten und Informationen betroffen.
Das Thema ist vielschichtig und es sind folgende Regelungen zu unterscheiden:
Beispiel für den automatischen Informationsaustausch für Kapitaleinkünfte auf der Basis der EU-Zinsrichtlinie: Die niederländische Bank X leitet personen- und kontobezogene Daten ihrer Kunden an die eigene niederländische Steuerbehörde weiter. Diese Informationen werden dann dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitgeteilt, wenn der Kunde (der wirtschaftlich Berechtigte) seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Anschließend wird das persönliche Finanzamt informiert.
Den automatischen Informationsaustausch gibt es in der EU seit 2005 auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2003/48/EG (sog. Zinsrichtlinie). Seitdem tauschen EU-Staaten Kontoinformationen aus, damit der Wohnsitzstaat die Besteuerung von Kapitaleinkünften überprüfen kann. Österreich, Luxemburg und Belgien hatten eine Übergangsfrist vereinbart (bis 2017, Luxemburg bis Ende 2014), um während dieser Übergangsfrist noch keine Informationen liefern zu müssen. Stattdessen erfolgt dann grundsätzlich ein sog. Quellensteuerabzug bei der Bank (oder der Kunde wählte den Informationsaustausch).
Im Rahmen des Informationsaustausches nach der o.g. EU-Richtlinie werden folgende Informationen zu den ausländischen Bankkonten an den deutschen Fiskus gegeben (umgekehrt gilt dies auch):
Um welche Zinsen handelt es sich konkret?
Neben den o.g. Zinseinkünften sollen künftig auch weitere Informationen zu Kapitaleinkünften und Einkunftsarten automatisch gemeldet werden. Zudem werden sich deutlich mehr Staaten an dem Auskunftsverkehr beteiligen.
Zurzeit ist das sog. AIA-Verfahren ein aktuelles Thema: Hierbei handelt es sich um einen neuen internationalen Standard betreffend den automatischen Auskunftsverkehr bzgl. Einkünfte aus Bankkonten und Depots. Im Oktober 2014 haben sich mehr als 50 Länder dazu verpflichtet, einen erweiterten automatischen Informationsaustausch betreffend Kapitaleinkünfte auf Basis des neuen OECD/G20-Standards einzuführen. Diese erweiterten Regelungen werden - je nach Staat - voraussichtlich im Zeitraum 2016 bis 2018 in Kraft treten. Mittlerweile haben sich rund 90 Staaten und sonstige völkerrechtliche Subjekte politisch verpflichtet, den AIA-Standard umzusetzen.









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