Fachanwälte rund um das Thema Steuern

LHP – Ihre Steueranwälte & Steuerberater für Kryptowährungen

Als eine der führenden Kanzleien im Bereich der Besteuerung von Kryptowährungen, NFTs und DeFi beraten wir Sie umfassend in allen steuerrechtlichen Fragen – kompetent, praxisnah und immer auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung.

Unsere Steueranwälte und Steuerberater verfügen über ausgewiesene Expertise: Wir publizieren regelmäßig in einschlägigen Fachmedien und halten Vorträge vor Berufskollegen zum Thema Krypto-Steuern.

Auf Wunsch können Sie unsere Leistungen auch in Kryptowährungen begleichen – wir akzeptieren Bitcoin und Ethereum.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen, Ihre Krypto-Investitionen steuerlich optimal und rechtssicher zu strukturieren.

 

Leistungsangebot der LHP Gruppe

Krypto-Herkunftsnachweis & Steuerbericht:

  • Herkunftsnachweise für Banken
  • Herkunftsnachweise für Krypto-Börsen
  • Steuerberichte für Finanzbehörden
  • Unterstützung bei Geldwäscheverdacht
  • Bei Bedarf: Gespräche mit Behörden

Meldepflicht bei Krypto-Transaktionen:

  • Beratung zu AWG-/AWV-Meldepflichten
  • Vermeidung von Bußgeldern
  • Beratung zu DAC8 und CARF
  • Vermeidung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (Compliance)

Selbstanzeigen / Nacherklärung von Krypto-Einkünften; Steuerstrafverteidigung:

  • Strafbefreiende Selbstanzeigen
  • Steuerliche Nacherklärungen
  • Vermeidung von Strafverfahren
  • Strafverteidigung bei Steuerhinterziehung und Geldwäsche
  • Tax-Compliance
  • Vereidigung gegen Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
  • Beantwortung von Rückfragen/Anfragen des Finanzamts

Steuererklärung, Vorsorgeplanung:

  • Analyse und Auswertung von Transaktionen und Erstellung von rechtssicheren Steuerberichten (auch als Vorarbeit für Berufskollegen)
  • Erstellung von Steuererklärungen, Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen
  • Steuerrechts- und Steuerberatung zu Kryptowährungen
  • Gezielte Steueroptimierung
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerberatung
  • Einspruchs- und Klageverfahren bei Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Vorsorgeplanung: Behandlung von Kryptowährungen im Betreuungsfall (Vorsorgevollmacht) und im Nachlass (technische und rechtliche Nachfolgeplanung)

Wichtig zu wissen:

Ab 2026 greifen neue Meldepflichten: Inzwischen haben 63 Länder – darunter auch viele sogenannte Steueroasen – das CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) bzw. auf EU-Ebene die DAC8-Richtlinie umgesetzt. Krypto-Dienstleister wie Börsen und Plattformen müssen künftig nicht nur Salden, sondern auch detaillierte Informationen zu Nutzern und deren Transaktionen erfassen und an die jeweiligen Steuerbehörden weiterleiten.

Gerne beraten wir sie auch in diesem Bereich. Sofern Sie bislang bei den Finanzbehörden keine oder unvollständige Angaben gemacht haben, ist es dringend ratsam, dies umgehend nachzuholen.

Kundenstimmen

  • “Es wurde sich ausreichend Zeit für mich genommen und mein Anliegen durch die präzise Vorgehensweise schnell geklärt. Ich kann Herrn Tück und die gesamte Kanzlei LHP ohne Vorbehalte weiterempfehlen.”

    Ralf L. (Bewertung bei Google)

  • “Absolut erstklassige Beratung in allen Belangen. Auch wenn es technisch komplexer wird, kann man auf das Know-How und die Expertise von LHP zählen. Auf Nachfragen und Anliegen meinerseits wurde stets umgehend und verständlich reagiert. ”

    Marvin S. (Bewertung bei Google)

  • “Sehr kompetente Beratung im Krypto-Steuerbereich. Haben verschiedene Kanzleien ausprobiert und diese war die beste, gerne wieder.”

