Das INSIKA-Verfahren ist ein elektronisches Verfahren, welches die vollständige Erfassung und Aufbewahrung von Belegen einer Kasse (Registrierkasse) sicherstellt. Es ist eine Alternative zu konventionellen Fiskalspeicher-Systemen.
Es scheint allemal erforderlich, gesetzliche Regelungen zur Absicherung dieses INSIKA-Verfahrens oder eines vergleichbaren Sicherheitsstandards einzuführen. Wenn dann dieser Standard eingehalten wird, so wäre der Unternehmer gegen unberechtigte Hinzuschätzungen aufgrund der Kassenführung geschützt. Ergänzend wäre aus unserer Sicht vom Gesetzgeber zu fordern, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf auch andere Verschlüsselungsverfahren zulässt und lediglich einen bestimmten Mindeststandard an Verschlüsselungssicherheit und Manipulationsschutz vorschreibt.
Das INSIKA-System für Kassen in der öffentlichen Wahrnehmung
Insbesondere in den Fachmedien werden die Argumente pro und contra INSIKA-Verfahren ausgetauscht. Je nach politischer Anschauung und Zielrichtung handelt es sich hierbei teilweise aber nur um Scheinargumente und Versuche, das weitere Verfahren zur Einführung eines Manipulationsschutzes zu blockieren. Um hier etwas mehr Klarheit zu schaffen, geben wir an dieser Stelle einen kurzen Überblick über häufige Irrtümer und Vorurteile betreffend INSIKA:
Naturgemäß ist jedes technische Sicherungsverfahren bei hinreichend hoher krimineller Energie und technischem Sachverstand zu überwinden. Jedoch kommt es auf ein Gesamtpaket an Maßnahmen zur Sicherung der Aufzeichnung und Aufbewahrung der Daten an. Hinzukommen müssen entsprechende Kontrollen (z.B. Kassenkontrollen und Betriebsprüfungen). Wenn der Gesetzgeber einen hinreichenden Sicherheitsstandard definiert, so gilt dieser dann als Manipulationssicher. Dies bedeutet dann auch im Umkehrschluss, dass dem Unternehmer dann nicht mehr vorgeworfen werden kann, er benutze ein manipulationsanfälliges System. Hiervon werden alle steuerlichen Unternehmer profitieren. Für die Mehrheit der Unternehmer werden sich daher nach unserer Einschätzung Erleichterungen in Betriebsprüfungen ergeben. Für schwarze Schafe muss dann die Mehrheit nicht mehr einstehen. Exorbitant hohe Zuschätzungen gehören dann der Vergangenheit an.
Dieses Argument wird von den Gegnern dieses Verfahrens nicht näher erläutert. Vielmehr zeigen praktische Erprobungen seit dem Jahr 2010 (z.B. in Hamburg), dass das Verfahren in der Praxis funktioniert.
Auch diese Argumentation ist so pauschal nicht richtig. Denn vielmehr kann das INSIKA-Verfahren an künftige technische Standards angepasst werden. Dies ist beispielsweise für das Verschlüsselungsverfahren geplant. Die Unternehmer werden hierdurch jedoch nicht zusätzlich zeitlich oder durch Nachschulungen belastet. Denn es handelt sich hierbei lediglich um ein Update.
Auch dieses Argument ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Nutzung des INSIKA-Verfahrens behindert nicht den Einsatz unterschiedlicher oder weiterentwickelter Registrierkassen. Denn das INSIKA-Verfahren besteht aus einer so genannten Smart-Card, welche mittels eines Kartenlesers an verschiedene Kassen und Registriersysteme angeschlossen werden kann. INSIKA ist damit lediglich ein Verfahren, welches nicht dazu zwingt, ein bestimmtes Produkt zu kaufen.
Der Begriff der Kostenhöhe ist relativ. Nach unserer Ansicht führt der Verzicht auf ein technisches Sicherungssystem zu höheren Kosten z.B. in Form von Steuern und Beratungskosten bei hohen Zuschätzungen in Betriebsprüfungen. Die Einmalkosten für die Anschaffung eines Gerätes, welches das INSIKA-Verfahren nutzt, sind demgegenüber überschaubar (mehrere EUR 100,00). Eine besondere Schulung ist neben der einmaligen Einführung nicht erforderlich. Insbesondere ist keine ständige besondere Betreuung des Systems oder eine ständige Schulung notwendig. Es kann sich allerdings ergeben, dass die oben genannte Smart-Card einmal ausgetauscht werden müsste. Demgegenüber würde ein gesetzlich geregeltes Verfahren wie z.B. INSIKA-Verfahren einen erheblichen Mehrwert darstellen. Denn dann würde der Unternehmer von Rechtssicherheit profitieren, die sicherlich mehr wert ist als einige EUR 100,00. Sollte eine Unternehmensgründung bereits an diesem Betrag scheitern, so wäre einem Existenzgründer sowieso nicht zu raten, ein Unternehmen zu starten.
Diese behaupteten Kosten sind bisher von den Gegnern des INSIKA-Verfahrens nicht näher konkretisiert worden. Im Gegenteil werden sich die Kosten für Unternehmen verringern, da Betriebsprüfungen in Zukunft deutlich schlanker und einfacher durchgeführt werden können. Es werden weniger Streitpunkte entstehen und das Klima in Betriebsprüfungen besser sein. Dies wird den Zeitaufwand der Mitarbeiter im Unternehmen und der Berater eher reduzieren.
Wie die letzten 20 Jahre zeigen, haben weder die Finanzverwaltung durch entsprechende Richtlinien noch die Gerichte Rechtssicherheit im Kassenbereich herstellen können. Vielmehr besteht immer noch viel Unsicherheit bei zahlreichen Unternehmen, wie Kassen richtig geführt werden und ein Schutz vor einem unberechtigten Manipulationsvorwurf in Betriebsprüfungen besteht. Auch die Finanzbehörden können mit der bisherigen Rechtslage nicht zufrieden sein, da die Politik einen erheblichen Steuerausfall bei schwarzen Schafen vermutet.
In den aktuellen Themen informieren LHP Rechtsanwälte unter anderem unter "Schätzung" (Betriebsprüfung) zu laufenden Entwicklungen zum Thema manipulationssichere Rgistrierkassen und Taxameter bzw. Abwehr von hohen Zuschätzungen durch Finanzamt und Steuerfahndung.