Automatischer Informationsaustausch mit den USA kommt einen Schritt vorwärts: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben v. 3.11.2015 Stellung genommen zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FATCA-Abkommen zwischen den USA und Deutschland.
Mit Schreiben v. 3.11.2015 hat das BMF Stellung genommen zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FATCA-Abkommen zwischen den USA und Deutschland (IV B 6 – S 1316/11/10052:133). Die Informationen sollen nach dem Abkommen USA/Deutschland v. 31.3.2013 für Zeiträume ab 2014 ausgetauscht werden. Das Anwendungsschreiben v. 3.11.2015 regelt den Anwendungsbereich (Kap. I), die betroffenen Finanzinstitute (Kap. II) und Finanzkonten (Kap. III), beschreibt betroffene Kontoinhaber (Kap. IV und V), regelt Sorgfaltspflichten (Kap. VI) und definiert den Inhalt der Meldungen (Kap. VII).
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