Das Institut für Demoskopie Allensbach hat erhoben, dass 82 % der Deutschen im Erbfall juristisch und wirtschaftlich klar geregelte Verhältnisse hinterlassen wollen. Doch nur 29 % haben durch ein Testament oder einen Erbvertrag Vorsorge getroffen. Hiervon sind nur 3 % juristisch einwandfrei formuliert.
Sowohl bei der Übergabe von Privatvermögen an die nächste Generation als auch bei der Unternehmensnachfolge sind die steuerlichen Folgen meist ein wichtiger Prüfstein einer erfolgreichen Nachfolge. Der Steuergesetzgeber gewährt im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht zahlreiche Begünstigungen und Freibeträge, die in vielen Fällen eine vollständig steuerfreie Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation ermöglichen.
Insbesondere im unternehmerischen Bereich ist es von zentraler Bedeutung, die Existenz des Unternehmens nicht durch unabsehbare Steuerbelastungen bei der Übertragung zu gefährden und alle legalen Möglichkeiten der Steueroptimierung zu nutzen. Allerdings ist gerade das Erbschaftsteuerrecht auch durch die Änderungen in den letzten Jahren noch komplexer und undurchsichtiger geworden. Eine schlechte Nachfolgeplanung kann sogar eine existenzbedrohende Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer hervorrufen. Um hier rechtzeitig die richtigen Weichen bei der Nachfolgeplanung schon vor der Übertragung zu stellen, ist eine besondere steuerrechtliche Expertise unentbehrlich.
Die gesetzlichen Vorschriften des Erbrechts führen oft zu unerwünschten Ergebnissen. So kann eine nicht geregelte Nachfolge in eine Unternehmensbeteiligung durch eine Erbengemeinschaft zur völligen Handlungsunfähigkeit des Unternehmens führen und damit existenzbedrohend wirken. Darüber hinaus wiegt die Belastung der Zuwendung mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer mitunter schwer, wenn die bestehenden steuerlichen Vergünstigungen nicht optimal genutzt werden. Diese Steuerfolgen machen nicht selten sogar eine Veräußerung des zugewendeten Vermögens aus Liquiditätsgründen notwendig - eine Katastrophe für alle Beteiligten.
Die Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltungen sind vielfältig und zugleich anspruchsvoll. Im Unternehmensbereich müssen diese meist von gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen und Strukturveränderungen flankiert werden. Klassiker wie das Berliner Testament sind zwar beliebt, enthalten aber zahlreiche Fallstricke wie beispielsweise übersehene Pflichtteilsansprüche oder den Verlust steuerlicher Freibeträge.
Die Planung der eigenen Nachfolge beginnt für den Unternehmer bereits mit der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags. Aus unserer Erfahrung wird die Bedeutung der Nachfolgeregelung regemäßig übersehen. Fehlt dieser nötige Weitblick, hat dies meist weitreichende Konsequenzen für das Unternehmen und den Nachfolger.
Familienunternehmer möchten den Betrieb in der Regel gerne in die Hand eines der eigenen Kinder geben und zugleich die Versorgung des Ehegatten und weiterer Kinder sicherstellen. Über allen Gerechtigkeitsüberlegungen schweben stets die steuerlichen Auswirkungen. Um die steuerlichen Belastungen überschaubar zu halten und das Unternehmen auch für die Zukunft zu sichern, können verschiedene Gestaltungswege beschritten werden. Beispiele sind:
Die notwendige unternehmerische Entfaltungsfreiheit kann so in ein ausgewogenes Verhältnis zur fairen (finanziellen) Partizipation aller Nachkommen gerückt und ein gerechter Ausgleich zum Wohle der gesamten Familie geschaffen werden.
LHP Rechtsanwälte Steuerberater mit den Standorten Köln und Zürich ist eine Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei mit der Spezialisierung auf die Beratungsfelder Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht, einschließlich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Unsere Mandanten können auf mehr als 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwälte, Steuerberater und ehemalige Finanzbeamte zurückgreifen.
Überlassen Sie Ihr Lebenswerk nicht dem Zufall: Mit einer klugen Nachfolgeplanung sichern Sie das Erreichte und legen den Grundstein für die nachfolgende Generation, an diese Lebensleistung anzuknüpfen. Junge Familien sorgen durch eine frühe Nachfolgeplanung für den „Fall der Fälle“ vor und sichern so beispielsweise die Ausbildung ihrer Kinder.
Die Regelung der eigenen Nachfolge ist eine Herausforderung für alle Beteiligten: Wir manövrieren Sie sicher durch alle juristischen Untiefen - insbesondere im Risikodelta aus Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht - und nutzen alle vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere langjährige Erfahrung sowohl im Bereich der privaten Vermögensnachfolge als auch bei der Nachfolgeplanung von Unternehmern.
Profitieren Sie von unserem vernetzten Wissen im Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Wir entwickeln maßgeschneiderte Nachfolgekonzepte, die auch bei Ihren Angehörigen Akzeptanz finden werden.



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