StartAktuellesSchließfächer Sparkasse: Entdeckung von Schwarzgeld: Was tun?

Schließfächer Sparkasse: Entdeckung von Schwarzgeld: Was tun?

Zur Geltendmachung eines Schadens müssen Schließfachbesitzer den Inhalt des Schließfaches plausibel und glaubhaft machen. Doch werden Behörden auf diese Meldungen Zugriff nehmen? Es ist durchaus möglich, dass Sammelauskünfte durch die Finanzbehörden bei der Sparkasse bzw. betroffenen Bank nach bestimmten eingrenzenden Kriterien eingeholt werden. Dann wird zunächst zu prüfen sein, ob dieses Auskunftsersuchen zulässig ist. Auch kann es durch die Sparkasse im Einzelfall geboten sein, eine sog. Geldwäscheverdachtsanzeige zu prüfen. Letztlich werden dann auch die Finanzbehörden an Informationen gelangen.

Für den jeweiligen Betroffenen stellt sich jedoch bereits jetzt die Frage, ob er vorsorglich eine steuerliche Nacherklärung 

  • für die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer (z.B. Goldgeschenke)

  • oder für die Einkommensteuer (z.B. Bargeld aus steuerlich nicht erklärten Einnahmen) 

abgeben soll bzw. muss.

Im Einzelfall kann eine solche Nacherklärung zudem eine strafbefreiende Wirkung haben wenn die Voraussetzungen des § 371 AO erfüllt sind.

Update: Medien melden am 06.01.2026, dass Ermittler in der Sparkasse u.a. Listen mit Daten zu den Kunden der Schließfächer beschlagnahmt haben  und hierzu einen gerichtlichen Beschluss eingeholt haben. Die Sparkasse habe diese nach den Medienberichten bisher nicht freiwillig herausgegeben. Die Ermittlungsbehörden dürfen die Daten bei einem Anfangsverdacht an die Finanzämter übermitteln.

Die Steueranwälte von LHP raten dazu, die Situation im Einzelfall zu besprechen und ggf. eine Nacherklärung - wenn steuerlich notwendig - vorzubereiten und abzugeben. Für eine Selbstanzeige ist Eile geboten bevor eine Tatentdeckung folgt. Hierbei ist auch die steuerliche und strafrechtliche Verjährungsfrist im Einzelfall zu berücksichtigen, die für die Steuerarten unterschiedlich ausfallen kann. Die aktuellen Vorgänge zeigen, dass es für Ermittlungsbehörden kein wirksames Bankgeheimnis bei Schließfächern gibt.

 

 

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