Im Ehealltag kommt es häufig vor, dass unbewusst Schenkungen vorgenommen werden, die eine Steuerpflicht auslösen können. Von der gemeinsamen Anschaffung einer Immobilie bis hin zu Zahlungen auf gemeinsame Konten: Diese Zuwendungen zwischen Ehepartnern bergen das Risiko, dass das Finanzamt eine Schenkung annimmt und eine Schenkungsteuer fordert.
Typische Fallstricke und rechtliche Folgen
Häufig denken Ehegatten nicht daran, dass etwa der Erwerb einer Ferienimmobilie, der nur von einem Ehepartner finanziert wird, eine steuerpflichtige Schenkung darstellen kann. Ebenso können Überweisungen auf gemeinsame Konten, die über den alltäglichen Familienbedarf hinausgehen, oder die Übernahme von Versicherungsbeiträgen das Finanzamt auf den Plan rufen. Diese Situationen werden zunehmend von der Finanzverwaltung überprüft, was nicht selten zu unangenehmen steuerlichen und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führt.
Wie Sie Schenkungsteuer vermeiden können
Als erfahrene Kanzlei im Steuerrecht raten wir unseren Mandanten, derartige Zuwendungen frühzeitig zu identifizieren und mögliche Steuerfallen zu umgehen. Dazu bieten wir folgende rechtliche Gestaltungen an:
Klarstellungsvereinbarungen: Hierbei wird das Innenverhältnis zwischen den Ehegatten vertraglich geregelt, um sicherzustellen, dass eine Schenkung ausgeschlossen ist.
Einrichtung verschiedener Konten: um von Vorneherein eine klare Trennung zu schaffen. kann sich die Einrichtung verschiedener Konten anbieten, auf die die Geldflüsse geleitet werden.
Güterstandsschaukel: Diese spezielle Gestaltung ermöglicht es, Schenkungen rückwirkend zu korrigieren und die Schenkungsteuer zu vermeiden.
Unsere Expertise für Ihre Sicherheit
Als Kanzlei, die sich auf Steuerrecht spezialisiert hat, unterstützen wir Sie nicht nur dabei, unbewusste Schenkungen zu identifizieren, sondern auch, Ihre steuerliche Situation optimal zu gestalten. Sollten Sie bereits eine Schenkung vorgenommen haben, prüfen wir die Möglichkeiten der Korrektur und beraten Sie hinsichtlich der bestmöglichen Vorgehensweise.
Zögern Sie nicht, uns für eine umfassende Beratung zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Vermögensübertragungen steuerlich sicher zu gestalten und ungewollte steuerliche Belastungen zu vermeiden.
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