    Förster & Pater GbR (Bewertung bei Google)

  • “Hatte mehrere spezielle Fragen zu Kryptowährungen und deren Versteuerung. Sehr nette und kompetente telefonische Auskunft.”

    Graveman (Bewertung bei Google)

  • “Wenn es um Kryptowährung usw. geht, sind die Steuerberater eine der besten, die ich erlebt habe! Ich hatte einige Fragen bezüglich Mining und habe sehr gute Antworten erhalten. Vielen Dank nochmal!”

    Norbimann (RetroNorbi) (Bewertung bei Google)

  • “Ich hatte viele Fragen zu komplexen Sachverhalten der Krypto-Besteuerung. Dazu erhielt ich kompetente und detaillierte Antworten. … Das ist die siebte Kanzlei, die ich zu diesem Sachverhalt befragt habe und die einzige, die mir konkrete Antworten geben konnte. Ich bin sehr zufrieden und kann sie nur weiterempfehlen.”

    Phil K. (Bewertung bei Google)

  • "Schnelle und kompetente Beratung über Kryptobesteuerung. Ich hatte einige Fragen zur Besteuerung von Kryptomining und habe eine präzise Aufklärung innerhalb eines Tages per E-Mail bekommen. Es scheint, dass die Kanzlei eine "give first" Strategie zur Kundengewinnung hat. … Vielen Dank!"

    Martin M. (Bewertung bei Google)

  • “Eine der nettesten und professionellsten Berater, die ich angeschrieben habe in Sache Kryptowährungen. Ich habe 10 - 15 Beratungsbüros für Kryptowährungen angeschrieben, aber nur hier hat man sich richtig wohlgefühlt, sodass man für das Geld. das man bezahlt, auch sehr (wirklich sehr) gute Leistung bekommt. Wirklich TOP und Danke.”

    Aristotelis F. (Bewertung bei Google)

  • “Schnell und Kompetent meine Fragen zum Thema Krypto/Steuern per email beantwortet. Riesengroßes Dankeschön!”

    Aaron R. (Bewertung bei Google)

  • “Herr Tück hat seine Aufgaben bestens erfüllt.”

    Alexander L. (Bewertung bei Google)

  • "Die Strategie ist aufgegangen. Die Kölner Kanzlei hat sich mit der (steuer-)strafrechtlichen Beratung rund um Kryptowährungen wie nur wenige eine Nische im Markt erobert, in der ihr so leicht niemand etwas vormacht. Dazu vergrößerte die Kanzlei konsequent nicht nur das anwaltliche Team um Namenspartner Dr. Ingo Heuel"

    JUVE HANDBUCH STEUERN 2024 / Kanzlei des Jahres für Steuerstrafrecht 2024

  • Der Partner Heuel hat sich in der Beratung zu Kryptowährungen einen Namen gemacht – ein Know-how, über das er weiter an Marktpräsenz gewinnt.

    JUVE-Verlag

  • Ein Alleinstellungsmerkmal bleibt aber die (steuer-)strafrechtl. Beratung zu Kryptowährungen, die im Vorjahr wg. der angezogenen Regulierung erhebl. zugelegt hatte u. für die die Kanzlei gleich mehrere IT-Spezialisten einstellte. Für eine Kanzlei dieser Größe ist das ein ungewöhnl. Engagement

    JUVE HANDBUCH WIRTSCHAFTSKANZLEIEN 2023/2024

  • Sehr rege zeigt sich LHP zudem weiterhin bei der Beratung zu Kryptowährungen und sogenannten ‚digital assets‘. Als eine der wenigen Kanzleien hat sie hier eine Nische mit großem Beratungsbedarf für sich entdeckt, die – aufgrund der häufig noch recht unklaren Rechtslage – auch viel Potenzial für Steuerstreitigkeiten bereithält. Das Thema beschäftigt mittlerweile auch einige Finanzgerichte.

    JUVE HANDBUCH STEUERN 2023

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