Die wachsende Globalisierung führte für die nationalen Finanzbehörden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zunehmend zu Schwierigkeiten bei der Sicherstellung einer lückenlosen Steuererhebung und Steuerstrafverfolgung.
Da sich ihre Hoheitsgewalt grundsätzlich auf das Gebiet des jeweiligen Staates beschränkt, war es den Finanzverwaltungen und Strafverfolgungsbehörden zumeist unmöglich, steuerrelevante Erkenntnisse im Ausland zu gewinnen. Dieses Unvermögen nutzten viele Steuerpflichtige in zum Teil strafbarer Weise aus, indem sie sich durch intransparente Aktivitäten auf internationalem Parkett Steuervorteile verschafften. In der Absicht, dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, haben sich die internationalen Finanzverwaltungen in den vergangenen Jahren zusammengeschlossen und verschiedene Verfahren entwickelt, um das Besteuerungsdefizit zu beseitigen. Eines dieser neuen Verfahren ist das des automatischen Informationsaustauschs (AIA), dessen Grundzüge im Nachfolgenden dargestellt werden.
Der AIA (englisch: AEOI – Automatic Exchange of Information) ist ein Verfahren für den automatischen Informationsaustausch der teilnehmenden Staaten im Bereich der Kapitaleinkünfte. Es ist ein internationaler Standard, dem sich die Mitgliedsländer der G20, der OECD und weitere wichtige Finanzplätze im Oktober 2014 bei einer Konferenz in Berlin politisch angeschlossen haben. In Deutschland hat das Verfahren im sog. Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) (vgl. hierzu www.lhp-rechtsanwaelte.de/themen/internationaler-informationsaustausch-nach-crs-und-fatca/) seine gesetzliche Grundlage gefunden.
Von anfangs 51 Vertragsstaaten haben sich bis heute (Stand: Oktober 2020) weit mehr als 100 Staaten und sonstige völkerrechtliche Subjekte dem Projekt angeschlossen. Der AIA sollte ursprünglich zum 30.09.2017 offiziell starten, aufgrund technischer Probleme verzögerte sich der tatsächliche Start jedoch teilweise bis zum 30.09.2019. Der neue AIA-Standard soll nach der politischen Zielrichtung möglichst umfassend gelten und als Kontoinhaber nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen und sonstige Rechtsträger (z.B. Stiftungen, Trusts) betreffen. Ziel ist es, die erhaltenen Daten anlass- und verdachtslos mit den entsprechenden Steuerdaten abzugleichen und in Erfahrung zu bringen, ob die jeweiligen Erträge ordnungsgemäß versteuert wurden oder ob ggf. eine Steuerhinterziehung vorliegt. Die verarbeiteten bzw. gemeldeten Datenmengen sind enorm; so wurden für die Jahre 2016 bis 2018 an deutsche Behörden ca. 1,2 Billiarden Euro Vermögen und 390 Milliarden Euro Erträge gemeldet (vgl. BT-Drucks. 19/22077, S. 1 m.w.N.).
Mit der Schaffung des AIA sind seitens der Finanzverwaltung außerordentlich hohe Erwartungshaltungen verbunden. Das wird an einem Zitat des ehemaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble deutlich, der zum Auftakt des AIA bemerkte: "Internationale Steuerhinterziehung kann wirksam nur durch globale Zusammenarbeit bekämpft werden. Der automatische Informationsaustausch zu Finanzkonten stellt daher einen Meilenstein dar. In der ersten Runde nehmen neben Deutschland 49 Staaten teil, demnächst werden es über 100 sein. Wer Gelder ins Ausland verlagert hat, muss künftig noch stärker damit rechnen, dass die Finanzämter davon erfahren." (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2017/09/2017-09-29-PM22.html).
Der AIA-Standard führt zu einer systematischen und periodischen (jährlichen) Übermittlung von Informationen eines Steuerpflichtigen mit Vermögenswerten beziehungsweise Einkünften in einem Staat an den Wohnsitzstaat. Es werden also "zu bestimmten Zeitpunkten steuerliche Informationen hinsichtlich im Vorhinein festgelegter Einkommensarten und nach festgelegten Kriterien mittels eines automatisierten Verfahrens ausgetauscht" (Groß/Möslein, in: Beck´sches Steuerberater-Handbuch, 17. Aufl. 2019, Rn. 125). Hierzu werden die Informationen über Kontoinhaber und Konto von den Banken an die nationalen Steuerbehörden mitgeteilt. In einem weiteren Schritt tauschen diese die Informationen dann mit den Steuerbehörden der anderen teilnehmenden Länder aus. Die diesem Verfahren zugrundeliegende und eigens hierfür entwickelte Infrastruktur wird als Common Transmission System (CTS) bezeichnet.
Der AIA-Standard setzt sich aus vier Elementen zusammen, welche im OECD-Dokument „Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten“ enthalten sind:
Der AIA-Standard hat das Ziel, umfassend zu wirken und somit seine Umgehung möglichst zu vermeiden. Hierzu sieht der AIA-Standard in dreifacher Hinsicht Regelungen vor:
Der Kreis der teilnehmenden Staaten lässt sich aus dem Gesetz (§ 1 Abs. 1 FKAustG) lediglich abstrakt entnehmen. Über die aktuell konkret teilnehmenden Staaten informiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in regelmäßigen Abständen. Auf dieser Seite finden Sie alle vorläufigen und finalen Listen der teilnehmenden CRS-Partnerstaaten und deren Gebiete, zu denen die Finanzinstitute die Finanzkonteninformationen zur Verfügung stellen müssen: Common Reporting Standard - Teilnehmende Staaten.
Das derzeitige Verfahren des automatischen Informationsaustauschs ist nicht unumstritten. Wie aus einer sog. kleinen Anfrage der FDP-Fraktion an die Bundesregierung hervorgeht, werden im Hinblick auf das derzeitige Verfahren Bedenken bezüglich der ausreichenden Gewährleistung des Datenschutzes angemeldet (vgl. BT-Drucks. 19/21720). Die unterzeichnenden Abgeordneten der FDP-Fraktion weisen – sicherlich völlig zurecht – darauf hin, dass an die hochsensiblen Finanzdaten höchste datenschutzrechtliche Maßstäbe angelegt werden müssten. Die Einhaltung des Datenschutzes sehen sie in Gefahr, weil an dem AIA-Verfahren zahlreiche Länder teilnehmen würden, die rechtsstaatliche Defizite aufweisen und zu den besonders korruptionsanfälligen Ländern der Welt zählen würden (explizit genannt werden in diesem Zusammenhang Aserbaidschan, China, Kasachstan, Kolumbien, Nigeria und Russland). Darüber hinaus sei der Schutz der sensiblen Daten durch stetige Cyberangriffe gefährdet. Die o.g. kleine Anfrage der FDP-Fraktion beinhaltet somit eine Reihe pikanter Fragen, die vonseiten der Bundesregierung inzwischen beantwortet wurden (nachzulesen in BT-Drucks. 19/22077).
Zum Thema des automatischen Informationsaustauschs gibt die OECD ein lesenswertes und praxisgerechtes Handbuch heraus (Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen – Praktisches Handbuch, 2. Ausgabe 2000). Das Handbuch kann kostenlos auf der Internetseite der OECD eingesehen bzw. heruntergeladen werden kann: Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen - PDF.
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