Der Import und Export von Waren innerhalb der Europäischen Union (EU) ist durch das europäische Zollrecht reguliert. Hierfür gilt seit dem 01.05.2016 der Zollkodex der Union (UZK) und seine Durchführungsbestimmungen. Der Warenverkehr innerhalb der EU ist frei. Von Zöllen betroffen ist lediglich der Warenverkehr mit Drittländern. Jedoch gelten auch innerhalb der EU zollrechtliche Überwachungen und Einschränkungen. Hintergrund der Erhebung von Zöllen ist der Schutz finanzieller Interessen des jeweiligen Staates.
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